bAV-Verwaltung radikal vereinfachen

Marco Eckert plädiert für eine radikal vereinfachte bAV-Verwaltung in HR-Abteilungen. Wie das erfolgreich gelingt, erläutert er im Hintergrundgespräch mit der TREND REPORT Redaktion.

Herr Eckert, seit dem 1. Januar 2022 besteht für Arbeitgeber mit versicherungsförmiger bAV eine Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Was ändert sich seitens des Gesetzgebers?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nimmt alle Unternehmen in die Pflicht, Arbeitnehmer beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu fördern. Es ist ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung von Mitarbeitenden zu leisten. Ausgenommen von dieser Pflicht bleiben zum Teil tarifgebundene Unternehmen. Für neue bAV-Verträge galt die Gesetzesnovelle ab ihrem Inkrafttreten schon seit 2018. Bereits zuvor bestehende Verträge mussten spätestens Anfang 2022 angepasst werden.

Durch diese neuen gesetzlichen Regelungen besteht Handlungsbedarf für die betriebliche Altersvorsorge. Was bedeutet das für Arbeitgeber? Was gilt es zu beachten?

Der Handlungsbedarf bestand bereits in der Vergangenheit – denn Unternehmen mussten ihre Versorgungssystem spätestens zum 1. Januar 2022 updaten. Doch die Umsetzung ist bis heute für viele nicht ganz einfach – so gilt es, verschiedene Fallstricke zu beachten. Daher sollte die Realisierung auf einem klaren und einheitlichen Regelwerk basieren – das kann im Bedarfsfall auch heute noch nachgeholt werden. Denn individuelle Anpassungen verursachen einen Wildwuchs im Bestand und erhöhen den Verwaltungsaufwand.

In jedem Fall muss ein Durchführungsweg gewählt werden, mit dem das Unternehmen den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung vollständig erfüllt und beide steuerlichen Förderoptionen in einem Vertrag bedienen kann. So werden nicht nur Haftungsrisiken vermieden, sondern auch der administrative Aufwand insgesamt deutlich reduziert. Darüber hinaus empfehlen wir, den Arbeitgeber-Zuschuss einfach und fair zu lösen. Unsere Empfehlung lautet: Unternehmen sollten die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter pauschal mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Das vermeidet nicht nur Fehlerquellen und Verarbeitungsaufwände, sondern stärkt auch die Motivation in der Belegschaft. Auch bei der Anrechnung bestehender Zuschüsse sind Fingerspitzengefühl und arbeitsrechtliche Expertise gefragt.


„HR-Abteilungen sollten die bAV-Verwaltung radikal vereinfachen.“

Marco Eckert

Marco Eckert ist Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen.

Die DCS optimiert Services und übernimmt die wachsenden Verwaltungsaufgaben. Ziel ist es, Personalverantwortliche zu entlasten und Arbeitgeber vor Haftungsrisiken zu schützen. 

Wie und durch welche Features profitieren Unternehmen durch Ihr Lösungsportfolio?

Personalabteilungen müssen die bAV-Verwaltung standardisieren und radikal vereinfachen: Genau dabei unterstützt die DCS Deutsche Clearing-Stelle. Wir fungieren gleichzeitig als neutraler Beratungsdienstleister und als Schnittstelle für die komplette Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen. In puncto BRSG helfen wir beispielsweise, vorliegende Bedingungswerke zu prüfen – damit verschaffen wir unseren Kunden zum einen eine hohe Effizienz bei der Verwaltung und zum anderen Rechtssicherheit.

Welche Vorteile generieren Unternehmen, die Ihre Leistungs- und Lösungsportfolio zum Einsatz bringen?

Der Umgang mit der bAV wird für Personalabteilungen zur täglichen Herausforderung – vor allem die permanenten Veränderungen stehen dabei im Vordergrund. Über die Services in sämtlichen Verwaltungsfragen hinaus garantieren wir daher auch individuelle und persönliche Beratungen für alle Mitarbeiter im Unternehmen durch bAV-Fachberater. Wir begleiten Unternehmen auf jedem Schritt – dies wird angesichts gesetzlicher Neuerungen wie auch struktureller Entwicklungen und individuellen Veränderungen bei Mitarbeitern, deren persönliche Lebenssituation sich verändert, immer wichtiger.

Die damit verbundene laufende Anpassung und Neuausrichtung der bAV unterstützen wir konsequent. Auch, indem wir umfangreiches Schulungsangebot zur Verfügung stellen. Übrigens: Eine moderne Verwaltung der bAV funktioniert auch ohne Papier. Mit digitalen Lösungen und schlanken Prozessen wird dies im Unternehmen umgesetzt – auch dabei sind wir Partner.

Welche weiteren Erleichterungen ergeben sich für HR-Abteilungen?

In den letzten Jahren sind bei Arbeitgebern die bAV-Bestände deutlich gewachsen. Eine Entwicklung, die sich auch in den kommenden Jahren weiter zuspitzen wird. Hierdurch nehmen für Unternehmen die organisatorischen und verwaltungsrelevanten Aufgaben immer mehr zu. Als Folge werden die Personalabteilungen immer mehr gefordert und zeitlich belastet. Hier entlasten wir HR-Mitarbeiter vom zunehmenden Administrationsaufwand.

Mehr Informationen unter https://dcsgroup.de

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