Pro und Contra zur KI-Abgabe

Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Juhn:

Wie sinnvoll ist eine Sondersteuer auf künstliche Intelligenz?

Vor fast einhundert Jahren prophezeite der britische Ökonom John Maynard Keynes, dass Menschen 2030 nur 15 Stunden pro Woche arbeiten müssten, um gut zu leben – Technologie sei Dank. Zwar hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hierzulande nicht um mehr als die Hälfte reduziert, tatsächlich haben aber Roboter und andere (clevere) Maschinen sehr viele standardisierte Tätigkeiten übernommen. Mit dem Aufstieg der generativen KI bangen selbst Menschen mit kognitiven, hoch qualifizierten Tätigkeiten um ihre Jobs. Eine Entwicklung, die auch der deutsche Staat kritisch verfolgt. Schließlich bedeutet ein erheblicher Rückgang von Lohnsteuerzahlungen ein potenziell massives Loch in den öffentlichen Finanzen. Aus den Reihen der linken Parteien kam daher der kontrovers diskutierte Vorschlag einer Präventivmaßnahme: eine Sondersteuer auf künstliche Intelligenz, die Gelder in die Staatskasse spülen soll. Doch ist das sinnvoll?

Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung.

 

Maschinen mit eigener Steuernummer?

Auch wenn die Technologie hinter ChatGPT, Google Gemini und Co. revolutionär sein mag, die Idee einer Steuer auf (intelligente) Maschinen ist es nicht. Wann immer technischer Fortschritt Arbeitsplätze und damit potenzielle Einnahmen des Staates gefährdet, kocht die Debatte einer solchen Abgabe wieder hoch – und das seit den 1960er Jahren. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung brachte 2017 etwa auch Bill Gates die Maschinensteuer wieder ins Gespräch. Er schlug vor, dass Unternehmen, die Roboter nutzen, um (standardisierte) Tätigkeiten auszuführen, die sonst ein Mensch erledigt, eine entsprechende Abgabe entrichten. Zwar erwog auch das EU-Parlament damals eine Roboter- oder Computersteuer, verwarf sie aber letztendlich. Mit dem Hype um KI geht die Diskussion nun in eine neue Runde. Angesichts von Berechnungen des IWF zu Beschäftigungseffekten ist das auch wenig verwunderlich. Neue Technologien haben das Potenzial, 60 Prozent der Jobs in hoch entwickelten Ländern zu ergänzen oder komplett zu übernehmen, wobei der KI-Einsatz nur bei etwa der Hälfte mit höherer Produktivität oder gesteigerter Effizienz einhergehen dürfte. Bei anderen – beispielsweise den Mathematikern, den Programmierern oder den Buchhaltern – sieht es in puncto Arbeitsplatzerhalt nicht ganz so rosig aus.

KI-Steuer gegen soziale Ungleichheit

Auch wenn es angesichts des aktuellen Haushaltsstreits kein konkretes Vorhaben für die Umsetzung einer KI-Steuer gibt, unterstreicht der Co-Chef der SPD-Linken, Sebastian Roloff, gegenüber dem Handelsblatt: „Die Idee der KI-Steuer gleicht dem Konzept der Maschinensteuer.“ Das heißt: Um möglichen Millionen- oder sogar Milliardenlöchern in der Staatskasse zuvorzukommen, könnte eine entsprechende Abgabe dazu dienen, die durch künstliche Intelligenz erzielten Produktivitätssteigerungen und wirtschaftlichen Vorteile sozial gerecht auszugleichen. Unternehmen, die stark in intelligente Systeme investieren und dadurch hohe Gewinne erzielen, schaffen eine Ungleichheit im Vergleich zu menschlichen Arbeitskräften, die tendenziell benachteiligt werden. Eine Steuer, so das Argument, könnte diese Disparität möglicherweise ausgleichen und wettbewerbsfähige Bedingungen schaffen. Auch der Staat würde dahingehend von der Implementierung profitieren, dass die Einnahmen sich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der Instandhaltung der Infrastruktur verwenden ließen, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung unter Druck geraten.

Von Regeln, Normen und fehlenden Definitionen

Ganz so einfach gestaltet sich die Erhebung einer neuen Steuer in der Praxis jedoch nicht. Seit August 2024 ist innerhalb der Europäischen Union zwar der sogenannte AI Act und damit das weltweit erste Gesetz zum Umgang mit künstlicher Intelligenz in Kraft, allerdings bleiben bei dem Rechtsrahmen wesentliche Fragen offen. Das Regelwerk klassifiziert entsprechende Technologien in vier Gruppen: inakzeptables, hohes, begrenztes und minimales bzw. kein Risiko. Technologien, die beispielsweise dem Social Scoring oder der biometrischen Identifizierung dienen, fallen in die erste Kategorie und sind damit grundsätzlich verboten. Hochrisikosysteme, wie im Bereich der zivilen Luftfahrt oder der kritischen Infrastruktur, unterliegen einer strengen Kontrolle. In der dritten Kategorie finden sich generative KI-Modelle. Dazu zählen beispielsweise Chatbots oder LLMs zur Erstellung von Texten, Audios oder Bildern. Sie durchlaufen eine gründliche Prüfung und unterliegen, neben Transparenzanforderungen bezüglich der verwendeten Daten, einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Bei Technologien, die gemäß EU-Verordnung kein oder nur ein minimales Risiko darstellen, sieht das Gesetz keine weiteren Kontrollmechanismen vor. Für Spam-Filter oder Videospiele gelten freiwillige Verhaltenskodizes. Was das New Legislative Framework vermissen lässt, ist eine belastbare Definition von künstlicher Intelligenz. Der AI Act spricht lediglich von einem „maschinengestützten System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann“ (Gesetz über künstliche Intelligenz, Art. 3 Abs. 1, 2024). Neben hoch entwickelten, spezialisierten Technologien schließt diese Einordnung auch weitverbreitete Tools wie Foto-Filter und Saugroboter ein.
Zur Umsetzung einer KI-Steuer bedarf es jedoch einer genauen Differenzierung. Das beginnt mit der Frage: Welche Formen von künstlicher Intelligenz sollen unter welchen Bedingungen besteuert werden? Als mögliche Lösung dieses Dilemmas brachte der Vize-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Audretsch, im Gespräch mit dem Handelsblatt zwar vor, nur jene Großkonzerne besteuern zu wollen, die KI selbst vermehrt einsetzen oder verkaufen. Allerdings wirft dieser Vorstoß in einer zunehmend globalisierten Welt neue Fragen auf. Steuerlich relevant dürfte dabei vor allem sein, ob der Unternehmenssitz oder das Land, in dem die Umsätze generiert werden, maßgeblich sein soll.

Steuer als Innovationskiller

Problematisch ist in der aktuellen KI-Steuerdebatte aber nicht allein die schwammige Rechtslage. Kritische Stimmen meldeten sich vor allem aus der Wirtschaft. So bewertete beispielsweise der Handelsverband Deutschland eine solche Abgabe als falschen Ansatz. Es komme derzeit vielmehr darauf an, den Einsatz künstlicher Intelligenz zu fördern und Unternehmen in ihrem Engagement zu unterstützen, heißt es in einer Meldung. Ähnlich fällt auch das Urteil des IWF aus. Als Industriestandort sei Deutschland darauf angewiesen, den technologischen Fortschritt zu unterstützen, um im internationalen Wettbewerb seine Führungsposition zu halten. Eine KI-Steuer würde Anreize für Investitionen nehmen und Innovationen ausbremsen. Dadurch verlöre der Wirtschaftsstandort insgesamt an Attraktivität, was laut Expertenmeinung des IWF Abwanderungen ins Ausland und Arbeitsplatzverluste nach sich zöge. Es müssten eher Maßnahmen für den Joberhalt getroffen werden. So empfiehlt der IWF gezielte Up- und Reskilling-Programme, die Arbeitskräfte für neue Tätigkeiten qualifizieren, und flexible Bildungspläne an Schulen und Universitäten, um Absolventen besser auf die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten. Zudem plädieren die Wirtschaftsexperten für eine Umverteilung von Steuerlasten, die Senkung der Lohnsteuer sowie eine Anhebung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Zusätzlich könnte auch die gezielte Förderung von Branchen mit hohem Arbeitskräftebedarf, wie Pflege und Betreuung, dazu beitragen, sowohl die drohende Massenarbeitslosigkeit als auch den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Weitere Informationen unter https://www.juhn.com

 

Zum Autor:
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. Nachdem er 2011 seinen LL.M. an der Universität zu Köln erwarb, wurde er 2013 zum Steuerberater bestellt. Im Jahr 2020 promovierte er zum Dr. jur. im internationalen Unternehmen- & Umwandlungssteuerrecht und wurde noch im selben Jahr zum Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn berufen. Parallel dazu gründete er – nach Anstellungen in zwei Steuerberatungsgesellschaften – im Jahr 2015 die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH. Unter @juhnsteuerberater betreibt der Steuerprofi einen erfolgreichen YouTube-Kanal.

Kurzprofil: JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln und Dubai, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um den Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule, Prof. Dr. Christoph Juhn, Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationalen oder internationalen Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Portraitfoto von Prof. Dr. C. Juhn / Bildquelle_©JUHN Partner GmbH

Neue NIS-2-Richtlinie für Unternehmen

Neue NIS-2-Richtlinie für Unternehmen:  Tipps zur erfolgreichen Umsetzung

Cyberangriffe auf Unternehmen nehmen im Jahr 2024 weiter zu

Düsseldorf, 12. August 2024 – Die zweite Richtlinie zur Network and Information Security (NIS 2) der Europäischen Union (EU) stellt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen. Ab dem 17. Oktober 2024 müssen sie höhere Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. BlackBerry gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und Tipps zur Umsetzung der neuen Richtlinie.

Aufsehenerregende Ransomware-Kampagnen sorgen immer häufiger für Schlagzeilen. Außerdem ist die Zahl der Unique-Malware-Angriffe pro Minute laut dem jüngsten Global Threat Intelligence Report von BlackBerry im Zeitraum von Januar bis März 2024 im Vergleich zum Zeitraum von September bis Dezember 2023 weltweit um mehr als 40 Prozent gestiegen. Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen wie der Finanzsektor, das Gesundheitswesen und Behörden, auf die 60 Prozent aller Angriffe entfallen. Nach Angaben der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) richtete sich 2022 die überwiegende Mehrheit der Angriffe in Europa gegen die öffentliche Verwaltung und Regierungen, Anbieter digitaler Dienste und kritische Infrastrukturen.

Zum Schutz der gefährdeten Bereiche und zur Bekämpfung der weltweiten Kriminalitätswelle wurde die NIS-2-Richtlinie verabschiedet. Um die NIS-2-Richtlinie einzuhalten und das Cyberrisiko zu verringern, müssen Unternehmen neue Verfahren einführen, die es ihnen ermöglichen, Angriffe schneller zu melden. Zudem müssen Entscheider und Mitarbeiter im Thema Cybersicherheit regelmäßig geschult werden. Eine weitere Anforderung besteht darin, einen Geschäftskontinuitätsplan für größere Cybervorfälle zu erstellen. Dieser Plan muss zentrale Richtlinien, Verfahren und wichtige Kontakte – auch von Drittanbietern – enthalten, um erfolgreiche Angriffe schnell eindämmen und kontrollieren zu können. Hohe Strafen sollen die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie gewährleisten: Es drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Vorbereitung frühzeitig beginnen

Ulf Baltin, Managing Director DACH bei BlackBerry, fasst nachfolgend sechs hilfreiche Maßnahmen für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zusammen. Sie helfen Unternehmen, sich auf den Stichtag im Oktober 2024 vorzubereiten.

  1. Cyberangriffe vorhersehen und verhindern: Erforderlich ist die Implementierung von KI-gesteuerten Tools für die Cybersicherheit, um Bedrohungen zu erkennen und zu verhindern, bevor sie Schaden anrichten.
  2. Zero-Trust-Ansatz beim Management des Benutzerzugriffs auf Anwendungen und Daten wählen: Dieser Ansatz verringert das Risiko von Sicherheitsverletzungen durch eine granulare Zugriffskontrolle und ermöglicht sicheres Arbeiten von überall.
  3. Schnelle Meldung von und Reaktion auf Cybervorfälle: Moderne Services für Managed Detection and Response (MDR) zu nutzen, erhöht die Qualität des Schutzes und die Reaktionsgeschwindigkeit von Unternehmen enorm. Viele Unternehmen können erst mit dem richtigen MDR-Partner die Vorgaben einhalten.
  4. Schutz von unternehmenseigenen und persönlichen Geräten: In Unternehmen kommt es darauf an, Kontrollen von Richtlinien einzuführen und die für die Sicherung aller Endgeräte erforderliche Transparenz zu gewährleisten – sowohl auf den eigenen Geräten als auch auf den privaten Geräten von Mitarbeitern, die diese für die Arbeit nutzen dürfen.
  5. Verschlüsselung der Kommunikation: Die NIS-2-Richtlinie fordert eine mehrstufige Authentifizierung und eine sichere Verschlüsselung im Bereich der Text-, Video- und Sprachkommunikation. Daher müssen Unternehmen sichere Messaging- und Telefonie-Anwendungen einführen, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und vor den besonders ausgefeilten Bedrohungen schützen.
  6. Einen Geschäftskontinuitätsplan erstellen: Unternehmen sollten in der Lage sein, bei einem größeren Cybervorfall schnell Reaktionsteams zu aktivieren und sicher mit Mitarbeitern und anderen wichtigen Stakeholdern zu kommunizieren. Aus diesem Grund müssen Unternehmen über eine sichere Kommunikationsplattform mit mehreren Kanälen verfügen. Diese Grundlage ermöglicht es, die richtigen Personen mit den richtigen Informationen zu versorgen, damit sie auf kritische Ereignisse reagieren und Angriffe abwehren können.

Das KI-Gesetz der EU ist (bislang) eine verpasste Chance

Kommentar von von Christian Guttmann:

In den vergangenen Wochen habe ich immer wieder gelesen, das KI-Gesetz der EU sei ein Meilenstein bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz und könne als Vorbild für den Rest der Welt dienen. Tatsächlich verfolgen einige Länder wie Brasilien und Kanada ähnliche risikobasierte Ansätze, doch so richtig kann ich die Euphorie nicht nachvollziehen. Europa, das bei KI-Innovationen ohnehin schon hinterherhinkt, verschärft die Spielregeln, statt sich voll darauf zu konzentrieren, Rahmenbedingungen für mehr KI-Innovationen europäischer Firmen zu schaffen und KI-Experten nach Europa zu locken. Ich halte das KI-Gesetz daher noch für eine verpasste Chance, ein starkes europäisches KI-Ökosystem zu schaffen, das ist im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig ist.

Natürlich ist es richtig und wichtig, die Rechte der Bürger zu schützen, doch viele Vorgaben stecken bereits in anderen Gesetzen und Richtlinien, etwa zum Datenschutz. Es hätte wohl ausgereicht, diese um ethische Normen und Transparenzpflichten zu ergänzen, damit KI-Start-ups erstmal in Ruhe arbeiten können. Stellen die EU oder einzelne Mitgliedsstaaten dann Fehlentwicklungen fest, können sie immer noch eingreifen – ganz so, wie Südkorea das beispielsweise tut, das einen Ansatz verfolgt, der sich am besten mit „erstmal zulassen, dann nachregulieren“ beschreiben lässt.

Auch den Ansatz der USA, vornehmlich mit Empfehlungen wie einem „AI Bill of Rights“ zu arbeiten und lediglich für Bundesbehörden verpflichtende Vorgaben zu machen, finde ich charmant. Er hat der KI-Entwicklung in den Vereinigten Staaten zumindest nicht geschadet – viele dortige Unternehmen sind führend in Bereichen wie prädiktiver und generativer KI. Mein Eindruck ist, dass die Regulierung der EU vor allem darauf ausgelegt ist, diese Marktführer aus den USA und auch die aus China einzubremsen. Das ist ein sehr defensiver Ansatz, der die KI-Entwicklung in Europa und global behindern kann. Der offensive Ansatz wäre gewesen, die Unterstützung und Förderung von europäischen Firmen in den Vordergrund zu stellen, damit diese bei der nächsten KI-Generation – etwa Quanten-KI, Distributed KI oder Kausaler KI – in der ersten Liga mitspielen können.

Ohnehin bleibt abzuwarten, wie zukunftsfähig die neuen Regeln sind, denn KI entwickelt sich so schnell weiter, dass die Gefahr besteht, immer wieder nachbessern zu müssen. Einen ersten Vorgeschmack darauf lieferte in den vergangenen Monaten bereits generative KI, die einen solch rasanten Sprung machte, dass die EU ihre risikobasierten Vorgaben eilig um einige Anforderungen für die zugrunde liegenden Basismodelle ergänzen musste. Wie diese konkret aussehen, soll in den nächsten Monaten das neue KI-Büro der EU ausarbeiten.

Überhaupt kommen dem KI-Büro wichtige Aufgaben zu, die über den Erfolg oder Misserfolg des KI-Gesetzes entscheiden. So soll es als zentrale Instanz beispielsweise für eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regeln sorgen – und damit auch sicherstellen, dass kein Flickenteppich entsteht, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten das in vielen Punkten relativ vage Gesetz unterschiedlich auslegen und umsetzen. Das ist löblich, und es ist der EU zu wünschen, dass sie ausreichend Techniker, Entwickler und Ethiker mit KI-Know-how für dieses Vorhaben findet. Auch um tatsächlich alle möglichen Verstöße untersuchen und sanktionieren zu können – und sich nicht nur auf einige prominente Fälle zu beschränken, während zahllose kleinere Apps mit KI unter dem Radar fliegen. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt an KI-Anwendungen und Geräten, in denen KI-Funktionen stecken, ist das eine wahre Mammutaufgabe.

Gelingt es dem KI-Büro der EU einen nicht zu eng gesteckten Regulierungsrahmen zu setzen und die hiesige KI-Entwicklung möglichst wenig einzubremsen, könnte der Fokus anschließend wieder darauf gerichtet werden, Europa als Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI zu stärken. Damit europäische KI-Innovationen entstehen und gedeihen können und wir mehr technologische Souveränität bei dieser Zukunftstechnologie erhalten.

 

Die erste Digital-Uni Deutschlands

Zwei neue MBA-Studiengänge an der German University of Digital Science – „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“

 

Potsdam, 12. August 2024 – Am 1. Oktober 2024 öffnet die erste Digital-Uni Deutschlands, die German University of Digital Science (kurz German UDS)) ihre „digitalen“ Tore für Studierende aus aller Welt. Zum Studienangebot gehören auch die beiden MBA-Studiengänge „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“. Noch ist es nicht zu spät: Interessierte mit einem Bachelor-Abschluss und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung können sich bis zum 15.09.2024 für einen der MBA-Studiengänge bewerben.

 

Digitale Technologien sind das zentrale Thema in Zeiten von Industrie 4.0, wettbewerbsfähig zu bleiben, und um Wachstum und Innovationen zu fördern, sind privatwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gezwungen, sich der digitalen Transformation zu stellen. Dafür bedarf es aber nicht nur des Einsatzes von digitalen Technologien, sondern auch der Menschen und Mitarbeitenden, die über eine fundierte Ausbildung in den Bereichen digitale Transformation und digitaler Technologien verfügen. Und genau diese bietet die German UDS ab dem 1. Oktober 2024 an. Um Studierenden aus der ganzen Welt eine Teilnahme an den Studiengängen, „Open Courses“ und „Micro-Degree“ Programmen zu ermöglichen, ist die Unterrichtssprache an der German UDS Englisch.

 

Voraussetzungen

Für die Bewerbung an einem der MBA-Studiengänge setzt die German UDS einen Bachelor-Abschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung voraus. Ein Bachelor-Abschluss aus allen Fachrichtungen ermöglicht eine Bewerbung an der German UDS.

 

MBA „Digital Transformation“ und Digital Technologies“

Die MBA „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“ sind anwendungsorientierte Studiengänge, die umfassendes Fachwissen in Wirtschafts- und Informationswissenschaften vermitteln und sich an internationale Talente mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung richten. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge erlernen ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Wissen von Konzepten, Methoden, Techniken und Verfahren zur Planung und Anwendung digitaler Technologien im Unternehmenskontext, zur Entwicklung und Einführung digitaler Geschäftsmodelle und zum Management interdisziplinärer Teams im Rahmen der digitalen Transformation in Unternehmen. Sie erwerben insbesondere Schlüsselkompetenzen für die Übernahme von Führungsaufgaben und die Leitung komplexer Projekte der digitalen Transformation in verschiedenen Branchen. Die MBA-Programme befähigen die Studierenden, komplexe Probleme zu analysieren und zu lösen sowie darüber hinaus ethische und rechtliche Fragestellungen im digitalen Kontext zu beurteilen. Im Laufe des Studiums werden sie virtuell mit den globalen Partnerinstitutionen und -unternehmen der German UDS vernetzt.

 

Ziele der MBA-Studiengänge an der German UDS

Die Studiengänge „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“ verfolgen das Ziel, den Studierenden modernste Kenntnisse und Fähigkeiten in digitalen Technologien wie beispielsweise Cybersicherheit und Datenanalyse sowie Führungsprinzipien wie strategisches Management, unternehmerische Transformation und Entscheidungsfindung zu vermitteln. Sie fördern Kreativität und Innovationsfähigkeit, um neue Strategien, Anwendungen und Lösungen zu entwickeln und befähigen die Absolventen, den digitalen Wandel in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld voranzutreiben und zu gestalten sowie Führungsaufgaben und die Leitung komplexer Projekte im Zusammenhang mit digitalen Technologien zu übernehmen. Sie sind zudem in der Lage, ethische und rechtliche Fragen im digitalen Kontext zu beurteilen.

Beide MBA-Studiengänge sind darauf ausgerichtet, Karrieren in den verschiedensten Branchen wie Forschung, Entwicklung, Management oder Unternehmertum, zum Beispiel IT, Wirtschaft, Beratung, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie, Produktion, Medien und vielen mehr zu verfolgen.

Warum die MBA „Digital Transformation“ oder „Digital Technologies“ studieren?

Führungskräfte und leitende Entscheidungsträger für digitale Transformation sind in allen Teilen der Welt und in allen Branchen gefragt. Ein MBA in Digitaler Technologie oder in Digitaler Transformation verbindet fundierte IT- und Managementkompetenzen und bietet eine umfassende Ausbildung in aufstrebenden digitalen Technologien, die Absolventen auf eine erfolgreiche Karriere im Senior Management in vielen verschiedenen Branchen vorbereitet. Absolventen eines MBA in Digitaler Transformation oder Digitalen Technologien haben hervorragende und vielfältige Berufsaussichten in einem schnell wachsenden Bereich und in vielen verschiedenen Branchen. Ein MBA bereitet die Studierenden darauf vor, führende Experten auf dem Gebiet der digitalen Technologien zu werden und deren Zukunft aktiv zu gestalten. Typische Positionen könnten Change Consultant, IT-Consultant, Strategieberater, Transformationsmanager etc. sein.

Warum die German UDS?

Durch die Vernetzung von Lehre, Forschung und Partnerunternehmen verbindet die German UDS Theorie und kritisches Denken mit praktischer Anwendung. Die Studierenden lernen nicht nur von Vordenkern, sondern arbeiten darüber hinaus mit international bedeutenden Industriepartnern zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es den Studierenden, innovative Projekte in virtuellen und erweiterten Realitäten zu gestalten.

Der Fokus der German UDS auf Theorie und praxisbezogener Anwendung ermöglicht es den Studierenden, Positionen in nahezu allen Branchen und Sektoren zu finden und die digitale Transformation in ihrem jeweiligen Bereich zu verstehen, zu beeinflussen und voranzutreiben.

Ein MBA-Studium ist sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Investition in die eigene Zukunft – ein weiterer Grund, sich für die German UDS zu entscheiden, denn das Studienangebot ist mit 7.500 Euro für

12 Monate Ausbildungszeit im nationalen und internationalen Vergleich kostengünstig. Hinzu kommt die Ortsunabhängigkeit, die die erste Digital-Uni Deutschlands ermöglicht; weder ein Umzug noch eine eventuelle doppelte Haushaltsführung zwingen die Studierenden, ihre Entscheidung auch unter diesem Kriterium zu treffen.

Mit einem MBA-Studiengang an der German UDS werden in vier Quartalen 60 ECTS Punkte erworben.

Die „Micro-Degree Programs“ der German UDS

Neben den MBA-Studiengängen der German University of Digital Science werden die Module auch einzeln oder in thematisch gebündelten Blöcken als interaktive Online-Mikrostudiengänge angeboten. Diese Studiengänge sind Lehrangebote zur Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen. Interessierte, die sich generell oder zu einem ganz bestimmten Thema der Digitalisierung weiterbilden möchten, können an der German UDS für Mikrostudiengänge einschreiben und unabhängig von den Studiengängen einen Mikroabschluss mit 5 Credits (ECTS) erwerben. Einer der Hauptvorteile des Mikroabschlusses besteht darin, dass bei einer späteren Bewerbung für einen der akademischen Studiengänge diese zuvor erworbenen Credits für den Vollstudiengang anerkannt werden können.

 

 

Kontakt:

German University of Digital Science

Marlene-Dietrich-Allee 14a

D-14482 Potsdam

Phone: +49 331 968 920 20

E-Mail: presidium@german-uds.de

Web: www.german-uds.de

Mobilitätsangebot als „Talent-Kleber“ für Unternehmen?

Die Trend Report Redaktion im Gespräch mit Katharina Schmidt, Head of Consulting, Arval Mobility Observatory, Leitung Fuhrpark, Mitglied der Geschäftsleitung

Steigendes Umweltbewusstsein und die zunehmende Verkehrsbelastung in deutschen Innenstädten sorgen dafür, dass sich betriebliche Mobilitätsangebote wachsender Beliebtheit erfreuen. Besonders die jüngere Generation setzt lieber auf Abonnementmodelle, anstatt ein eigenes Auto zu besitzen. Auch die komplette Abkehr vom Auto bzw. das Thema Rad-Leasing liegen voll im Trend: Die Anzahl der Radfahrenden steigt stetig an und inzwischen ist in Deutschland jedes vierte Fahrrad geleast. Im Interview erklärt Katharina Schmidt, welche Mobilitätsangebote derzeit besonders attraktiv sind und wie Unternehmen so Talente für sich begeistern und langfristig binden können.

Hallo Frau Schmidt, welche Mobilitätsangebote wünschen sich Arbeitnehmende aktuell und wie „profitieren“ Unternehmen?

Katharina Schmidt: Arbeitnehmende erwarten von ihren Unternehmen ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Mobilitätsangebot. Obwohl der klassische Dienstwagen nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt, sehen wir ein steigendes Interesse an neuen, ergänzenden Mobilitätslösungen wie Bike-Leasing, Corporate Carsharing und Mobilitätsbudgets. Das zeigen auch die Ergebnisse des Arval Mobility Observatory Mobilitäts- und Fuhrparkbarometers 2024: Fast alle Befragten (96 Prozent) geben an, ihren Mitarbeitenden mindestens eine ergänzende Form der Mobilität anzubieten oder dies zu planen. Bikesharing oder -leasing (46 Prozent), Jobtickets (44 Prozent) und Ridesharing (37 Prozent) stehen hier als Benefits besonders hoch im Kurs.

Für Unternehmen lohnt es sich in jedem Fall, Mitarbeitenden innovative Mobilitätslösungen anzubieten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind attraktive Zusatzangebote abseits des Gehalts kein Nice-to-have mehr, sondern eine wichtige Stellschraube, um (junge) Fachkräfte für sich zu begeistern und das bestehende Personal langfristig an sich zu binden. Ein ausgewogener Mobilitätsmix trägt dabei enorm zur Attraktivität der Arbeitgebermarke bei. Arbeitgebende motivieren so nicht nur ihre Belegschaft und steigern deren Loyalität, sondern verbessern auch das Firmenimage.

Katharina Schmidt ist dafür verantwortlich, dass Kunden, Interessenten und Partner von Arval die passenden Denkanstöße, Informationen, belastbare Berechnungen und Analysen bei ihren individuellen Fuhrpark- und Mobilitätsthemen im Einklang mit den ökonomischen als auch umweltfreundlichen, nachhaltigen Zielen erhalten und somit die richtigen Entscheidungen für den Fuhrpark und das Unternehmen treffen können. Sie berät Unternehmen in allen Facetten der Mobilität.

Welche Vorlieben haben die unterschiedlichen Generationen in Bezug auf Mobilität?

Katharina Schmidt: Beim Vergleich zwischen den Generationen spielen Klischees natürlich auch immer ein Stück weit eine Rolle, aber man kann erkennen, dass die Vorlieben tatsächlich variieren. Die Baby Boomer und ein Teil der Generation X bevorzugen oft noch den klassischen Firmenwagen und schätzen die Bequemlichkeit und den Status. Millennials und die Generation Z hingegen legen mehr Wert auf Flexibilität und Nachhaltigkeit. Sie bevorzugen häufig Mobilitätslösungen wie das Dienstrad, Carsharing-Modelle oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Themen wie CO2-Reduktion und umweltbewusstes Verhalten sind für diese Generationen entscheidend. Unternehmen sollten diesen Trend aktiv unterstützen.

Aktuell werden rund 500.000 Räder jährlich in Deutschland verleast. Woher kommt diese Entwicklung?

Katharina Schmidt: Diensträder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere durch das steigende Umweltbewusstsein und die zunehmende Bedeutung der persönlichen Gesundheitsvorsorge. Sie bieten eine entspannte Art der Mobilität, ohne zeitraubende Staus in der Rushhour und lange Parkplatzsuche. Gerade bei Entfernungen von bis zu fünf Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort sind Radfahrende in der Stadt schneller unterwegs als andere Verkehrsteilnehmende. Wer nicht die gesamte Strecke per Rad zurücklegen möchte, setzt häufig auch auf die Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln und legt den Weg zur Bushaltestelle oder zum Bahnhof bzw. die letzten Meter bis zur Arbeitsstätte mit dem Fahrrad zurück.

Generell haben Statussymbole wie der Dienstwagen und One-fits-all-Lösungen vielerorts ausgedient. Stattdessen geht es vielen darum, ihren Alltag selbstbestimmt, flexibel und nachhaltig zu gestalten – auch im Job. Mitarbeitende wählen zwischen Jobprofilen und Arbeitgebenden, zwischen Homeoffice und Büro, zwischen Stadt, Vorstadt oder Landleben. Und auch im Hinblick auf die eigene Mobilität wünschen sie sich heute mehr Flexibilität und Auswahlmöglichkeiten.

Was ist bei einem Dienstrad im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad zu beachten?

Katharina Schmidt: Im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad, das alle Freiheiten bezüglich Marke, Modell, Ausstattung und Nutzung offenlässt, wird das Dienstrad dem Mitarbeitenden, ähnlich wie ein Dienstwagen, für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Es kann sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden. Der größte Unterschied liegt in der Art der Beschaffung: Ein privates Fahrrad wird vom Arbeitnehmenden selbst erworben und bleibt in seinem Besitz. Ein Dienstrad hingegen wird vom Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt, die entsprechenden Rahmenbedingungen sollten entweder in einem separaten Überlassungsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt sein. Bei Arval haben wir 2021 eine Kooperation mit einem Partner für Bike Leasing geschlossen und bieten seitdem vollumfängliches Full-Service-Fahrradleasing an, inklusive Vollkaskoversicherung, jährlichem Check und Instandhaltung.

Wie können Mobilitätslösungen die Mitarbeitendenzufriedenheit gezielt beeinflussen?

Katharina Schmidt: Mobilitätslösungen können die Mitarbeitendenzufriedenheit auf mehreren Ebenen steigern. Zum einen erleichtern sie den Arbeitsweg. Zudem erhöht die Möglichkeit, aus verschiedenen Mobilitätsoptionen wählen zu können, das Gefühl von Autonomie und Wertschätzung. Nachhaltige Mobilitätslösungen zahlen nicht nur auf die Ansprüche vor allem der jungen Generation bezüglich umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte ein, sondern können auch das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden stärken und zur Identifikation mit den Werten des Unternehmens beitragen. Ein durchdachtes Mobilitätskonzept kann auch die Work-Life-Balance verbessern, indem es den Mitarbeitenden erlaubt, effizienter und stressfreier zur Arbeit zu kommen und mehr Freizeit zu genießen.

Kann ein Mobilitätsbudget tatsächlich zum Game Changer für Unternehmen werden?

Katharina Schmidt: Ein Mobilitätsbudget per se ist sicher nicht der alleinige Heilsbringer, kann aber eine wichtige Stellschraube in Sachen Mitarbeitendenanwerbung und -bindung darstellen. Es bietet enorme Flexibilität und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten werden. Es erlaubt ihnen die bevorzugte Mobilitätsform frei zu wählen – sei es ein via Privatleasing genutztes (E)-Auto, ein Auto-Abo oder ein (E)-Bike. Diese Freiheit trägt erheblich zur Zufriedenheit bei, da sie den Mitarbeitenden ein Gefühl von Kontrolle und Wertschätzung vermittelt. Zudem ist vor allem das Thema Nachhaltigkeit heute im Recruiting zu einem entscheidenden Faktor geworden: Laut einer Stepstone-Studie würden sich drei von vier Befragten eher bei einem nachhaltigen Unternehmen bewerben und 65 Prozent möchten früh im Bewerbungsprozess wissen, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit für den potenziellen Arbeitgeber hat.

Blick in die Zukunft: Welche Trends sehen Sie für die kommenden Jahre im Bereich Mitarbeitermobilität?

Katharina Schmidt: Ein großer Trend wird die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Mobilitätsangeboten sein. Die Buchung und Verwaltung von Diensträdern über Apps und intelligente Flottenmanagementsysteme werden immer wichtiger. Ein weiterer Trend ist die Förderung nachhaltiger Mobilität. E-Bikes, Elektrofahrzeuge und Carsharing-Angebote werden weiter an Bedeutung gewinnen. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice und hybrides Arbeiten haben die Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden bereits in den letzten Jahren verändert und auch in Zukunft werden neue Anforderungen auf die Unternehmen zukommen.

Vielen Dank für das informative Gespräch, Frau Schmidt.

Familienerbstreit: Reinhold Messner hätte es besser wissen müssen 

 

Am 17. September 2024 begeht Reinhold Messner seinen 80. Geburtstag. Doch die eigenen vier Kinder will er dann nicht sehen. Grund ist ein coram publico ausgetragener Familienstreit um sein Erbe, das durch ein Interview in der „Apotheken Umschau“ bekannt wurde. Darin bezeichnete Messner die lebzeitige Übertragung seines auf 30 bis 40 Mio. Euro geschätzten Vermögens auf die Kinder als einen seiner größten Fehler. Das ist bitter. Denn hätte sich Messner den richtigen Nachlassexperten geleistet, wäre es zu der Familientragödie aller Voraussicht nach gar nicht erst gekommen.

„Einer meiner größten Fehler war: Ich habe ihnen vor meinem Ableben testamentarisch den Großteil meines Vermögens überlassen. Sie verstehen nicht, dass alles geschenkt war und schätzen den Wert meiner Großzügigkeit nicht“, beschwert sich Messner in aller Öffentlichkeit. Und weiter „In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie. Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund und ich stand mit 75 am Abgrund.“

Kinder sollten dankbar sein

Dass die nachfolgenden Generationen den Wert des Familienvermögens nicht immer schätzen, ist im Volksmund längst bekannt: „Die erste Generation baut Vermögen auf, die zweite erhält es und die dritte verprasst es.“ Woran das liegt, weiß Betriebswirt Manfred Gabler genau: „In vielen Erbengemeinschaften schätzen die Erben ,das Geschenk‘ der Eltern nicht, weil sie dafür nicht arbeiten mussten. Sie riskieren sogar, dass es unter den Hammer kommt, weil sie ewig darüber streiten und Anwälte dies auch noch befeuern. Sie sollten dankbar sein, überhaupt etwas bekommen zu haben!“, sagt Gabler.

Wertschätzung fehlt oft

Der Geschäftsführer der Weilheimer Firma ErbTeilung hält mit seiner Meinung zum Fall Reinhold Messner nicht zurück. Dieser hätte sich im Vorfeld der Schenkungen besser beraten lassen sollen. „Beschenkte sind eben oft gierig und undankbar, zumindest aus Sicht des Schenkenden. Dieser hat immer andere Vorstellungen davon, wie der Beschenkte damit umzugehen hat. Das liegt in der Natur der Dinge. Sein Haus, das er selbst aufgebaut hat, hat für ihn einfach einen viel höheren emotionalen Wert, als umgekehrt ein Haus, das der Sohn ,nur´vom Vater geschenkt bekommt. Für den Sohn ist das freilich auch etwas wert, aber weniger!“

Eltern sollten Sicherheiten einbauen

Dabei gibt es für Eltern, die ihren Kindern ihr Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, zahlreiche Möglichkeiten, sich vor Undank und Verschwendung abzusichern. Das fängt damit an, dass das Vermögen „nur“ alle zehn Jahre, also in gut geplanten Etappen und in den Grenzen der erbschaftsteuerlichen Freibeträge übertragen wird. Dabei können Ehepartner alle zehn Jahre mit 500.000 Euro steuerfrei beschenkt werden. Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400.000 Euro, wobei hier sowohl der Vater als auch die Mutter jeweils 400.000 Euro je Kind schenken können. 200.000 Euro Freibetrag gibt es für Enkelkinder.

Familienpool für langfristige Lösungen

Außerdem können sich die Eltern Nießbrauchs- und Wohnrechte an Immobilien einräumen lassen. Will der Erblasser verhindern, dass das Familienvermögen im Laufe der Zeit immer weiter innerhalb und außerhalb der Familie verteilt wird, kann er stattdessen die Immobilien, aber auch Unternehmensbeteiligungen, in einen Familienpool einbringen. Dazu wird meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder – wegen der Haftungsbeschränkung – eine GmbH & Co.KG gegründet, in der die Familienmitglieder Gesellschafter werden. „Im Gesellschaftsvertrag der Familiengesellschaft lässt sich im Grunde genommen alles regeln. Und selbst wenn die Eltern nur minimale Gesellschaftsanteile halten, können sie verfügen, dass ihre Stimmrechte und Gewinnbeteiligung nahe bei 100 Prozent bleiben“, erklärt Manfred Gabler – und fügt hinzu: „Messner hätte mit unserem Wissen definitiv einiges besser machen können.“ Last but not least können sich Erben auch ohne Gesellschaftsvertrag die Rückübertragung des Geschenks vorbehalten, falls der Beschenkte das Geschenk nicht schätzt.

 

Pressemitteilung von der Erbteilung GmbH
Geschäftsführer: Manfred Gabler
Rathausplatz 15
82362 Weilheim

Nachhaltige Beleuchtung: Ein Leitfaden für die Zukunft unserer Umwelt

Entdecken Sie, wie moderne Beleuchtungslösungen nicht nur Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen erleuchten, sondern auch die Erde schützen können.

Autor Markus Braun, Experte für nachhaltige Beleuchtung bei Lumina Design Studio, zeigt Ihnen die innovativen Technologien, Maßnahmen und Materialien, die für mehr Nachhaltigkeit in der Beleuchtung stehen.

Hintergrund: Was genau ist unter Nachhaltigkeit in der Beleuchtung zu verstehen?

Wirklich nachhaltige Beleuchtungskonzepte verknüpfen die Leitgedanken Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und soziale Aspekte miteinander. Das bedeutet konkret. Die Anforderungen an Nachhaltigkeit bei der Beleuchtung geht weit über das klassische Ziel der Effizienzsteigerung hinaus. Gefordert sind hier vor allem die Hersteller von Lampen, Leuchten und Beleuchtungsanlagen. Schließlich müssen auch die einzelnen Produkte und Komponenten nachhaltig produziert werden, um generell die Nachhaltigkeit in der Beleuchtung zu steigern. Diese 6 Aspekte stellen dabei die Basisfaktoren respektive die wesentlichen Voraussetzungen dar:

1. Leuchten sollten immer eine zirkuläre Produktentwicklung durchlaufen.

Werden wieder verwertbare Materialien wie Glas und Aluminium genutzt, schont dies wertvolle Ressourcen. Diesen Aspekt müssen Sie bereits bei der Produktentwicklung einbinden. Empfehlenswert ist diesbezüglich der Designansatz der zirkulären Produktentwicklung (hier: Circular Design). Im Gegensatz zum traditionellen linearen Design denkt der jeweilige Hersteller beim zirkulären Ansatz von Fertigungsbeginn an darüber nach, was aus dem hergestellten Artikel am Ende des Produktlebenszyklus wird. Gerade im Hinblick auf den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien für Leuchten respektive Beleuchtungssystemen.

 

Markus Braun betont: „Bei Beleuchtungsszenarien geht es nicht nur um die Lichtquellen selbst, sondern auch um die Materialien, die für das Design und die optische Gestaltung genutzt werden“

 

2. Es werden nur recycelbare und schadstoffarme Komponenten genutzt.

Beleuchtung bzw. Leuchten basieren bestenfalls ausschließlich auf recycelbaren und schadstoffarmen Komponenten. Dadurch ist es gewährleistet, dass am Ende der Lebensdauer alle Komponenten wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden. Ob Lampen und ganze Beleuchtungssysteme diese Anforderungen erfüllen, erkennen Sie zum Beispiel an EPDs (Environmental Product Declaration) oder zertifizierten Öko-Labels. Das bietet zusätzlich eine gute Orientierung bei der Kaufentscheidung.

3. Die Beleuchtungsprodukte bestehen bestenfalls aus austauschbaren Komponenten.

Beleuchtungsanlagen sollten bestenfalls komplett aus austauschbaren Komponenten bestehen. Das vereinfacht sowohl die Reparatur als auch die Modernisierung. So können Sie zum Beispiel genutzte Betriebsgeräte, energieintensive Lampen oder auch ältere LED-Module gegen neue, leistungsfähigere Komponenten austauschen. Weiterer Positivfaktor: Der Einsatz von austauschbaren Komponenten verlängert gleichzeitig die Lebenszeit des Beleuchtungssystems.

4. Es muss ein möglichst hoher Leuchtenwirkungsgrad erreicht werden.

Ein hoher Leuchtenwirkungsgrad reduziert im Zusammenspiel mit einer langen Lebensdauer die Auswirkungen auf die Umwelt. Zudem wirkt ein hoher Leuchtenwirkungsgrad auch immer stromsparend und reduziert die Wartungskosten.

5. Das Modernisierungsintervall wird verlängert.

Eine bessere Haltbarkeitsdauer und Langlebigkeit von Leuchten, anderen Lichtquellen oder auch Betriebsgeräten entlastet nicht nur die Umwelt, sondern verlängert gleichzeitig auch das Modernisierungsintervall. Das kommt neben der Umwelt auch Ihrem eigenen Geldbeutel zugute.

6. Eine hohe Lichtqualität sorgt für eine positive Wirkung beim Menschen.

Die Lichtqualität der Beleuchtungsprodukte sollte stets so hoch wie möglich sein. Denn sie vereint visuelle Qualität in Form von guten Sehbedingungen sowie emotionale Qualität durch eine angenehme Lichtatmosphäre. Zudem steht eine hohe Lichtqualität für die biologische Qualität nach dem HCL-Konzept. Dadurch wird der Lichtqualität ebenfalls eine positive Wirkung auf Körper und Gesundheit zugeschrieben.

 

Diese innovativen Technologien steigern die Nachhaltigkeit in der Beleuchtung.

Die Einführung der LED-Technologie stellt einen Meilenstein für die Nachhaltigkeit im Beleuchtungssektor dar. LEDs verbrauchen im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen bis zu 80 Prozent weniger Energie. Das sorgt für eine deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie gleichzeitig für erhebliche Kosteneinsparungen. Vorteilhaft hinzu kommt die lange Lebensdauer einer LED. Das vermeidet wiederum Abfall. Teilweise sind mehr als 25.000 Betrieb möglich, bevor Sie eine LED auswechseln müssen.

LED- und Solartechnologie als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit

LEDs gelten daher berechtigterweise als Gamechanger in Sachen Nachhaltigkeit von Beleuchtungsszenarien. Aber auch solare Lampen stellen eine innovative Lösung dar. Sie absorbieren während des Tages via Photovoltaikzellen die Sonnenenergie und wandeln diese anschließend in elektrische Energie um. Diese wird in Akkus gespeichert, um nach Sonnenuntergang Licht zu erzeugen. Laufende Stromkosten gibt es hier nicht. Zudem reduziert die Solartechnologie den CO2-Ausstoß deutlich. Allerdings beschränkt sich der Einsatz von Solarlampen vorzugsweise auf den Outdoor-Bereich.

Auch diese Technologien haben viel Zukunftspotenzial

Neben diesen beiden Technologien stehen aber noch einige weitere innovative Lösungen bereit oder zumindest in den Startlöchern, die Beleuchtungsszenarien noch nachhaltiger, umweltfreundlicher und effizienter machen können. Dies sind die innovativen Technologien mit dem größten Nachhaltigkeits- und Zukunftspotenzial:

– OLED (Organic Light Emitting Diode)

OLED hat als Technologie das Potenzial, die Beleuchtung der Zukunft zu revolutionieren. Vom Aufbau her handelt es sich hierbei um schichtförmige, aus organischen halbleitenden Materialien bestehende Beleuchtungskomponenten, die zwischen Glasscheiben eingekapselt sind. Wenn elektrischer Strom hindurchfließt, entsteht Elektrolumineszenz.

Im Gegensatz zu LEDs strahlt OLED aber keine UV-Strahlen ab. Zudem basiert diese neue Technologie auf geschichteten Oberflächen und erzeugt keine Blendung. Das hat viel Zukunftspotenzial. So könnten OLEDs später beispielsweise auf Decken, Tapeten oder Fenster als zusätzliche Schicht aufgetragen werden. Noch steckt diese innovative Technologie allerdings in den Kinderschuhen. Im Vergleich zu LED-Beleuchtungskomponenten fehlt es noch an Langlebigkeit und Effizienz. Außerdem können OLEDs bislang nur weißes Licht produzieren.

– Reflektor- und Linsentechnologie

Es gibt inzwischen Verfahren, um die Reflektor- und Linsentechnologie zu optimieren. Dadurch lenken Leuchten mit optimierter Reflektor- und Linsentechnologie das Licht präziser genau auf die Areale, die auch tatsächlich beleuchtet werden sollen. Das minimiert zum einen die Lichtverluste und steigert zum anderen Effizienz und Nachhaltigkeit.

– Digitale Lichtsteuerung

Auch hinsichtlich der digitalen Lichtsteuerung sind die nächsten Entwicklungsschritte bereits vollzogen oder zumindest eingeläutet. Das Zusammenspiel von LED-Technik und digitaler Steuerung bietet einen hohen Beleuchtungskomfort, Präsenzkontrolle und eine perfekte Abstimmung auf das Tageslicht. Auf diese Weise ermöglicht die Kombination aus LED-Technik und digitaler Steuerung variable Lichtszenen auf effizienter und nachhaltiger Basis. Laut Experten lässt sich durch moderne LED-Systeme, die von spezifisch ausgerichteten Lichtmanagementsystemen gesteuert werden, der Energieverbrauch um bis zu 80 Prozent verringern. Diese Effizienz schont die Umwelt und das eigene Budget.

 

Welche Materialien sorgen für eine nachhaltige Beleuchtung?

Bei Beleuchtungsszenarien geht es nicht nur um die Lichtquellen selbst, sondern auch um die Materialien, die für das Design und die optische Gestaltung genutzt werden. Jede einzelne Materialgruppe weist dabei Vor- und Nachteile im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Gewicht, Langlebigkeit, Pflege, Kosten und optische Attraktivität auf. Wir haben die diesbezüglich wichtigsten Aspekte für Sie aufbereitet.

Holz: In Sachen Nachhaltigkeit eine gute Entscheidung

Holz bietet optisch eine wunderbar natürliche Ästhetik. Leuchten und Lampen mit einem Holz-Design geben Ihrem Zuhause immer ein warmes und heimisches Gefühl. Um die optische Attraktivität und die Langlebigkeit langfristig zu erhalten, benötigt Holz allerdings gelegentliche Pflege. In Bezug auf die Nachhaltigkeit punktet Holz deutlich gegenüber anderen Materialien. Denn es handelt sich hierbei um einen nachwachsenden Rohstoff, der biologisch komplett abbaubar ist. Gerade in Bezug auf den Lebenszyklus bringt dies klare Vorteile. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Holz als Material für das Lampendesign nutzen, fördern Sie über Material- und Energiesubstitution die Entlastung der Atmosphäre.

Rattan (Korbgeflecht): Die langen Transportwege verhageln eine noch bessere Öko-Bilanz

Materialien dieser Art werden häufig für dekorative Leuchten verwendet. Das natürliche, leichte und flexible Material sorgt dabei für eine rustikale und gemütliche Atmosphäre. Ebenso wie Holz baut sich auch der nachwachsende Rohstoff Rattan biologisch ab. Bereits nach rund zwei Jahren ist die Rotangpalme bereit für die Ernte. Die Palme wird dabei nicht gefällt! Als Naturmaterial ist Rattan zudem auch recycelbar. Das alles wirkt sich positiv auf die Ökobilanz aus. Einen kleinen Dämpfer erhält die Nachhaltigkeit dann aber durch die weiten Transportwege. Diese Holzart wird vorwiegend aus Indonesien, Malaysia und den Philippinen importiert. Durch die langen Wege kommt es dann leider doch zu CO2-Emissionen.

Textilstoffe: Natürliche Fasern sind jederzeit zu bevorzugen

Textile Lampenschirme lassen sich harmonisch in viele verschiedene Einrichtungsszenarien integrieren. Dabei erzeugen sie in der Regel ein weiches, diffuses Licht. Textilstoffe selbst sind in der Regel leicht und flexibel, gelten aber als problematisch: Die Klima- und Umweltbilanz der klassischen Textilindustrie ist teilweise verheerend. Daher ist hier zwingend darauf zu achten, dass die Textilstoffe für Lampen auch nachhaltig produziert werden. Zudem ist es wichtig, dass natürliche Fasern verwendet werden. Denn Fasern dieser Art sind biologisch abbaubar und reduzieren dadurch die Belastung der Umwelt. Außerdem lassen sich Materialien wie Baumwolle, Leinen, Hanf oder auch Schafwolle recyceln. Entscheiden Sie sich dann noch für Bio-Naturfasern als Ausgangsmaterial, mildert dies die ökologischen Nachteile noch einmal massiv ab. Behalten Sie auch die Länge der Transportwege im Blick. Sind diese zu lang, schmälert dies die Nachhaltigkeit in empfindlicher Form.

Weitere Materialien: Auch bei Kunststoffen setzt eine Trendwende ein
  • Heu und Blüten: Symbol für ein umweltbewusstes Design aus nachwachsenden Rohstoffen, ist zudem biologisch abbaubar, steht für eine moderne und umweltfreundliche Wohnkultur.
  • Glas: kann recycelt werden, ist aber nicht biologisch abbaubar, bietet eine klare, saubere Optik, viele verschiedene Finishes und Farben.
  • Metalle: häufig genutzt werden Aluminium, Edelstahl, Nickel, Chrom und Gusseisen, sehr widerstandsfähig und langlebig, sehr energieintensive Herstellung mit einem hohen CO2-Verbrauch, können aber recycelt werden (reduziert die graue Energie).
  • Kunststoffe: sehr leicht, vielseitig nutzbar und kosteneffizient in der Herstellung, zudem eine gute Formbarkeit und viele Farboptionen, recyclingfähig, sind aber nicht biologisch abbaubar, können die Umwelt bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung belasten. Aber: Mittlerweile gibt es neue, umweltfreundlichere Kunststoffalternativen, die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Ressourcen hergestellt werden.

Nachhaltigkeit muss in jedem einzelnen Bereich stattfinden

Abschließend sollten Sie berücksichtigen, dass die Nachhaltigkeit in der Beleuchtung nur dann vollends gesteigert werden kann, wenn alle Bereiche reibungslos zusammenarbeiten. Die Wertschöpfungskette beginnt bereits bei der Materialauswahl und der möglichst lokalen Beschaffung. Danach folgt eine effiziente und ressourcenschonende Produktion mithilfe von Energiemanagementsystemen.

Auch der Transport muss durch effiziente Logistik, kurze Wege und alternative Transportmittel dem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht werden. Wenn Sie als Nutzer von Beleuchtungsprodukten verantwortungsvoll mit dem Energieverbrauch umgehen, ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger Beleuchtung getan.

 

Infos zum Autor:

Name: Markus Braun, Senior Designer bei Lumina Design Studio

Markus Braun, Jahrgang 1978, absolvierte sein Studium im Bereich Industriedesign an der FH Pforzheim mit dem Schwerpunkt auf Beleuchtungsdesign. Seit über 12 Jahren ist er bei Lumina Design Studio tätig, wo er innovative Beleuchtungslösungen für kommerzielle und private Räume entwickelt.

Weiter Infos unter: https://www.lumina.it/de/

Foto von Pickawood auf Unsplash

Cyberkriminelle nutzen CrowdStrike-Outage 

Nach der CrowdStrike-Panne vom 19. Juli 2024 entdeckten Akamai-Forscher mehr als 180 neu erstellte schädliche Domains. Diese gaben vor, Betroffenen bei der Navigation durch ihre IT-Ausfälle behilflich zu sein. Mit mehr als 20 Prozent des beobachteten Angriffsverkehrs gehörten gemeinnützige Organisationen und das Bildungswesen zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Der Sicherheitsexperte Akamai hat die am häufigsten besuchten bösartigen Domains im Zusammenhang mit dem Ausfall identifiziert und eine Liste von Indikatoren der Kompromittierung (IOCs) erstellt. Unternehmen können diese in ihre Blockierliste aufnehmen oder selbst weiter analysieren.

Vorgeschichte: IT-Ausfall legte 8,5 Millionen Rechner lahm

Am Freitag, den 19. Juli 2024, wurde die Welt von einem weitreichenden IT-Ausfall erschüttert, der nach einem kürzlich von CrowdStrike durchgeführten Falcon-Update auftrat. Das Update löste Fehlerprüfungen auf Windows-Hosts aus, die zu einer globalen Flut von Bluescreens of Death (BSODs) führten und Milliarden von Systemausfällen an verschiedenen Orten verursachten. Weltweit waren 8,5 Millionen Geräte und fast jede Branche betroffen. Die Auswirkungen trafen auch kritische Dienste wie Luftfahrt, Behörden sowie das Gesundheitswesen und führten zu massiven Einschränkungen, die teilweise noch Tage nach dem Vorfall andauerten.

Bedrohungsakteure richteten betrügerische Websites ein

Viele verunsicherte Nutzer suchten online nach Hilfe. Wie so oft bei Ereignissen mit großer Aufmerksamkeit versuchten Bedrohungsakteure, die Situation auszunutzen und von der durch den Ausfall verursachten Verwirrung zu profitieren. Sie richteten betrügerische Websites ein, die auf betroffene CrowdStrike-Kunden abzielten, Informationen abschöpften und Malware verbreiteten.

Durch die Analyse der Daten, auf die Akamai in seinem weltweiten Edge-Netzwerk Zugriff hat, konnte der Sicherheitsexperte die wichtigsten bösartigen Domains identifizieren. Die Domains enthalten häufig Keywords wie „bsod“ und „microsoft“, da Nutzer diese Schlüsselwörter als ergänzende Suchbegriffe verwenden, wenn sie ihr Problem beheben wollen.

Darüber hinaus verfügen viele der bösartigen Websites über vertrauensbildende Maßnahmen, die die Benutzer gewöhnlich mit Sicherheit in Verbindung bringen, wie SSL-Validierung oder IT-Support. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags hatte Akamai bereits mehr als 180 verschiedene Domains identifiziert, die alle zwischen dem 19. und 21. Juli registriert wurden. Diese Zahl wird sich voraussichtlich noch erhöhen. Eine der beobachteten bösartigen Domains war unter den 200.000 besten Websites für die zugehörigen Keywords aufgeführt.

Besonders betroffen: Gemeinwohl und Bildung

Üblicherweise tragen Hochtechnologie und Finanzdienstleistungen die Hauptlast von Zero-Day-Angriffen. Bei diesen Angriffen stechen allerdings der gemeinnützige und der Bildungssektor sowie der öffentliche Sektor mit mehr als 29 Prozent hervor. Diese Branche ist auch in Bezug auf die Abhilfemaßnahmen stark betroffen. Trotz steigender IT-Budgets haben die oft kleinen Sicherheitsteams von Bildungseinrichtungen Schwierigkeiten, die Infrastruktur gegen Hacker zu schützen. Cyberkriminellen ist das bewusst und sie wählen ihre Ziele vermutlich danach aus.

Akamai erwartet weitere Phishing-Versuche

Es ist wahrscheinlich, dass mehr Phishing-Versuche im Zusammenhang mit dem Outage auftreten werden. Bemerkenswert ist, dass die Angreifer aufgrund der großen Aufmerksamkeit für diesen Vorfall nun ein besseres Verständnis für die Technologie-Stacks bestimmter Ziele haben. Dies könnte relevant werden, wenn ein zukünftiges CVE im Falcon-Produkt entdeckt wird. Angreifer werden immer raffinierter: Jedes zusätzliche Puzzleteil, das sie haben, um eine Technologie zu durchschauen, macht es einfacher, Angriffe umzusetzen.

Pressemitteilung

Neue Verwaltungsdaten-Informationsplattform

WIESBADEN – Wer hält welche Daten in den öffentlichen Verwaltungen Deutschlands? Welchen Informationswert haben sie, liegen sie mehrfach vor und wer kann darauf zugreifen? Antworten auf diese Fragen liefert die neue Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Das Webangebot bietet erstmals einen umfassenden Überblick über die Dateninfrastruktur und Datenbestände der Verwaltungen sowie weitreichende Recherchemöglichkeiten.

Suchfunktion erlaubt gezielte Recherche nach Verwaltungsdaten

Über eine Suchfunktion können Interessierte den Inhalt von Verwaltungsdatenbanken oder einzelne Merkmale recherchieren. Die VIP erfasst dabei ausschließlich Metadaten. Das sind allgemeine Informationen, etwa zur registerführenden Stelle oder zu technischen und rechtlichen Aspekten, sowie detaillierte Beschreibungen der in den Datenbeständen erfassten Merkmale (z. B. „Familienname“ oder „E-Mail-Adresse“). Die Plattform greift zu keinem Zeitpunkt auf Einzeldaten (z. B. „Mustermann“ oder „mustermann@mail.de“) zu. Datenschutz und Datensicherheit sind somit umfassend gewährleistet. Neben der Suche erlaubt eine Kommentarfunktion registrierten Nutzerinnen und Nutzern den fachlichen Austausch zu einzelnen Datenbeständen.

Wichtiger Baustein für Umsetzung der Daten- und Open-Data-Strategie des Bundes

Mit dem Aufbau und Betrieb der VIP erfüllt das Statistische Bundesamt einen Auftrag nach § 5a Bundesstatistikgesetz (BStatG). Im Sinne der Datenstrategie sowie der Open-Data-Strategie der Bundesregierung trägt die VIP zu einer besseren Datennutzung für eine effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltungspraxis bei. Der IT-Beauftragte der Bundesregierung Dr. Markus Richter, der das Projekt in seinen 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland aufgenommen hatte, begrüßt den Start der Plattform: „Es freut mich, dass die VIP in einer ersten Ausbaustufe bereits der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Weil uns die VIP einen breiten Überblick über die Datenbestände der Verwaltung gibt, können wir sie im Rahmen der Registermodernisierung und der Umsetzung des Once-Only-Prinzips als Datengrundlage sehr gut verwenden.“

Transparenz und Datensparsamkeit verbessern, „Once-Only-Prinzip“ umsetzen

Die VIP soll die Transparenz über Verwaltungsdaten sowie deren Mehrfachverwendung weiter verbessern. Dafür werden die erfassten Informationen fortlaufend ergänzt, vertieft und aktualisiert. Mit der Bündelung der Informationen über Verwaltungsdatenbestände dient die VIP somit auch dazu, mehrfache Datenhaltung zu identifizieren und weitere Schritte zur Verbesserung der Datensparsamkeit sowie zur Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ (einmalige Angabe von Informationen statt wiederholte Angabe derselben Informationen bei Behörden) zu ergreifen. Letztlich unterstützt die VIP auch die amtliche Statistik und entlastet Auskunftgebende, da sich mithilfe der Plattform einfacher als bisher prüfen lässt, inwieweit notwendige Daten bereits in Verwaltungsdatenbeständen vorliegen. Dadurch kann auf die gesonderte Erhebung dieser Daten verzichtet werden.

Weitere Informationen:

Die Verwaltungsdaten-Informationsplattform ist unter www.verwaltungsdaten-info.de erreichbar. Weitere Informationen und Hintergründe zur Bedeutung der VIP liefert unser aktueller Podcast „StatGespräch“ mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Markus Richter.

Pressemeldung: Destatis

Einschulung: Einzelhandel rechnet zum Schulstart mit Umsatz von über 700 Millionen Euro

Für Schülerinnen und Schüler beginnt in den nächsten Wochen mit dem Ende der Sommerferien ein neues Schuljahr. Rund um die Einschulung rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Jahr mit Umsätzen in Höhe von 702 Millionen Euro. Das geht aus einer im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter 1.500 Personen hervor.

„Wenn das neue Schuljahr bevorsteht, ist der Einzelhandel jedes Jahr wieder die Anlaufstelle für Schreibwaren, aber auch Schultüten und Geschenke“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ähnlich wie im Vorjahr planen laut Umfrage etwas mehr als zwölf Prozent der Befragten, anlässlich der Einschulung einzukaufen. Fast 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher geben an, zu diesem Anlass Süßigkeiten kaufen zu wollen. Den Kauf von Büchern und Schreibwaren planen knapp 65 Prozent, während Schulausstattung wie der Schulranzen oder der Schreibtisch auf dem Einkaufszettel bei fast 60 Prozent der Befragten steht. Die Füllung der Schultüten besteht neben Lebensmitteln und Schulmaterialien aber auch aus Spielwaren, zu denen rund 58 Prozent greifen wollen.

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher behalten die Höhe ihrer Ausgaben zum Schulstart bei. Etwa 38 Prozent geben an, gleich viel ausgeben zu wollen wie im Vorjahr. Fast 35 Prozent wollen zu diesem Anlass hingegen mehr ausgeben als noch im vergangenen Jahr. Mit geringeren Ausgaben zur Einschulung als im Vorjahr plant etwas mehr als ein Viertel der Befragten.

Im vergangenen Jahr lag der Einzelhandelsumsatz zur Einschulung bei 650 Millionen Euro. Der Anstieg auf die erwarteten 702 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht einem Zuwachs um acht Prozent.

Pressmitteilung: Handelsverband Deutschland – HDE e.V.

Mehr unter: https://einzelhandel.de/einschulung

Sozialhilfeleistungen voll im Trend

WIESBADEN – Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 18 %. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII deutlich gestiegen. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro.

Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 57,2 % auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 10,1 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 14,5 %. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro ausgegeben (+16,4 %). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,6 Milliarden Euro und damit 17,9 % mehr als im Vorjahr.

Nettoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX um 9,4 % gestiegen

Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2023 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 25,4 Milliarden Euro ausgegeben. Das war eine Steigerung um 9,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Methodische Hinweise:

Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (Bürgergeld).

Pressemitteilung destatis

100 Sachen fahren mit dem E-Bike

Harald Schlarb, Maschinenbauingenieur und Betriebswirt, ist seit über 30 Jahren in der Automobilbranche unterwegs. Seine Karriere brachte ihn von Mercedes Benz zu Maybach, McLaren und auch zu Tesla. Für die deutsche Giga Factory in Berlin Brandenburg war er im Planning Lead.

Seit einem Jahr bereichert er ehrenamtlich den Beirat der eROCKIT Aktiengesellschaft. Zeit eine kurze Bilanz zu ziehen. „Wenn man sieht was hier in Hennigsdorf in kurzer Zeit entstanden ist, kann man nur sagen, das Unternehmen hat wahnsinnig viel geleistet“ erklärt Harald Schlarb.

Warum sich der Top-Manager für das Brandenburger Unternehmen einsetzt? Schlarb: „Mich fasziniert die Unternehmenskultur und die Technologie bei eROCKIT. Hier sind echte Macher am Werk, die ihre Aufgaben verstehen. Performance, Präzision und Design sieht man hier vereint mit Innovation.“

eROCKIT hat mit dem gleichnamigen Fahrzeug das schnellste für den Straßenverkehr zugelassene eBike entwickelt und in erster Serie an die Kunden gebracht. Das Besondere ist der Human Hybrid Antrieb, der es ermöglicht, durch bloßes Pedalieren Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h zu erreichen. Zugelassen wird das eROCKIT aufgrund seiner starken Leistungsparameter als ein Motorrad in der 125ccm-Kategorie (Leichtkraftrad).

In der Zukunft wird eROCKIT seine Antriebstechnologie auch in anderen Bereichen für neue Anwendungen zur Verfügung stellen. Harald Schlarb erklärt: „eROCKIT wird zu Land, zu Wasser und in der Luft die Technologie umsetzen und wir werden phantastische Produkte sehen.“

 

Über die eROCKIT AG

Die eROCKIT AG (HRB231453 B) ist eine deutsche Aktiengesellschaft, die zu 100 % Anteile an der eROCKIT Systems GmbH in Hennigsdorf bei Berlin besitzt. Aktuell werden Unternehmensanteile über die Webseite https://ag.erockit.de angeboten. Die Aktie der eROCKIT AG (ISIN: DE000A3MQC70 / WKN: A3MQC7) ist gemäß dem gestatteten Wertpapier-Informationsblatt (WIB) vom 27.11.2023 über die Webseite ag.erockit.de zur Zeichnung erhältlich und wird derzeit noch nicht an der Börse gehandelt.

AI Act Risk Navigator

Europäischer AI Act tritt mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft. TÜV-Verband begrüßt die Regelung und fordert eine rasche Klärung offener Umsetzungsfragen. AI Act Risk Navigator: TÜV AI.Lab entwickelt kostenloses Online-Tool zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen und -Modellen.

Berlin, 31. Juli 2024 – Der TÜV-Verband unterstützt das Inkrafttreten des europäischen AI Acts, der erstmals Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegt. Dieser schafft einen global führenden Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI. „Der AI Act bietet die Chance, vor negativen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Er kann dazu beitragen, einen globalen Leitmarkt für sichere ‚KI Made in Europe‘ zu etablieren“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Es ist jetzt wichtig, die Umsetzung effizient und unbürokratisch zu gestalten. Unabhängige Stellen spielen dabei eine wesentliche Rolle, nicht nur im Hinblick auf die verbindlichen Anforderungen, sondern auch im freiwilligen KI-Prüfmarkt.“

Gestaffelte Übergangsfristen für KI-Systeme

Der EU AI Act tritt am 1. August 2024 mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft. Sechs Monate nach Inkrafttreten, das heißt ab Anfang 2025, sollen zunächst KI-Systeme verboten werden, die unter anderem manipulative oder täuschende Techniken einsetzen. Ab dem 1. August 2025 treten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle in Kraft. Zudem müssen die EU-Mitgliedstaaten nationale Behörden für die Marktüberwachung benennen. Verpflichtende Prüfungen für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Kreditvergabe, Personalwesen oder Strafverfolgung sind ab August 2026 erforderlich. Sie betreffen nicht nur KI-Entwickler, sondern KI-Anbieter, und Betreiber risikoreicher KI. Ab 2027 treten die Anforderungen an KI in drittprüfpflichtigen Produkten in Kraft. Bühler: „Prüfungen von KI-Systemen schaffen Vertrauen und sind schon heute ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen sind gut beraten, sich jetzt mit den Anforderungen vertraut zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Übergangsfristen. Es ist wichtig, abzuschätzen, wie und wo der AI Act ihre Aktivitäten betrifft.“

Herausforderungen der Umsetzung

„Eine einheitliche Interpretation und konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes sind entscheidend, damit der AI Act in der Praxis wirksam wird – hier sind die Mitgliedsstaaten gefordert“, so Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte besonderes Augenmerk auf eine effiziente und unbürokratische Umsetzung gelegt werden. Klare Zuständigkeiten und verantwortliche Stellen sind notwendig, um die Regelungen praktisch umzusetzen. So sollten Umsetzungsleitfäden für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen vom AI Office (Europäisches KI-Büro) schnellstmöglich veröffentlicht werden, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechtssicherheit zu geben. Darüber hinaus sind neue KI-Risiken sowie die Entwicklung systemischer Risiken von besonders leistungsfähigen Allzweck-KI-Modellen im Blick zu behalten und der Aufbau einer systematischen KI-Schadensberichterstattung voranzutreiben.

TÜV AI.Lab Risk Navigator zeigt, welche Unternehmen unter den AI Act fallen

Das 2023 als Joint Venture der TÜV-Unternehmen gegründete „TÜV AI.Lab“ übersetzt regulatorische Anforderungen an KI in die Prüfpraxis und entwickelt quantifizierbare Konformitätskriterien und geeignete Prüfmethoden für KI. Zum Inkrafttreten des AI Acts veröffentlicht das TÜV AI.Lab den AI Act Risk Navigator, ein kostenloses Online-Tool zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen. „Mit dem AI Act Risk Navigator des TÜV AI.Lab bieten wir eine nutzerfreundliche Anwendung, mit der Unternehmen verstehen können, ob und wie sie vom AI Act betroffen sind“, sagt Franziska Weindauer, Geschäftsführerin des TÜV AI.Lab. „Unser Ziel ist es, Klarheit über die Auswirkungen der KI-Verordnung zu schaffen, sodass Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten können. Wenn wir Qualitätsanforderungen an Künstliche Intelligenz von Beginn an mitdenken, kann vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz zum europäischen Alleinstellungsmerkmal werden.“ Der AI Act Risk Navigator unterstützt dabei, KI-Systeme gemäß den Risikoklassen des AI Acts einzuordnen und Transparenz über die geltenden Anforderungen zu schaffen.

Anforderungen je nach Risikoklassifizierung

Die EU-Regulierung teilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen ein, die in den kommenden Monaten schrittweise einzuhalten sind. Systeme mit hohem Risiko, die in Bereichen wie Medizin, kritische Infrastrukturen oder Personalmanagement eingesetzt werden, unterliegen beispielsweise künftig strengen Auflagen und müssen umfassende Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Aufsicht erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. „Wir wissen, dass das für Unternehmen Fragen aufwirft. Deshalb wollen wir zu größerer Klarheit über das eigene Risikoprofil und die zu erfüllenden Anforderungen beitragen“, betont Weindauer. Systeme mit begrenztem Risiko, wie Chatbots, müssen nur Transparenzanforderungen erfüllen, während Systeme mit minimalem Risiko, wie einfache Videospiele, gar nicht reguliert werden. Die risikobasierte Klassifizierung soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI sicher und vertrauenswürdig ist, damit so die Innovationskraft der Technologie und deren Marktdurchdringung weiter gesteigert werden kann.

Der AI Act Risk Navigator ist abrufbar unter www.tuev-risk-navigator.ai

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

https://www.tuev-risk-navigator.ai/

 

Kein Weg führt an der Kreislaufwirtschaft vorbei

Gastbeitrag von Tim Seewöster:

Es ist keine Neuheit: Die Ressourcen auf unserem Planeten sind endlich. Kein Tag zeigt dies so deutlich wie der Earth Overshoot Day. Dieser markiert den Zeitpunkt, an dem wir weltweit alle Ressourcen aufgebraucht haben, die uns eigentlich für das Jahr zur Verfügung stehen. Ab diesem Moment leben wir das restliche Jahr quasi “auf Pump”. 2024 fällt der Tag auf den ersten August – einen Tag früher als noch 2023. Was schon schlimm ist, verschlechtert sich noch weiter, wenn sich der Blick  auf die Stichtage der einzelnen Länder richtet. Deutschland erreicht so schon am zweiten Mai seinen Overshoot Day, im ungefähr gleichen Zeitraum wie die meisten Industrienationen. Trauriger “Erster” der Liste ist Qatar, hier wurden bereits am elften Februar alle für ein Jahr verfügbaren Ressourcen aufgebraucht.

Tim Seewöster erklärt: Refurbishing, zu deutsch Wiederaufbereiten, bezeichnet  den Prozess, in dem gebrauchte Unterhaltungselektronik – vor allem Smartphones, Laptops oder Tablets – in einen Zustand “wie neu” versetzt werden.

Kreislaufwirtschaft ist der Weg nach vorn

Klar ist, dass die großen Lösungen zur Bekämpfung der Klimakrise in der Politik entstehen müssen. Doch auch jede und jeder Einzelne hat die Möglichkeit und die Verantwortung, im Rahmen des Machbaren zu handeln. Ein Stichwort lautet Kreislaufwirtschaft. Diese ist in einer modernen Wirtschaft kein nettes Extra, sondern eine Notwendigkeit. Seltene Erden, Wasser und jegliche Form der Energie sind schlicht zu kostbar, um die durch sie entstandenen Produkte – nach oft künstlich verkürzten Erstnutzungs-Zeiträumen – einfach wegzuschmeißen. Vielmehr geht es um die Maximierung der Nutzung der Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus. Besonders in der Elektronikindustrie, wo der Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung extrem hoch sind, gibt es hohe Einsparpotenziale. Hier kann das sogenannte Refurbishment Abhilfe schaffen.

Refurbishment: Vom Geheimtipp zum Trendsetter

Refurbishment ist das neue Bio. Denn erinnern wir uns kurz zurück: Bio-Produkte, einst ein vor allem in Reformhäusern auffindbarer Trend, wurden anfangs belächelt. Heute stehen sie für einen gesunden und bewussten Umgang mit Lebensmitteln, hohe Qualitätsstandards und ein gutes Gefühl beim Einkaufen. Ähnlich verhält es sich mit dem Refurbishment. Was einst als Nische galt, entwickelt sich mehr und mehr zum Mainstream. Doch was ist das genau?

Refurbishing, zu deutsch Wiederaufbereiten, bezeichnet  den Prozess, in dem gebrauchte Unterhaltungselektronik – vor allem Smartphones, Laptops oder Tablets – in einen Zustand “wie neu” versetzt werden. Dafür bieten Refurbisher, wie wir von „asgoodasnew”, sowohl eine Möglichkeit, um seine alten Geräte an uns zu verkaufen, als auch eine Plattform, um wiederaufbereitete Produkte zu erwerben. Diese werden vorher von Fachpersonal getestet, gereinigt, gegebenenfalls werden Bauteile ausgetauscht. Am Ende der Wertschöpfungskette steht ein Produkt, das von fabrikneuer Ware technisch faktisch nicht zu unterscheiden ist und dabei bis zu 30% günstiger ist. Die meisten professionellen Refurbisher bieten im Anschluss eine erneuerte Garantie.

Warum das wichtig ist? Ganz einfach: Es spart Ressourcen. Ein wiederaufbereitetes Gerät benötigt keine neuen Rohstoffe und nur einen Bruchteil der Energie, die bei der Produktion von Elektronik anfallen. Diese macht etwa 80 Prozent des gesamten Fußabdrucks eines Gerätes aus. Der Effekt ist also enorm.

Das trifft den Zeitgeist. Vor allem die jüngeren Generationen haben keine Berührungsängste mit dem Refurbishment mehr: Aus der Generation Z hat schon etwa jeder Dritte ein wiederaufbereitetes Gerät erworben. Die zunehmende Preis-Sensibilisierung trägt ebenfalls dazu bei, dass Menschen, die nicht auf moderne Technik verzichten wollen, sich nach günstigen Optionen umsehen.

Der Refurbishment Atlas 2024

Spannende Insights dazu liefert der Refurbishment Atlas, den wir jedes Jahr veröffentlichen. In ihm werden unsere gesamten Verkäufe innerhalb eines Jahres gesammelt und anhand der Postleitzahl den deutschen Großstädten zugeordnet. Durch eine Verrechnung mit der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt ergibt sich die refurbish-freundlichste Stadt des Landes. Das Ergebnis: München bleibt Spitzenreiter vor Berlin und Hannover. In der Landeshauptstadt Bayerns hat statistisch eine von 68 Personen bereits refurbished Elektronik erworben. Schlusslicht bleibt das Ruhrgebiet mit Essen, Dortmund und Duisburg auf den letzten Rängen. Hier ist es gerade einmal eine Person aus 165, die wiederaufbereitete Ware gekauft hat.

Zeit zu handeln

Der Earth Overshoot Day zeigt auf anschauliche Weise, wie weit wir noch wirklichem klimafreundlichen Handeln entfernt sind und vor allem, wie viel Verantwortung dabei auf den Industrienationen liegt. Trotzdem – oder gerade deswegen – liegt die Verantwortung bei uns allen, die nötigen Maßnahmen zu fordern und den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Zusammen wird groß, was wir klein beginnen: Am Ende ist es der Druck aus der Bevölkerung, der Veränderung schafft. Der Refurbishment Altas und ein Blick auf die jüngeren Generationen machen genau dort Hoffnung.

 

 

Kurzbiografie Tim Seewöster

Tim Seewöster ist Geschäftsführer und Co-CEO von asgoodasnew. Der promovierte Ökonom ist seit Anfang 2022 bei asgoodasnew und bildet zusammen mit Stefan Groitl eine Doppelspitze in der Geschäftsführung. Vorher arbeitete er unter anderem für Payback, Sparwelt und The Reach Group.

https://asgoodasnew.de/

Eröffnung des appliedAI Studio in den IPAI SPACES

Der Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn wächst. Es entsteht weitere KI-Infrastruktur für Firmen, Startups und KI-Spezialist:innen. Ende Juni wurde das neue Gebäude unter dem Namen IPAI SPACES offiziell eröffnet. Das gemeinnützige appliedAI Institute for Europe unterstützt den Zukunftspark mit dem appliedAI Studio, einem Bereich im neuen Gebäude mit praxisorientierten Angeboten zu vertrauenswürdiger KI.

München & Heilbronn, Juli 2024 – Mit dem neu eröffneten appliedAI Studio schafft das gemeinnützige appliedAI Institute for Europe auf knapp 100 Quadratmetern eine physische Anlaufstelle, um dem Thema vertrauenswürdige KI zu begegnen. Ein Workshopraum sowie eine interaktive Demonstrationsfläche machen KI erlebbar und fördern den Wissensaustausch unterschiedlicher KI-Akteur:innen. Wöchentlich finden verschiedene Aktivitäten statt, so etwa Workshops, Trainings, Schulungen und Summer Schools, die von einem eigens eingestellten Team organisiert werden. Die Inhalte richten sich sowohl an Einsteiger:innen als auch an Expert:innen im Bereich KI.

Das gemeinnützige appliedAI Institute verfolgt das Ziel, Wissen rund um KI zu entwickeln und Bildungs- sowie Interaktionsformate rund um hochwertige KI-Inhalte zu schaffen. „Mit dem neuen appliedAI Studio wollen wir dazu beitragen, Fachkräfte zu schulen und zu inspirieren, damit sie KI vertrauensvoll entwickeln und einsetzen können“, erklärt Dr. Frauke Goll, Managing Director des appliedAI Institute for Europe, das Konzept. „Dazu bieten wir praxisorientierte Formate an, welche die Fachkräfte danach unmittelbar in ihren Organisationen anwenden können“, so Dr. Goll weiter.

Enger Austausch stärkt Europa im globalen Wettbewerb

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, ist es notwendig, gemeinsam Herausforderungen zu meistern und innovative Lösungen zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der engen Zusammenarbeit mit dem lokalen KI-Ökosystem in Heilbronn. So soll das appliedAI Studio gezielt Kooperationen zwischen KI-Akteur:innen fördern, um einen größtmöglichen Impact im Bereich der Befähigung von Professionals zu erzeugen. Zudem setzt das appliedAI Studio explizit auf den Aufbau eines Kollaborationsprogramms und einer Community, um Forschung und Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu stärken. Gemeinsam mit Universitäten, Hochschulen, Unternehmen und Institutionen werden Forschungsbedarfe eruiert. Das fördert den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis und umgekehrt.

Demonstrationsfläche mit Trustworthy AI Tour

Die Vermittlung vertiefter Lerninhalte macht das appliedAI Studio KI erlebbar und fördert so Inspiration und Innovation. Die Demonstrationsfläche ist dauerhaft geöffnet und für jeden frei zugänglich. Es besteht die Möglichkeit, die Ausstellung auf eigene Faust oder im Rahmen der sogenannten „Trustworthy AI Tour“ zu erkunden. Diese interaktive Tour vermittelt den Teilnehmenden Wissen zu vertrauenswürdiger KI mit Hilfe von Use Cases, Demonstratoren und praktischen Beispielen. Während der Tour wird insbesondere die Rolle von KI in Deutschland und Europa hervorgehoben. Zudem werden die drei Grundprinzipien vertrauenswürdiger KI – Rechtmäßigkeit, Robustheit und Ethik – ausführlich erläutert.

Eines der Highlights ist die neu entwickelte „AI Use Case Platform“ des appliedAI Institute. Sie ist Europas größte offen zugängliche Quelle für kuratierte, qualitativ hochwertige KI-Anwendungsfälle. „Diese zentrale Datenbank für KI-Anwendungsfälle trägt dazu bei, den wirtschaftlichen Erfolg Europas zu sichern,“ sagt Dr. Christian Burkhart, Principal Project Manager AI Experience Space beim appliedAI Institute for Europe. Agnes Lei, AI Analyst beim appliedAI Institute und treibende Kraft hinter der Entwicklung der Plattform, ergänzt: „Unsere AI Use Case Platform schafft völlig neue Möglichkeiten, Unternehmen und Start-ups auf eine interaktive und informative Weise zu vernetzen. Diese Synergien fördern nicht nur Innovation, sondern stärken auch langfristig die gesamte Wirtschaft.”

Für die praktische Einführung von KI seien KI-Anwendungsfälle zwingend erforderlich und ganz entscheidend für den Erfolg von KI in Europa.

Weitere Lernformate auf der neu gebauten Ausstellungsfläche in den IPAI SPACES richten sich an Teams, die mit Machine Learning arbeiten. Mit Hilfe des MLOps-Demonstrators können sich diese Fachleute beispielsweise über das Thema Machine Learning Operations (MLOps) informieren. In dem Demonstrator wird das Publikum durch ein Machine Learning-Problem geführt und lernt, wie Orchestrierung, Leistungsverfolgung und Überwachung eingesetzt werden, um einen transparenten und reproduzierbaren vertrauenswürdigen Machine-Learning-Workflow zu schaffen.

 

Die IPAI SPACES befinden sich Im Zukunftspark 11/13, 74076 Heilbronn. Das appliedAI Studio öffnet seine Türen von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 17 Uhr. Besuchen Sie uns und erleben Sie modernste KI-Technologien hautnah – der Eintritt ist kostenlos! Weitere Informationen zum appliedAI Studio finden Sie hier sowie auf YouTube.

 

Eine Übersicht zu den anstehenden Events und Trainings im appliedAI Studio finden Sie hier.

 

Das Institut bietet am 29. Juli per Zoom eine virtuelle Führung durch das appliedAI Studio

 

Über das gemeinnützige appliedAI Institute for Europe

Das appliedAI Institute for Europe hat sich zum Ziel gesetzt, das europäische KI-Ökosystem zu stärken, Forschung im Bereich KI voranzutreiben, Wissen rund um KI zu entwickeln, vertrauenswürdige KI-Tools bereitzustellen und Bildungs- sowie Interaktionsformate rund um hochwertige KI-Inhalte zu schaffen.

Als gemeinnützige Tochtergesellschaft der appliedAI Initiative wurde das Institut 2022 in München gegründet. Die appliedAI Initiative selbst ist ein Joint Venture aus UnternehmerTUM und IPAI. Die Leitung des Instituts obliegt Dr. Andreas Liebl und Dr. Frauke Goll.

Das appliedAI Institute for Europe stellt die Menschen in Europa in den Mittelpunkt. Es verfolgt die Vision, eine gemeinsame KI-Community zu formen und hochwertige Inhalte im Zeitalter der KI für die gesamte Gesellschaft bereitzustellen. Durch die Förderung von vertrauenswürdiger KI beschleunigt das Institut die Anwendung dieser Technologie und stärkt Vertrauen in KI-Lösungen.

Mit einem Fokus auf Wissensentwicklung, Forschung und der Bereitstellung vertrauenswürdiger KI-Tools bietet das appliedAI Institute for Europe eine wertvolle Ressource für Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich KI erweitern möchten. Durch Bildungs- und Interaktionsformate ermöglicht das Institut einen intensiven Austausch von Expertise und fördert die Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Bereichen.

Das appliedAI Institute for Europe lädt Unternehmen, Organisationen, Startups und KI-Enthusiast:innen ein, von den vielfältigen Angeboten und Ressourcen des Instituts zu profitieren. Die appliedAI Institute for Europe gGmbH wird unterstützt durch die KI-Stiftung Heilbronn gGmbH. Weitere Informationen finden Sie unter www.appliedai-institute.de

Experte rät zu KI-Einführung in hybriden Teams

Gastautor Karlheinz Zuerl betont: „Zwischen der KI-Euphorie im Topmanagement und der Akzeptanz im Betriebsalltag bei der KI-Einführung klafft in der Regel eine große Diskrepanz. Diese Lücke lässt sich am besten durch hybride Teams aus KI-Kompetenzzentrum und Fachabteilung schließen.“

 

Peking/Berlin,  Juli 2024 – „Angesichts des Hypes um Künstliche Intelligenz ernennen viele Unternehmen einen KI-Verantwortlichen auf Topebene, um das vermeintlich wichtigste Thema unserer Zeit in den Betrieb zu bringen“, hat Karlheinz Zuerl, CEO der German Technology & Engineering Corporation (GTEC), festgestellt. Doch genau das hält er für einen Fehler: „Firmen können nur dann von KI profitieren, wenn diese über die Breite der Belegschaft hinweg im Betrieb eingeführt wird.“ Diese Erfahrung hat Karlheinz Zuerl, der als Interim Manager 2024 von der Steinbeis Augsburg Business School und der Interim Manager-Community United Interim nominiert wurde, bei seinen zahlreichen Einsätzen als Führungskraft auf Zeit gemacht.

Er schildert die Betriebspraxis in vielen Unternehmen beim Thema KI anschaulich: „In der Regel beginnt der Prozess damit, dass die Chefetage von den neuesten technologischen Entwicklungen erfährt, gefolgt von Teams, die der Unternehmensleitung optimistische, aber widersprüchliche Anwendungsfälle präsentieren. Angetrieben von der Begeisterung, aber ohne klare Richtung, überträgt die Topebene die Verantwortung an eine Person, die oft überfordert und unzureichend vorbereitet ist.“

Gastautor:Karlheinz Zuerl, CEO der German Technology & Engineering Corporation (GTEC) / Quelle: GTEC

Gastautor: Karlheinz Zuerl, CEO der German Technology & Engineering Corporation (GTEC) / Quelle: GTEC

 

KI-Kompetenzzentrum statt KI-Papst

Karlheinz Zuerl erklärt dazu: „Es genügt nicht, einen vermeintlichen KI-Papst an der Spitze zu haben, sondern man braucht jemanden, der die Betriebsabläufe im Detail so gut kennt, dass er praxisnah abschätzen kann, wo sich KI im Unternehmen tatsächlich nützlich machen kann.“ Nach Zuerls Erfahrungen bei KI-Projekten kreist genau darum das Problem: „Das KI-Management ist in der Regel viel zu weit vom Betriebsalltag entfernt.“ Er räumt ein: „Dies gilt nicht nur bei KI, sondern für viele Projekte, bei denen es um die Einführung einer neuen Technologie ins Unternehmen geht. Aber bei Künstlicher Intelligenz klafft die Lücke zwischen der durch den KI-Hype entstandenen Euphorie und den häufig ernüchternden oder gar ausbleibenden Resultaten in der Organisation besonders weit auseinander.“

Als Abhilfe empfiehlt Karlheinz Zuerl die Einrichtung eines KI-Kompetenzzentrums, in dem Management und operatives Fachwissen zusammenkommen. Er präzisiert die Aufgabenverteilung: „Die betriebliche KI-Zentrale stellt Plattformen, Daten und Governance, also Regeln für den Umgang mit KI, bereit. Die Umsetzung in den verschiedenen Abteilungen erfolgt durch Teams aus dem jeweiligen Fachbereich, bei denen auch die Verantwortung für diesen Prozess liegt.“

Großspurig aufgesetzt, kleinlaut beerdigt

Als entscheidenden Vorteil dieses hybriden Ansatzes nennt der CEO von GTEC, dass die Innovationen dadurch auf breiter Front Einzug in die Organisation hielten und ein fester Bestandteil des Betriebsalltags würden. Beim üblichen, aber weniger erfolgversprechenden Top-down-Ansatz hingegen sei die Gefahr groß, dass „Projekte großspurig aufgesetzt und einige Monate oder Jahre später kleinlaut beerdigt werden, ohne dass eine nennenswerte Spur in der Organisation übrigbleibt.“ Häufig verlasse der vom mangelnden Projektfortschritt frustrierte „KI-Papst“ nach einiger Zeit das Unternehmen. Die Zurückgebliebenen litten nicht nur unter der dadurch verursachten Enttäuschung, sondern entwickelten darüber hinaus eine langanhaltende Skepsis gegenüber künftigen Innovationen.

„Je häufiger Management und Belegschaft erleben müssen, wie Innovationsprojekte in den Sand gesetzt werden, desto größer wird das Misstrauen gegenüber allen Innovationen“, hat Karlheinz Zuerl im Laufe seiner jahrzehntelangen Beratungs- und Managementtätigkeit festgestellt. Die Folgen für die Firmenkultur seien in der Regel fatal: „Weite Teile der Beschäftigten lehnen jedwede Veränderung im Betrieb von vornherein ab, weil sie schon zu oft erlebt haben, wie sich der Papst von heute zur persona non grata von morgen gewandelt hat.“ Bei der KI-Einführung im Top-down-Modus sei die Gefahr einer Wiederholung dieses Szenarios „sehr groß“, urteilt Karlheinz Zuerl.

 

GTEC (https://gtec.asia) hilft westlichen Industrie-Unternehmen, Herausforderungen in Asien zu bewältigen. Der Schwer­punkt liegt dabei auf der Geschäftsentwicklung, dem Auf- und Ausbau von Niederlassungen und Produktions­stätten, sowie Sanierungs- und Turnaround-Maßnahmen, um vorwiegend Automobilzuliefer- und Maschinenbaufirmen in kritischen Phasen wieder in die Gewinn­zone zu bringen. Unter der Leitung von CEO Karlheinz Zuerl ist ein Team von Beratern, Experten und Interim Managern aktiv, das im Bedarfsfall beim Kunden vor Ort zum Einsatz kommt. Der Chef selbst steht für Aufgaben als Interim General Manager und für Executive Consulting zur Verfügung. Auf der Referenzliste von GTEC stehen Konzerne wie bspw. BMW, Bosch, General Motors und Siemens, große Mittelständler wie Hella, Schaeffler, Valeo und ZF sowie kleinere mittelständische Firmen, die wenig bekannt sind, aber dank GTEC umso erfolgreicher in Asien agieren.

Weitere Informationen: GTEC, Web: https://gtec.asia,
E-Mail: contact@gtec.asia

EDR vs XDR vs MDR

EDR vs. XDR vs. MDR: Die Unterschiede der Sicherheitslösungen

Bedrohungen durch Hacker werden immer raffinierter, umfangreicher und effizienter. Über die Hälfte deutscher Unternehmen fühlt sich durch Cyberangriffe in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht – so eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom. Zum Vergleich: 2021 waren es nur 9 Prozent. Unternehmen erkennen zunehmend die Gefahren, die Cyberangriffe auf ihren Geschäftsbetrieb haben können und reagieren mit Abwehrmaßnahmen. Auf der Suche nach effektiven Lösungen zur Erkennung von und zum Umgang mit Bedrohungen und Angriffen setzen Unternehmen auf Sicherheitslösungen wie Endpoint Detection and Response (EDR), Extended Detection and Response (XDR) sowie Managed Detection and Response (MDR).

Da Anbieter von Sicherheitslösungen dazu neigen, sich immer stärker zu differenzieren, ist der Markt für EDR-, XDR- und MDR-Lösungen nicht frei von Hyperbeln und Fachausdrücken, die Verwirrung stiften können. Worin unterscheiden sich die Ansätze? Kudelski Security gibt einen kurzen Überblick über EDR, XDR und MDR.

Was ist EDR?

Endpoint Detection and Response (EDR) ist das grundlegende Überwachungs- und Bedrohungserkennungs-Tool für Endpunkte wie beispielsweise Mobilgeräte, Computer oder auch virtuelle Maschinen und intelligente Lautsprecher. Im Mittelpunkt jeder Cybersicherheits-Strategie steht das Zusammenspiel zwischen Menschen, Prozessen und Technologien. EDR ist für den „Technologie“-Teil ein beliebter Ausgangspunkt: Die Lösung sammelt Daten von Endpunkten, die auf Bedrohungen und Anomalien analysiert werden, und bietet Sicherheitsintegrationen mit anderen Lösungen.

Darüber hinaus dient EDR als Ausfallsicherung, wenn Angreifer erfolgreich Firewalls, Zugangskontrollen, herkömmliche Antivirensoftware und andere Abwehrmechanismen überwunden haben. Zwar ist ein Nachteil von EDR-Lösungen, dass sie auf Endgeräte beschränkt sind und keinen Einblick in den Rest der IT-Infrastruktur bieten. Studien haben allerdings gezeigt, dass Endpunkte der Ausgangspunkt für etwa 90 Prozent der erfolgreichen Cyberangriffe und sogar 70 Prozent der erfolgreichen Datenschutzverletzungen sind. Auch wenn die Netzwerktransparenz begrenzt ist, ist EDR die ideale technologische Lösung für Unternehmen, die bei der Entwicklung ihrer Cybersicherheits-Strategie noch am Anfang stehen, oder für kleinere Unternehmen mit einer einfachen IT-Infrastruktur.

Was ist XDR?

Im Gegensatz zu EDR bieten Extended Detection and Response (XDR)-Lösungen einen umfassenden Einblick in das gesamte Unternehmensnetzwerk. Anstatt mehrere isolierte Überwachungssysteme für die verschiedenen Elemente des Netzwerks zu implementieren, ermöglicht XDR den Sicherheitsteams die Überwachung, Untersuchung und Reaktion auf Bedrohungen mit einer einzigen Softwarelösung.

XDR-Lösungen sammeln Daten aus dem gesamten Netzwerk, korrelieren Daten, um automatisch Bedrohungen zu erkennen, und ordnen diese Bedrohungen nach ihrem Schweregrad ein – um entweder automatisierte Workflows auszulösen oder Sicherheitsteams mit den Informationen zu versorgen, die für die Einordnung und Lösung von Problemen erforderlich sind.

EDR-Lösungen allein reichen nicht aus, um eine ausgereifte IT-Infrastruktur zu schützen, da sie wichtige Aspekte eines Netzwerks wie Mail-Programme, Cloud-Anwendungen und Server nicht überwachen. Während mehrere Lösungen für die Bedrohungsanalyse all dieser Elemente verwendet und durch Sicherheitsintegrationen miteinander verbunden werden können, nutzt XDR künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML), um eine ganzheitliche Abdeckung des Unternehmensnetzwerks zu liefern. Zu den weiteren Vorteilen zählen unter anderem eine größere Effizienz bei der Behebung und Priorisierung von Bedrohungen sowie Echtzeitüberwachung.

Was ist MDR?

Der deutschen Wirtschaft entstehen laut Bitkom jährlich 148 Milliarden Euro Schaden durch Cyberattacken – das sind 72 Prozent von den insgesamt 206 Milliarden Euro, die durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage entstehen. Da Angreifer digitale Angriffe von überall auf der Welt starten können, ist der Schutz von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen setzen auf Managed Detection and Response (MDR): Der 2023 Gartner® Market Guide for MDR prognostiziert, dass bis 2025 60 Prozent der Unternehmen aktiv die Remote-Funktionen von MDR-Anbietern zur Abwehr und Eindämmung von Bedrohungen nutzen werden.

MDR kombiniert EDR- und SIEM-Lösungen, die „as-a-Service“ angeboten werden. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Bemühungen zur Eindämmung, Beseitigung und Behebung von Bedrohungen durch externe Sicherheitsexperten verstärken können, die als Erweiterung ihrer eigenen Sicherheitsteams fungieren können. Mittlerweile bieten einige Cybersicherheits-Spezialisten das sogenannte „MDR der nächsten Generation“ an, welches um XDR-Funktionen erweitert wurde.

Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) stehen mit Blick auf die Cyberabwehr vor großen Herausforderungen: Kein internes IT-Team, fehlende Expertise oder Zeit sind häufige Hindernisse bei der Umsetzung der Cybersicherheits-Strategie sowie den täglichen IT-Verwaltungsaktivitäten. Große Unternehmen haben zwar die Ressourcen, um ein großes internes Team aufzubauen, aber sie haben auch wesentlich größere und komplexere Netzwerke. MDR-Services entlasten Sicherheitsteams von der komplexen Verwaltung von Sicherheitstechnologien, sodass sie sich auf geschäftsfördernde Aufgaben konzentrieren können: die Optimierung des Betriebs sowie die Betreuung der eigenen Kunden.

Fazit

Olivier Vareilhes, Senior Director DACH, Kudelski Security

Cyberkriminelle entwickeln immer raffiniertere Angriffe, um in Unternehmensnetzwerke einzudringen. Fehlende Ressourcen, mangelndes Fachwissen und komplexe Netzwerkstrukturen stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Durch den Einsatz von EDR-, XDR- oder MDR-Lösungen können sie ihre Cybersicherheit stärken und Sicherheitsteams entlasten. Bei der Wahl der passenden Strategie müssen unter anderem die Unternehmensgröße, individuelle Bedürfnisse sowie verfügbare interne Ressourcen in Betracht gezogen werden.

„Eine der häufigsten Anfragen, die ich von Kunden erhalte, ist die nach genauen, aussagekräftigen Informationen über ihre eigene Bedrohungslandschaft. Sie müssen eine immer größer werdende Angriffsfläche bewältigen, die durch die Cloud-Einführung und massive Nutzung von SaaS-Lösungen entsteht. Hier kommt die MDR der nächsten Generation zum Tragen: Wir sehen, dass die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Bedrohungserkennung, die sie liefert, das Risiko für unsere Kunden verringert – und zu einer echten, messbaren Stärkung der Cybersicherheitsmaßnahmen geführt hat. Das ist eine gute Nachricht: Denn je stärker der Schutz ist, desto schwieriger ist es, in das System einzudringen – und umso weniger attraktiv ist das Unternehmen für Angreifer“, fasst Olivier Vareilhes, Senior Director DACH, Kudelski Security, zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Gebührenerhöhung der Sparkassen erfolgreich abgemahnt

Wer sein Konto vertragsgemäß nutzt, stimmt damit nicht automatisch einer Vertragsänderung inklusive Gebührenerhöhung zu

  • Die Sparkassen Bielefeld und Bad Oeynhausen sowie die Sparkasse an Volme und Ruhr geben eine Unterlassungserklärung ab.
  • Zustimmung zur Gebührenerhöhung muss rechtmäßig eingeholt werden.
  • Kund:innen erhalten zu viel gezahlte Kontogebühren zurück.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sparkassen Bielefeld, Bad Oeynhausen sowie an Volme und Ruhr wegen unzulässiger Vertragsanpassungen samt Gebührenerhöhungen abgemahnt. „Die Sparkassen haben keine rechtmäßige Zustimmung bei Teilen ihrer Kundschaft eingeholt“, erklärt David Riechmann, Experte für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Konkret ging es darum, dass die aktive Nutzung des Girokontos über ein angekündigtes Datum hinaus als fiktive Zustimmung zu den erhöhten Kontoführungsgebühren gelten sollte. „Eine Überweisung oder Geldabbuchung im laufenden Vertragsverhältnis kann aber nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gelten“, so der Experte. „Die Banken müssen dafür vielmehr aktiv auf ihre Kund:innen zugehen, über die geplante Preiserhöhung informieren und ausdrücklich um Zustimmung bitten.“

Die betreffenden Sparkassen gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Gebührenerhöhungen sind damit gegenstandslos und bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet. Um die Preiserhöhungen durchzusetzen, werden die Sparkassen ihre Kund:innen nun erneut informieren, um eine Zustimmung einzuholen. Sollten Verbraucher:innen diese nicht erteilen, kann es eintreten, dass ihr Konto mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.

Hintergrund: BGH-Urteil

Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Klauseln zu Vertragsanpassungen innerhalb der AGB dürfen demnach nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen geändert werden könne. Bisher haben Banken diese Klauseln verwendet, um vertragliche Änderungen wie beispielsweise erweiterte Datenerhebungen, aktualisierte Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Kund:innen haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung.

 

 

Weitere Informationen zu unzulässigen Vertragsänderungen von Banken unter:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/60926

 


 

Cyberresilienz-Wettbewerb im Schatten

Olympische Spiele – Im Fadenkreuz der Cyberkriminellen

Egal ob Ringen, Rudern oder Schießen – die Olympischen Spiele sind ein enormes Spektakel, das regelmäßig Spitzenathleten und Zuschauer aus der ganzen Welt begeistert. Doch jenseits der Felder und Bahnen findet noch ein anderer Wettbewerb im Schatten statt – ein Cyber-Match, bei dem Angreifer um ihre eigene Art von Gold wetteifern. Es gibt zahlreiche Beispiele, die die Raffinesse und Entschlossenheit von Cyberangreifern verdeutlichen. Was können die Verantwortlichen tun, damit die Spiele ein ungestörtes Fest des Friedens bleiben?

Die Olympischen Spiele bieten politisch motivierten Gruppen und Cyber-Kriminellen mit finanziellen Zielen gleichermaßen eine einmalige Plattform, um Schaden anzurichten. Das Zusammentreffen von internationaler Aufmerksamkeit, kritischer Infrastruktur und wertvollen persönlichen Daten macht die Spiele zu einem verlockenden Ziel. Neben finanzieller Motivation wollen die Angreifer ein Zeichen setzen, Dienste empfindlich stören und somit ihre Fähigkeiten auf der Weltbühne präsentieren. Potenzielle Hauptziele sind neben den Touristen das IOC, Athleten und deren Teams, die physikalische Infrastruktur der Spiele sowie Payment- und Ticketsysteme. Laut France24 wird es während der diesjährigen Olympischen Spiele voraussichtlich 3,5 Milliarden Cyberangriffe geben. Das sind acht Mal so viele Angriffe wie bei den Olympischen Spielen in Tokio.

Aus der Vergangenheit lernen

In den letzten Jahren gab es eine Reihe von ausgeklügelten Cyberangriffen, die deutlich machen, welchen Gefahren internationale Großveranstaltungen ausgesetzt sind:

  • Olympische Spiele Tokio 2020: Trotz der Verschiebung und der begrenzten Teilnehmerzahl waren die Olympischen Spiele in Tokio zahlreichen Cyber-Bedrohungen ausgesetzt. Die Angreifer setzten Phishing-Kampagnen und Ransomware ein, um die Organisatoren der Veranstaltung und die zugehörige Infrastruktur anzugreifen. Ziel war es, den Betrieb zu stören und sensible Daten zu stehlen.
  • Fußball-Europameisterschaft 2024: Cyberkriminelle starteten DDoS-Angriffe auf Ticketverkaufssysteme, die zu erheblichen Störungen führten. Diese Angriffe offenbarten deutlich die vielen Schwachstellen in der digitalen Infrastruktur von Großveranstaltungen.
  • COVID-19-Impfung: Auch wenn es sich nicht um ein Sportereignis handelt, waren die weltweiten Impfbemühungen Angriffen von nationalstaatlichen Akteuren ausgesetzt. Diese Angreifer versuchten, Forschungsdaten zu stehlen und Verteilungsnetzwerke zu stören, was zeigt, wie weit Cyberkriminelle gehen, um hochrangige Ziele auszunutzen. Auch der Gesundheitssektor steht als kritischer Sektor im Fokus.

Die politische Dimension

Politisch motivierte Cyberkriminellen-Gruppen wollen die Olympischen Spiele in erster Linie als Bühne für Propaganda-Botschaften nutzen. Die Verunstaltung von Websites, die Übernahme kritischer Dienste und die Unterbrechung durch Ransomware sind gängige Taktiken. Diese Aktionen zielen häufig darauf ab, die Gastgeberländer in Verlegenheit zu bringen, das Vertrauen in ihre Fähigkeiten zu untergraben und die weltweite Aufmerksamkeit auf ihre Ziele zu lenken. Bei den Olympischen Winterspielen 2018 in Pyeongchang hat beispielsweise die Malware „Olympic Destroyer“ die IT-Systeme gestört und kurz vor der Eröffnungszeremonie für Chaos gesorgt. Der Angriff lieferte ein klares Beispiel dafür, wie politisch motivierte Gruppen die Olympischen Spiele konkret ausnutzen, um an Aufmerksamkeit zu gewinnen. Für die diesjährige Olympiade sieht der Threat Intelligenz Experte Mandiant vor allem Russland als konkrete Gefahr, um politische Störaktionen zu betreiben.

Die finanzielle Motivation

Die Olympischen Spiele stellen auch für finanziell motivierte Cyberkriminelle einen lukrativen Jagdgrund dar. Die große Zahl der Besucher, die wertvolle persönliche Daten und finanzielle Vermögenswerte mit sich führen, sind verlockende Ziele. Phishing-Betrug, Identitätsdiebstahl und Ransomware-Angriffe sind gängige Methoden, um im Rahmen von internationalen Großereignissen Geld zu erpressen.

Aufbau von Resilienz und Bereitschaft

Um diese Bedrohungen zu bekämpfen und deren Auswirkungen zu mindern, muss das Olympische Komitee einen rigoros proaktiven Ansatz verfolgen:

  1. Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur: Kritische Infrastrukturen und digitale Dienste müssen umfassend getestet werden. Es ist wichtig, Worst-Case-Szenarien zu simulieren und sicherzustellen, dass ein Mindestmaß an Betrieb auch in Krisenfällen aufrechterhalten werden kann. Dazu gehören regelmäßige Stresstests und die Aktualisierung von Sicherheitsprotokollen.
  2. Aufklärungskampagnen: Die Besucher müssen darin geschult werden, wachsam zu bleiben und verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Es sollten umfassende Kampagnen gestartet werden, um den Teilnehmern beizubringen, wie sie Phishing-Versuche erkennen, Betrügereien vermeiden und verdächtiges Verhalten melden können.
  3. Zentralisierte Berichterstattung und Alarmierung: Eine zentralisierte Task Force für das Reporting und Alarmierung ist das Kernstück der Cybersecurity der Olympischen Spiele. Diese Task Force sollte sich mit den verschiedenen Interessengruppen, darunter Strafverfolgungsbehörden, Cybersicherheitsfirmen und Veranstaltungsorganisatoren, abstimmen, um eine einheitliche und möglichst schnelle Reaktion auf Bedrohungen zu gewährleisten.
  4. Zusammenarbeit und Austausch von Informationen: Der regelmäßige Austausch von Informationen über potenzielle Bedrohungen und Taktiken von Bedrohungsakteuren zwischen internationalen Behörden und privaten Sicherheitsfirmen verbessert die Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit deutlich.

Fazit: Sicherheit ist ein Team-Sport

Die Olympischen Spiele sind nicht nur ein Fest der sportlichen Höchstleistungen, sondern auch ein Schlachtfeld für Cybekriminelle. Die Bedrohungen sind real und entwickeln sich weiter, so dass jeder Einzelne ständig wachsam sein muss – egal ob Sicherheitsverantwortliche oder Besucher. Cybersecurity gelingt nur gemeinsam.

 

www.rubrik.com/de

 


Quelle: Pressemitteilung

Regelinsolvenzen im Juni 2024

Beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2024: +6,3 % zum Vorjahresmonat

  • 33,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2024 als im April 2023
  • 27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im April 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2024 hatte sie noch um 25,9 % gegenüber Mai 2023 zugenommen. Nachdem von Juni 2023 bis Mai 2024 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten waren, lag damit im Juni 2024 erstmals wieder ein einstelliger Zuwachs vor. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2024 gegenüber April 2023 um ein Drittel gestiegen

Im April 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 906 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 33,5 % mehr als im April 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im April 2023 hatten die Forderungen bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im April 2024 in Deutschland insgesamt 5,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im Vorjahresmonat

Im April 2024 gab es 6 277 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 27,9 % gegenüber April 2023.

 

Methodische Hinweise:

Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich „Methoden“ auf der Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESISOnline.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Statistischs Bundesamt