EU schwächt Lieferkettengesetz ab – Verwirrung kurz vor dem Start

Die EU hat das Lieferkettengesetz noch vor seinem eigentlichen Inkrafttreten überraschend abgeschwächt und neu zugeschnitten. Damit reagiert Brüssel auf massiven Druck aus der Wirtschaft – löst jedoch zugleich breite Verunsicherung aus. Unternehmen, die sich seit zwei Jahren auf klare Regeln vorbereiteten, müssen ihre Strategien nun erneut anpassen. Die Frage, ob Europa damit an Glaubwürdigkeit bei Menschenrechts- und Umweltstandards verliert, steht unausweichlich im Raum.

Die überraschende Kehrtwende

Eigentlich sollte die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ab 2027 schrittweise in nationales Recht übergehen. Doch die finalen Verhandlungen im Dezember 2025 führten zu einer drastischen Neuausrichtung: Statt Tausender Unternehmen werden künftig nur noch sehr große Konzerne erfasst. Die EU hebt die Schwellenwerte deutlich an – auf mindestens 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Damit fällt der Großteil des europäischen Mittelstands aus der Regulierung heraus.

Auch zentrale Elemente wie eine jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung oder eine weitreichende zivilrechtliche Haftung wurden gestrichen oder stark eingeschränkt. Das neue Gesetz wirkt deutlich kompakter, aber auch weniger ambitioniert als die ursprünglich geplante Fassung.

Warum macht die EU diesen Schritt?

Die offizielle Begründung lautet: Bürokratieabbau. Die Europäische Kommission und mehrere Mitgliedstaaten verweisen auf die ausufernden Berichtspflichten, Audits und Dokumentationsaufwände, die gerade im internationalen Umfeld als Wettbewerbsnachteil kritisiert wurden. Zudem hatten Handelsverbände und Industrieunternehmen gewarnt, dass sich die strengen Vorgaben nicht ohne erhebliche Zusatzkosten erfüllen ließen.

Kritiker sehen jedoch eine politische Kurskorrektur, die von wirtschaftlichen Interessen großer Mitgliedstaaten getrieben wurde. Sie argumentieren, dass das ursprüngliche Ziel – menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Umweltstandards global zu stärken – nun nur noch für eine vergleichsweise kleine Unternehmensgruppe gilt.

Verwirrung und Unsicherheit in der Wirtschaft

Für viele Unternehmen bedeutet die plötzliche Änderung Aufwand und Unsicherheit. Firmen, die bereits Strukturen, Risikoanalysen und Lieferketten-Checks aufgebaut haben, stellen sich nun die Frage: War das alles vergeblich?
Während einige Unternehmen aufatmen, weil sie künftig nicht mehr direkt betroffen sind, sorgen sich andere über Wettbewerbsverzerrungen. Denn internationale Konzerne könnten weiterhin strengeren Anforderungen ausgesetzt sein, während lokale Wettbewerber davon ausgenommen bleiben.

Besonders irritierend: Manche Unternehmen hatten Teile ihrer Beschaffung bereits angepasst, Verträge überarbeitet oder Audits initiiert – Maßnahmen, die nun nicht mehr zwingend notwendig wären. Die EU wird für diesen Zickzack-Kurs heftig kritisiert, da er Planungssicherheit untergräbt und ein unklares Signal an die globale Wirtschaft sendet.

Treibt das Gesetz Unternehmen ins Ausland?

Eine signifikante Verlagerung europäischer Unternehmen ins nicht-europäische Ausland infolge des Lieferkettengesetzes lässt sich bisher nicht feststellen. Zwar war der bürokratische Druck ein häufig geäußerter Kritikpunkt, doch konkrete Umzugswellen blieben aus.
Experten gehen eher davon aus, dass Unternehmen ihre Lieferketten diversifizieren oder stärker digitalisieren – nicht jedoch den europäischen Wirtschaftsraum verlassen. Mancher Beobachter sieht die Abschwächung des Gesetzes sogar als Versuch, genau solche Abwanderungsängste zu entschärfen.

Wer ist jetzt überhaupt noch betroffen?

Nach der aktuellen Einigung müssen nur noch folgende Unternehmen das Gesetz beachten:

  • Unternehmen mit > 5.000 Mitarbeitenden

  • und > 1,5 Mrd. € Jahresumsatz

  • unabhängig davon, ob sie in der EU sitzen oder aus Drittstaaten kommen, solange sie im europäischen Markt tätig sind

Der Mittelstand, viele Großunternehmen und nahezu alle KMU fallen damit heraus – es sei denn, sie sind Teil eines größeren Konzerns, der die Schwellenwerte überschreitet. Damit schrumpft der Kreis der verpflichteten Unternehmen auf wenige hundert Firmen in ganz Europa.

Zeitplan – wann kommt die neue Fassung?

Die Abschwächung bedeutet nicht das Ende des Gesetzes, aber eine deutliche Verzögerung. Die EU plant weiterhin eine nationalstaatliche Umsetzung – nun jedoch mit reduziertem Umfang und späterem Start:

  • Ursprung: Umsetzung bis 2027

  • Neue Einschätzung: realistisch 2028 oder 2029

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Gesetzgebungen entsprechend anpassen, was weitere Unsicherheiten mit sich bringt.

Was bedeutet das für Europas Anspruch an nachhaltige Lieferketten?

Der Rückschritt wirft Fragen auf: Will Europa weiterhin globale Standards setzen, oder zieht sich die EU angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen zurück?
Während Befürworter die Entlastung feiern, warnen NGOs und Menschenrechtsorganisationen vor einem „Papiertiger“: Ein Lieferkettengesetz, das kaum noch Wirkung entfaltet, weil es nur die größten Akteure adressiert – und selbst bei ihnen weniger verbindlich ist als ursprünglich geplant.

Für Unternehmen bleibt hingegen die Erkenntnis, dass Nachhaltigkeit und Risiken in globalen Wertschöpfungsketten zwar politisch schwankenden Rahmenbedingungen unterliegen, aber unabhängig vom Gesetz wirtschaftlich relevant bleiben. Risiken durch Kinderarbeit, Umweltverstöße oder instabile Lieferanten verschwinden nicht, nur weil die Regulierung lockerer wird.


Quellen (Auswahl):

  • Reuters: EU weakens corporate sustainability rules

  • Welt: Einigung auf abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz

  • Human Rights Watch: Einschätzung zur Verwässerung der Richtlinie

  • EY: Überblick zur Richtlinie CSDDD

  • Taylor Wessing: Analyse zu aktuellen EU-Änderungen

  • Legaltegrity: Unternehmenspflichten im EU-Lieferkettengesetz

  • Wikipedia: Corporate Sustainability Due Diligence Directive

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