Wo bleibt der digitale Verbraucherschutz?

Kommentar: Technischen Produkten bescheinigt das GS-Siegel, dass sie den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. Unsicheren Arzneimitteln wird von den Behörden die Zulassung verweigert. Geht von einem mängelbehafteten Auto möglicherweise Gefahr für die Öffentlichkeit aus, zieht es der TÜV aus dem Verkehr.

In fast allen wichtigen Lebensbereichen wachen Instrumente des Verbraucherschutzes darüber, dass Menschen durch fehlerhafte Produkte keinen Schaden erleiden. Aber eben nur in fast allen. Mit der digitalen Welt ist ausgerechnet der Bereich bislang völlig außen vor, der unser Leben immer mehr bestimmt.

Digitales Schadenspotenzial

Wer glaubt, das sei auch gar nicht nötig, weil digitale Produkte und Services ohnehin keinen großen Schaden anrichten können, da sie nicht „körperlich“ sind, der irrt. In riesigen Rechenzentren in der Cloud und auf den Smartphones, Tablets oder PCs der Konsumenten wimmelt es nur so vor Services, Apps und Progrämmchen, die vor allem eines im Sinn haben: den Nutzer so umfassend wie möglich auszuspionieren.

Die Produkte geben vor, unterhaltsame Spiele, nützliche Werkzeuge oder coole Messenger zu sein; in Wahrheit sammeln sie vor allem umfassend Daten, die dann gewinnbringend verkauft oder vermietet werden. Teilweise dienen gerade einmal zehn Prozent der Funktionalität moderner Apps dazu, ihren eigentlich versprochenen Zweck zu erfüllen. Die übrigen 90 Prozent greifen Daten ab, die dafür gar nicht nötig sind.

Apps mit Mehrwert oder doch Malware?

Für so ein Software-Produkt bleibt nur noch die Einstufung als Malware, denn damit kann sehr großer Schaden angerichtet werden, und das geschieht auch – bis hin zur Vernichtung von Existenzen. Die aufsehenerregende NDR-Reihe „Nackt im Netz“ zeigt das Gefahrenpotential recht eindringlich. Sie berichtet darüber, wie Redakteure mit Hilfe einer Scheinfirma an Datensätze von drei Millionen Menschen gelangen, die teilweise intimste Informationen enthalten und sich relativ problemlos konkreten Personen zuordnen lassen. So offenbaren sich etwa die Sadomaso-Vorlieben eines Richters oder die Web-Recherchen von Einzelpersonen zu Krankheiten, Prostituierten und Drogen.

Es sind aber beileibe nicht nur Privatpersonen von diesem Problem betroffen. Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen muss man davon ausgehen, dass zahlreiche Unternehmensanwendungen sogenannte Backdoors enthalten, die Daten an Geheimdienstbehörden oder andere Organisationen senden. Damit ist der Wirtschaftsspionage Tür und Tor geöffnet, was ein Unternehmen im Extremfall ruinieren kann.

Digitaler Verbraucherschutz gegen Datensammelwut

Diesem hemmungslosen und ungeregelten Datensammeln gehört ein Ende gesetzt – und deshalb muss dringend ein digitaler Verbraucherschutz her. Es gehört gesetzlich vorgeschrieben, dass die Funktionen von Software und digitalen Diensten ausschließlich dem Zweck dienen, für den das Produkt beworben wird.

Alles andere sind schädliche Nebenwirkungen, die eine Zulassung verbieten. Verstöße gegen diese Vorschrift sind natürlich zu sanktionieren und die betroffenen Produkte müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Genau so, wie es eben bei unsicheren Autos, schädlichen Medikamenten oder gefährlichen Elektrogeräten gang und gäbe ist.

Dann wäre es auch endlich mit den unsäglichen AGB-Tricksereien vorbei, über die sich viele Anbieter ihren Datendiebstahl von den Nutzern legitimieren lassen. Die Klauseln verstießen dann gegen geltendes Recht und wären unwirksam. Natürlich bedeutete das auch, dass vielleicht einige außereuropäische Hersteller ihre Lösungen hier nicht mehr anbieten würden, weil sie nicht gewillt sind, sich an die hiesigen Vorgaben anzupassen.

Aber wäre das wirklich so schlimm? Es würden dann entsprechende Lösungen für Europa in Europa selbst entwickelt und unser gemeinsamer Wirtschaftsraum wäre weniger abhängig von amerikanischen oder asiatischen Produkten. Ein digitaler Verbraucherschutz schützt deshalb nicht nur die Verbraucher, sondern stärkt auch den IT-Standort Europa.

 

Autor:

Karsten Schramm

Karsten Schramm ist Aufsichtsratsvorsitzender der Brabbler AG, dem neuen Start-up der GMX Gründer. Gemeinsam mit seinen Co-Gründern arbeitet er an dem Projekt ginlo, um Privatsphäre und Vertraulichkeit in der digitalen Kommunikation zu realisieren. Vor seiner Zeit bei Brabbler erfand Karsten Schramm in den 90er-Jahren das E-Mail-System GMX, nachdem er zuvor mehrere Jahre als Redakteur und Chefredakteur bei diversen IT-Publikationen gearbeitet hatte. Karsten Schramm ist Technik-Idealist und setzt sich auch privat für das Thema Privatsphäre ein – unter anderem auf seinem Blog.

 

 

Aufmacherbild / Quelle / Lizenz
Pixabay / CC0 Creative Commons

1 Antwort

Kommentare sind deaktiviert.