Gutschein-Tausch hebelt Bargeldbegrenzung aus

Seit 2024 wird die sogenannte Bezahlkarte für Asylsuchende bundesweit eingeführt. Sie ersetzt in vielen Kommunen die bisherige Barauszahlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ziel ist es, staatliche Leistungen digital bereitzustellen und Bargeldflüsse zu begrenzen. In der Praxis dürfen Leistungsberechtigte meist nur einen kleinen Teil – häufig rund 50 Euro pro Monat – in bar abheben. Überweisungen ins Ausland sind in der Regel nicht möglich.

Doch genau diese Bargeldbeschränkung steht zunehmend im Mittelpunkt einer neuen Debatte: In mehreren deutschen Städten organisieren Initiativen Modelle, mit denen sich das Kartenguthaben faktisch in Bargeld umwandeln lässt.

Gutscheine als Umweg zum Bargeld

Das Prinzip ist einfach: Asylsuchende kaufen mit ihrer Bezahlkarte handelsübliche Gutscheine – etwa für Supermärkte oder Drogerien. Diese Gutscheine werden anschließend von Unterstützern oder Vereinen gegen Bargeld eingetauscht. Die Helfer nutzen die Gutscheine später selbst für ihre Einkäufe. Formal handelt es sich zunächst um normale Kaufvorgänge. Faktisch entsteht jedoch ein paralleles Bargeldsystem außerhalb der vorgesehenen Begrenzung.

Medienberichte sprechen von organisierten Tauschaktionen unter anderem in Hamburg, München, Thüringen und auch im Rhein-Main-Gebiet. In Darmstadt soll laut Berichterstattung ebenfalls ein entsprechendes Zentrum aktiv sein. Das Thema wurde jüngst auch im ZDF aufgegriffen und bundesweit diskutiert.

Der Kern der Kritik: Die politische Zielsetzung der Bezahlkarte – die Reduzierung frei verfügbarer Bargeldmittel – werde dadurch unterlaufen. Befürworter der Tauschaktionen halten dagegen, die Betroffenen benötigten mehr finanzielle Flexibilität im Alltag, etwa für kleinere Ausgaben, private Anschaffungen oder Situationen, in denen Kartenzahlung nicht möglich sei.

Rechtslage und politische Bewertung

Juristisch bewegt sich der Gutschein-Tausch in einem Graubereich. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Form der Leistungsgewährung, verbietet aber nicht ausdrücklich den Kauf von Gutscheinen. Solange kein Betrug, keine Fälschung oder organisierte Gewinnerzielung vorliegt, ist der reine Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld nicht automatisch strafbar. Allerdings kann argumentiert werden, dass damit der gesetzgeberische Zweck – die Bargeldbegrenzung – bewusst umgangen wird.

Politisch ist die Bewertung entsprechend kontrovers. Während einige Bundesländer die Bezahlkarte als Instrument zur Verwaltungsvereinfachung und Missbrauchsvermeidung verteidigen, sehen Kritiker darin eine Sonderbehandlung, die Integration eher erschwere. Zivilgesellschaftliche Gruppen begründen die Tauschaktionen mit Solidarität und Selbstbestimmung.

Ob Bund oder Länder auf diese Praxis mit rechtlichen Anpassungen reagieren, ist derzeit offen. Klar ist jedoch: Solange Gutscheine legal erworben werden können, bleibt die Möglichkeit des indirekten Bargeldtausches technisch schwer zu unterbinden.


Quellen:

ZDF heute
n-tv
Süddeutsche Zeitung
WELT
PRO ASYL
Berichterstattung zur Einführung der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (2024)

Trend Report Redaktion 26.02.2026

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