Transparenz, Taxonomie und Pragmatismus
Maren Schmitz, Partnerin bei KPMG und Leiterin des Asset-Management-Beratungsgeschäftes in Deutschland, schildert in ihrem Gastbeitrag, warum Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung nur ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Transformation auf ökologischer und sozialer Ebene sind.
Mehr Nachhaltigkeit im Finanzmarkt sollen die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung mit sich bringen, die die Europäische Kommission mit dem EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ auf den Weg bringt. Allerdings gibt es noch viel zu tun: Die Regelungen sind nur ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Transformation auf ökologischer und sozialer Ebene. Finanzmarktteilnehmer wie Asset Manager geraten daher zunehmend unter Zugzwang.
Das Ziel der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/2088) ist klar: Gerade im Asset Management soll die Verordnung sicherstellen, dass Investoren Transparenz im Umgang mit Nachhaltigkeit auf Produkt- sowie auf Unternehmensebene erfahren. Doch es herrschen immer noch viele Unsicherheiten, da die Vorgaben aktuell (Level I der Verordnung) sehr vage sind und weiterhin viele Freiheiten in der Ausgestaltung erlauben. Es fehlen klare Standards, ab wann ein Produkt als nachhaltig klassifiziert werden kann, sodass am Markt unterschiedliche Interpretationen zu beobachten sind. Besonders bei Produkten, die als „nachhaltig“ eingeordnet werden, gibt es keine einheitliche und vergleichbare Basis: So bleibt viel Gestaltungsspielraum hinsichtlich der „nachhaltigen“ Investmentansätze und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
„Asset Manager sollten sich schon jetzt intensiv mit ihrem Ambitionsniveau auseinandersetzen.“
Maren Schmitz, Partnerin bei KPMG und Leiterin des Asset-Management-Beratungsgeschäftes in Deutschland,
Taxonomie: ein nachhaltiges Ziel
Diese Freiheiten werden sich ab 2022 verringern – weshalb die Branche schon jetzt gezwungen ist, ihr Handeln zu justieren. Dann treten die Level-2-Maßnahmen (RTS Level II), die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sowie die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) in Kraft. Diese Regularien bestimmen genauer, was als nachhaltiges Produkt gelten darf: Wird künftig beispielsweise ein Produkt mit einem ökologischen Merkmal beworben, muss laut RTS Level II und Taxonomie-Verordnung auch ein entsprechendes Ziel dafür definiert, gemessen und berichtet werden. Durch die Überarbeitung der MiFID II muss der Vertrieb künftig abfragen, ob der Kunde nachhaltige Produkte erwerben möchte, und darf dann nur noch Investments anbieten, die etwa ein nachhaltiges Ziel nach Taxonomie verfolgen.
Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den verschiedenen Regularien und den Auswirkungen auf das Kerngeschäft zu beschäftigen. Asset Manager sollten sich schon jetzt intensiv mit ihrem Ambitionsniveau auseinandersetzen und es entsprechend in ihre Strategie überführen. Diese muss dann im Zuge der Produktentwicklung in Taxonomie-Ziele übersetzt und in die Steuerung des Fonds integriert werden. Dabei müssen Asset Manager beispielsweise zwischen Bio-Diversität, Kreislaufwirtschaft, Klima-Mitigation oder -Adaption wählen. Basierend auf Datensätzen aus Taxonomie-Daten und -Kennzahlen müssen sie Art und Umfang des Taxonomie-Ziels definieren, diese in den täglichen Allokationsprozess des Fonds integrieren, die Entwicklung kontrollieren und anschließend im Reporting darüber berichten.
Autorin Maren Schmitz im ausführlichen Interview
Lesen Sie mehr zu den ESG-Strategien für ein nachhaltiges Asset-Management unter: https://www.trendreport.de/esg-strategien-fuer-ein-nachhaltiges-asset-management
Reportings zur nachhaltigen Wirkung
Zentrales Element ist also eine umfassende und verlässliche Datenbasis. Für viele kleine Unternehmen, die echten Impact erzeugen, ist das aber schwierig: Denn sie haben keine Kapazitäten, um ihren Impact auch datenseitig sichtbar zu machen. Ein Beispiel: Bei Mikrofinanzierungen in Schwellenländern etwa zum Aufbau von Brunnen oder Schulen werden klar soziale und ökologische Aspekte erfüllt. Die Unternehmen verfügen also über einen klaren und zielgerichteten Impact und agieren definitiv nachhaltig. Asset Manager finden jedoch über diese Mikrofinanzierungen keine detaillierten Informationen: Sie fallen schlichtweg durchs Raster, da es den Unternehmen an strukturierten Reportings fehlt. Nun wäre es zwar aus nachhaltigen Gesichtspunkten gerade für Impact-Fonds sinnvoll, hier zu investieren – die neuen Offenlegungsverpflichtungen nach RTS Level II erschweren dies aber. Asset Manager müssen künftig aufzeigen, welche konkrete Wirkung ihr Fonds erzielt. Da hierfür oftmals nicht ausreichend Daten vorliegen oder die notwendigen Daten nur über aufwendige, manuelle Analysen von Experten erhoben werden können, gehen solche besonders nachhaltigen Investitionen meist leer aus.
Asset Manager sind deshalb darauf angewiesen, dass Corporates frühzeitig effiziente Reporting-Strukturen zur Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten aufsetzen und so „investierbar“ bleiben. Hier liefert die Taxonomie in Bezug auf ökologische – insbesondere klimatische – Faktoren die entsprechende Vorgabe. Bei sozialen Kriterien etwa sind Unternehmen weiterhin auf sich gestellt. Dennoch stehen sie unter Zugzwang: Gerade bei den nachhaltigen Impact-Fonds könnten Investitionen wirklich etwas bewegen, doch ohne Nachhaltigkeitskennzahlen haben Asset Manager keine Möglichkeit mehr, in solche Investitionen zu gehen.
Umfangreiche Datensets für nachhaltige Transformation
Daten-Provider arbeiten an der Bereitstellung entsprechender Pakete, da den Asset Managern gerade bei umfangreichen Portfolios die Kapazitäten fehlen, die Rohdaten sämtlicher Corporates eigenhändig einzuholen und aufzubereiten. Doch eine solide Datenbasis ist teuer: Mit dem Einkauf von großen Datenmengen sowie dem Aufbau von entsprechenden Verarbeitungstools werden schnell siebenstellige Summen fällig. Dies können sich vor allem kleinere Marktteilnehmer kaum leisten.
Zudem braucht es pragmatische Ansätze für Impact-Investitionen: Zwar lenken die Verordnungen den Markt in eine nachhaltige Richtung, zugleich zwingen sie Asset Manager dazu, das Universum der für sie investierbaren Titel zu beschränken, um datenbasierte Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen. Damit eine nachhaltige Transformation auf allen Ebenen sichergestellt wird, braucht es aber weitere und zugleich pragmatische Ansätze. Wirkungsbezogene Investments in kleine und spezialisierte Unternehmen stehen vor der Hürde „investierbar“ zu bleiben – und somit besteht die Gefahr, dass Gelder nicht mehr dort ankommen, wo sie wirklich etwas bewegen können.
http://kpmg.de/sustainablefinance
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