Raus aus Deutschland, rein ins Steuerparadies

So geht Firmengründung in Dubai

Jedes dritte Industrieunternehmen plant die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle EY-Studie „Wirtschaftsstandort Deutschland 2024“. Ein häufig zitierter Grund für den Wegzug aus der Bundesrepublik? In der Ferne seien die Kosten geringer. Insbesondere das Steuerparadies Dubai gilt dabei für viele Unternehmen als Traumziel, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Laut der World Bank erreichen die Vereinigten Arabischen Emirate aktuell Platz 16 von 190 bei der Antwort auf die Frage, wie einfach es ist, eine Firma zu gründen und zu führen. Kein Wunder: In Dubai sind viele Prozesse standardisiert. Entsprechend lässt sich eine LLC (Limited Liability Company) auch in nur elf Schritten gründen.

Prof. Dr. Christoph Juhn erklärt: „Über die VAE verteilt, gibt es rund 40 Freihandelszonen wie etwa Dubai-Airport oder die Dubai Health Care City.“

 

Klare Definition gefragt

Egal warum es Unternehmer nach Dubai verschlägt, hinsichtlich der Existenzgründung gilt auch in Dubai: Vorbereitung ist alles. Noch bevor ein einziges Formular ausgefüllt wird, sollte feststehen, in welchen Geschäftsfeldern die Firma künftig tätig ist. Neben klassischem Warenhandel können das beispielsweise auch Dienstleistungen sein. Wichtig ist, den Aktivitätsumschreibungskomplex genau zu definieren. Bei den Registrierungsbehörden existieren hierfür entsprechende Listen, wobei auch möglich ist, Aktivitätsfelder zu kombinieren.

Ein guter Name dauert fort

Ob Abkürzungen, Wortzusammensetzungen oder Übersetzungen, Firmennamen sind mehr als Schall und Rauch. Während sich über Geschmack streiten lässt, gibt es rechtliche Komponenten, die eingehalten werden müssen. Entsprechend setzt sich der Trade Name, also die Firma, aus dem Namen, der Aktivitätsumschreibung und dem Suffix LLC zusammen. Letzteres beschreibt, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Auch hier empfiehlt sich Genauigkeit. Existiert bereits ein Unternehmen mit einem ähnlich klingenden Namen und könnte es dadurch zu Verwechslungen kommen, wird die zuständige Behörde eine solche Bezeichnung beim Initial Approval ablehnen. Neben dem Namen werden von offizieller Seite übrigens auch alle involvierten Personen und die Geschäftsaktivität geprüft. Entsprechend ist Gründlichkeit gefragt. Gibt es keine Beanstandungen, wird eine Vorab-Bestätigung ausgestellt und die Gründung kann durchgeführt werden.

Mainland vs. Freezone

In Dubai hat die Lage nicht nur Einfluss auf den Wert einer Immobilie, sondern auch auf die Geschäftsadresse und die Steuer. Über die VAE verteilt, gibt es rund 40 Freihandelszonen wie etwa Dubai-Airport oder die Dubai Health Care City. Wie ihre Bezeichnungen bereits verraten, handelt es sich hier um Industriecluster. Das heißt: Wer sein Büro in einer Freezone eröffnet, hat keine freie Ortswahl, ist dafür aber derzeit von der Körperschaftsteuer befreit. Mehr geographische Flexibilität bietet das Mainland. Allerdings zahlen Unternehmen, die hier Gewinne machen und den Freibetrag von 375.000 AED (etwa 93.421 Euro) überschreiten, auf diesen Teil des Einkommens 9 Prozent Körperschaftsteuer. Hinzu kommt: Die VAE trennen strikt zwischen Resident und Commercial Property. Wo eine Firma gemeldet ist, wird also nicht gewohnt und umgekehrt. Es braucht einen separaten Mietvertrag, wobei die Behörde prüft, wie viele Quadratmeter gemietet wurden und wie viele Angestellte hier theoretisch arbeiten können. Als Richtschnur gilt: 8 bis 10 Quadratmeter pro Person sind angemessen.

Verträge und Lizenzen

Am Persischen Golf sind viele Prozesse standardisiert – etwa auch Gesellschaftsverträge (in arabischer Sprache, zusätzliche Übersetzungen sind zulässig). Es wird vorgegeben, was unterschrieben werden muss. Sollen Ergänzungen vorgenommen werden, ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten essenziell. Das gilt auch für Bereiche wie Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Visa-Fragen oder die Gewerbelizenz. Letztere bekommen Gründer gegen eine Gebühr, die unter anderem vom Geschäftsfeld abhängt und zwischen 5.000 und 30.000 AED (ca. 1.227 und 7.360 Euro) liegt, von der ausstellenden Behörde, sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen. Neben den bereits erwähnten Schriftstücken gehört bei Tätigkeiten mit spezieller Qualifizierung hierzu auch ein Nachweis über die eigene Befähigung.

Mit offenen Karten

Ausgestellt von der Generaldirektion für Aufenthalts- und Fremdenangelegenheiten (GDRFA) bildet die Establishment Card die Verbindung zwischen dem Unternehmen und Immigration. Sie ist nicht nur notwendig, um die Arbeitserlaubnis und das Visum für Mitarbeitende zu beantragen, sondern etwa auch für Strom oder Telefonleitungen. Gültig ist sie zwischen einem und drei Jahren, mit der Option zur Erneuerung. Ausländische Fachkräfte brauchen zudem eine Arbeitsgenehmigung in Form einer Labour Card. Und Firmen, die sie einstellen wollen, müssen eine weitere Registrierung beim Ministry of Human Resources & Emiratisation (MOHRE) vornehmen. Der Grund: Offer Letter und Arbeitsvertrag sind in den VAE standardisiert und zwingend vorgegeben.

Bücher aufschlagen

Seit etwa einem Jahr erheben die VAE eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent, wobei die Abgabe für alle Firmen, die nicht in einer Freihandelszone operieren, eine Rolle spielt. Wie genau sich die Körperschaftsteuer auswirkt, hängt im Einzelfall vom individuellen Einkommen und dem Geschäftsmodell ab. Entsprechend müssen sich alle lizenzierten Neugründungen beim Finanzamt, der Federal Tax Authority, melden. In charakteristischer Effizienz erhalten Unternehmen nach etwa 10 Tagen ihre Steuernummer. Eine Steuererklärung wird zum 30. September des Folgejahres fällig. Das heißt: Es gilt, Buch zu führen und eine lückenlose Dokumentation der Geschäftsvorgänge sicherzustellen. Dafür empfiehlt die Regierung der VAE die Implementierung von international anerkannten Standards und Verfahren zur Bilanzierung (insbesondere IFRS).

Weitere Informationen unter
https://www.juhn.com/fachwissen/dubai-steuerrecht/buchfuehrungspflicht-in-dubai/  

Zum Autor:

Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung.