„Stellenanzeigen wie von einem Achtklässler“
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Von Christian Eck,
Leiter Versicherungen – Aktien und Cross Asset Lösungen
bei BNP Paribas Corporate & Institutional Banking Deutschland
Die Bafin legt unter dem Stichwort „Value for Money“ seit einiger Zeit einen starken Fokus auf die Verbraucherperspektive. Dabei gerät in den Hintergrund, dass Lebensversicherer auch dem Versicherungsprinzip, nämlich dem Nutzen im Kollektiv folgen müssen. Hoher Druck auf die Produktgestaltung sorgt jedoch nicht für Innovationsbereitschaft.
Es ist offensichtlich, dass die staatlichen Systeme der Alterssicherung an ihren Grenzen angelangt sind. Deshalb arbeitet die Bundesregierung seit langem an neuen Konzepten. Doch es braucht auch mehr Eigenverantwortung und private Vorsorge, um Altersarmut zu vermeiden. In dieser Situation wären eine massive Regulierung und Einschränkungen der privaten Systeme der falsche Weg.
Das Thema „Value for Money“ liegt an der Grenzlinie zwischen Wettbewerb, der für Kundennutzen bzw. ein gutes Preis-Leistungsverhältnis sorgen sollte, und Wirtschaftlichkeit, die bestimmt, was Unternehmen (inklusive Vertriebe) mit positiver Marge umsetzen können. Der Fokus liegt dabei auf der Kostenseite, während eigentlich der Nutzen für die Produktwahl entscheidend ist. In erster Linie geht es bei der Vorsorge um Effektivität und individuelle Passung. Erst dann kommt die Kostenoptimierung. Hier sollte die Branche stärker differenzieren und die Vorteile kundengerechter Ausgestaltungen deutlicher machen.
Die geplante Rentenreform kommt nur langsam voran. Auch hier gilt, dass gesetzlich definierte Vorsorgepläne wenig Innovationspotenzial haben, selbst wenn bei den Garantieverpflichtungen etwas Freiraum geschaffen wird.
Tatsache ist: Es braucht flexible Vorsorgekonzepte, die schnell auf Marktveränderungen reagieren können. Und es ist nicht so, dass die Finanzbranche – Banken ebenso wie Versicherer – keine Lösungsansätze hätte. Gerade in der Kombination von Versicherungsprinzipien einerseits und Kapitalmarktmodellen andererseits liegt ein enormes Potenzial. Was es dafür braucht, ist Freiheit unter Rahmenbedingungen, die leiten, aber nicht fesseln..
Christian Eck, Leiter Versicherungen – Aktien und Cross Asset Lösungen
bei BNP Paribas Corporate & Institutional Banking Deutschland
Dr. Harald Schönfeld: „Die VW-Lieferkette ist in panischer Aufregung. Tatsächlich sollte die Geschäftsleitung von VW-Zulieferern sofort handeln, um einer persönlichen Haftung vorzubeugen.“
Zürich/Frankfurt, 9. September 2024 – „Wir verzeichnen in den letzten Tagen eine sprunghaft steigende Nachfrage nach Interim Managern von Automobilzulieferern wie nie zuvor“, sagt Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer der Personalberatung butterflymanager, die auf die Vermittlung von Führungskräften auf Zeit spezialisiert ist. Nach seinen Angaben kommen alle Anfragen aus der VW-Zulieferkette, mehrere von unmittelbaren Zulieferern, die meisten von Vorlieferanten.
„Die VW-Lieferkette ist in panischer Aufregung“, schließt er aus den Gesprächen mit den überwiegend mittelständischen Unternehmen. Dr. Harald Schönfeld berichtet: „Es geht durchweg darum, so rasch wie möglich einen branchenerfahrenen Topmanager ins Haus zu holen, der die möglichen Auswirkungen des VW-Desasters auf das eigene Unternehmen eruiert und dokumentiert. Denn den Führungskräften ist klar, dass sie zügig ihren Aufsichtsgremien, ihrer Gesellschaftern und auch ihrer eigenen Belegschaft Auskunft geben müssen, wie es im Falle einer Werksschließung bei VW in ihrem Betrieb weitergeht.“
Rasche Risikoanalyse ist ein Gebot der Stunde
Hinzu kommt die Rechtslage, sagt Dr. Harald Schönfeld, mit Verweis auf das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Das Gesetz verpflichtet die Geschäftsleitung, fortlaufend existenzgefährdende Entwicklungen zu beobachten, und wenn sie solche erkennen, unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Gesellschafter oder den Aufsichtsrat zu informieren. „Unternehmensführer, deren Firmen sich in einer VW-Lieferkette befinden, müssen jetzt handeln, um nicht später selbst in die Haftung genommen zu werden“, warnt Dr. Harald Schönfeld. „Schnellstmöglich einen Interim Manager einzustellen, der sich genau dieser Aufgabe widmet, ist also allein schon aus rechtlichen Gründen ein Gebot der Stunde“, erklärt der butterflymanager-Chef die sprunghaft gestiegene Nachfrage nach Führungskräften auf Zeit im VW-Umfeld.
Butterflymanager hat kurzfristig gemeinsam mit Automobil-erfahrenen Interim Managern eine Vorgehensweise für Unternehmen in der VW-Lieferkette entwickelt. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören demnach: Einberufung einer Task Force, Risikoanalyse (Ist-Zustand und Zukunftsszenarien), Aufbau eines VW-spezifischen Berichtswesens für die relevanten Gremien, Krisenmanagement vorbereiten und Fortentwicklung der Unternehmensstrategie über die Abhängigkeit von VW hinaus. „Die Unternehmen sind gefordert, alles zu versuchen, aber die eine oder andere Insolvenz in der VW-Zulieferkette ist leider jetzt schon absehbar“, befürchtet Dr. Harald Schönfeld. Dass butterflymanager auch Interim Manager für Insolvenz- und Sanierungsfälle vermittelt, ist ihm ein geringer Trost.
VW ist nur die Spitze des Eisbergs
Nach Einschätzung der auf die Automobilindustrie spezialisierten Interim Manager stellt die jüngste Hiobsbotschaft von VW nur die Spitze des Eisbergs dar, gibt Dr. Harald Schönfeld die Expertenmeinung wieder. Eine aktuelle Analyse der Deutschen Bank, wonach 130.000 Arbeitsplätze in dieser Branche auf der Kippe stehen, halten die Führungskräfte auf Zeit aus der Branche für realistisch. Interim Manager verbringen in der Regel nur wenige Monate in einem Unternehmen, um eine Krise zu bewältigen oder ein Projekt zu verwirklichen, bevor sie zur nächsten Firma weiterziehen. Im Laufe dieser Tätigkeit über zahlreiche Unternehmen hinweg erhalten sie in der Regel einen besonders breiten und zugleich tiefgehenden Einblick in die Entwicklungen eines Wirtschaftszweigs.
Pressemitteilung Butterflymanager
Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen stellte am 27. August 2024 im Rahmen einer Online-Pressekonferenz den „Freizeit-Monitor 2024“ vor. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August 2024 über 3.000 repräsentativ ausgewählte Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.
Kernergebnisse
In einer Welt, die zunehmend von digitalen Möglichkeiten bestimmt wird, hat sich das Internet als das zentrale Tor zur Freizeitwelt etabliert. Ob zum Informieren, zur Unterhaltung, zur sozialen Vernetzung oder zur Verhinderung von Langeweile – das Netz ist omnipräsent und spielt eine immer größere Rolle im täglichen Leben. Aktuell geben 97 Prozent der Bundesbürger an das Internet mindestens einmal pro Woche zu nutzen, womit es zur unangefochtenen Nummer eins unter den Freizeitaktivitäten wird.
„Das Internet ist allgegenwärtig – ob auf der Couch, im Bett oder unterwegs – und begleitet uns jederzeit. Entsprechend ist es mittlerweile ein unverzichtbarer Begleiter unserer Freizeit, ermöglicht es uns doch diese so zu gestalten, wie es unseren individuellen Bedürfnissen entspricht“, so Professor Dr. Ulrich Reinhardt, der Wissenschaftliche Leiter der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen.
Neben dem World Wide Web prägen weitere mediale Angebote die Top 10 der häufigsten Freizeitaktivitäten. Von mit dem Smartphone spielen, über das Fernsehen bis hin zum Musik hören, mit allen Angeboten vergeht die Freizeit wie im Flug.
Trotz der Dominanz der Medien schätzen viele Bürger ihre Erholungsphasen in den eigenen vier Wänden. Regenerative Tätigkeiten wie Ausschlafen, Chillen oder Nachdenken gehören für viele zum festen Bestandteil ihres Alltags, da sie maßgeblich zur Entschleunigung beitragen. Soziale Aktivitäten finden ebenfalls überwiegend im häuslichen Umfeld statt. Gespräche mit dem Partner sowie Treffen mit den Freunden oder Nachbarn sind weiterhin wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens, auch wenn Begegnungen insgesamt seltener geworden sind.
In einer Zeit, in der Stress und Schnelllebigkeit das tägliche Leben charakterisieren, verändern sich auch die regenerativen Freizeitaktivitäten. Während einst die eigene Pflege oder auch das Ausschlafen eine große Rolle gespielt haben, entschleunigen gegenwärtig viele Bürger ganz bewusst beim Nichtstun – sie wollen dabei abschalten und sich höchsten leicht berieseln lassen. Trotz der Vorzüge, die diese Aktivität bietet, bleibt der Wunsch nach noch mehr Erholung unerfüllt, da viele sich durch FOMO und gesellschaftlichen Druck gehemmt fühlen und sich nicht wirklich Zeit für sich selbst nehmen. Wichtig für die Erholung wäre aktives und bewusstes Nichtstun ohne schlechtes Gewissen.
Im 10-Jahresvergleich zeigt sich bei einigen Außerhausbeschäftigungen eine Zunahme. Besonders Tagesausflüge und Wochenendfahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit, und zeigen ein gesteigertes Bedürfnis nach erlebnisorientierten Unternehmungen. Auch der Besuch von Restaurants und Flohmärkten sowie ehrenamtliche Tätigkeiten haben zugenommen. Sie verdeutlichen die zunehmende Bedeutung von sozialer Interaktion in der Freizeit.
Leicht rückläufig sind dagegen Freizeitbeschäftigungen wie cruisen mit dem Auto / Motorrad, Vereinsaktivitäten oder der regelmäßige Besuch von Gottesdiensten, Kneipen oder Shopping-Centern. Gemeinsam ist diesen Aktivitäten, dass sie eher als traditionell, bekannt und gewöhnlich wahrgenommen werden und nicht mit neu, ungewöhnlich oder spannend assoziiert werden.
Zwischenmenschlicher Kontakte nehmen tendenziell eher ab. Während die technologischen Möglichkeiten zur Vernetzung immer umfassenden werden, nehmen persönliche Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten im realen Leben ab. Treffen mit Freunden und Nachbarn oder gemeinsame Zeit mit dem Partner sind seltener geworden. Dies spiegelt nicht nur die wachsenden Anforderungen und die zunehmende Hektik des gegenwärtigen Lebens wider, sondern erneut auch eine Verschiebung hin zu individuelleren und oft digitalisierten Formen des sozialen Austauschs. In einer Zeit ständiger Erreichbarkeit und dem Fokus auf Effizienz verliert die persönliche Nähe paradoxerweise an Wert.
Gleichzeitig offenbart diese Entwicklung eine grundlegende Veränderung in der Bedeutung von Freizeit und zwischenmenschlichen Beziehungen. Die einst so wichtigen sozialen Rituale, wie das Plaudern mit Nachbarn oder die Zeit mit Freunden, verlieren an Relevanz. Für die Zukunft gilt es eine Balance zwischen digitaler Vernetzung und realem menschlichen Kontakt zu finden, um so die wachsende Distanz zu überwinden und die sozialen Bindungen in einer immer schnelllebigeren Zeit zu stärken.
Im Vergleich der letzten zehn Jahre zeigt sich ein deutlicher Trend hin zu einem aktiveren und gesundheitsbewussteren Lebensstil. Spazierengehen oder andere sportliche Aktivitäten sind für viele Bürger zu festen Bestandteilen der Freizeit geworden. Dies zeigt deutlich wie das Bedürfnis nach Bewegung stetig wächst, gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und dem damit verbundenen langen Sitzen vor Bildschirmen, ist ein Kontrastprogramm in der Freizeit essentiell. Auffällig ist hierbei die wachsende Popularität von Fitnessstudios, Jogging und Schwimmen. Diese Aktivitäten werden heute fast doppelt so oft regelmäßig ausgeübt als noch vor zehn Jahren. Dieses zeigt den Wandel hin zu einer Gesellschaft, in der körperliche Fitness und der Erhalt der eigenen Gesundheit einen zunehmenden Stellenwert einnehmen. Zudem wächst der Wunsch nach Flexibilität und Unabhängigkeit, denn mittlerweile ist fast jeder Dritte auch zu Hause sportlich aktiv.
Mit der Zunahme von Freizeitangeboten und Möglichkeiten wächst der Druck auf viele traditionelle Aktivitäten. So ist der Besuch von Spielhallen und Stammtischen, der Gang in Fitnessstudios oder Discotheken, Das Engagement in Vereinen oder den Kirchen für die Mehrheit der Bundesbürger nicht mehr attraktiv. Reinhardt: „Es zeigt sich ein verändertes Verständnis von Freizeit: Weg von traditionellen Formen der Beschäftigung hin zu individuelleren, oft digital geprägten Erfahrungen. Viele Bürger meiden Aktivitäten, die entweder mit festen Verpflichtungen oder sozialen Normen verbunden sind“.
Bei der Frage, welche Aktivitäten die Bundesbürger gerne häufiger ausüben wollen, werden neben regenerativen und sozialen vor allem aktive Tätigkeiten genannt. Mehr Zeit für mediale Aktivitäten wünscht sich kaum jemand. So äußern viele Bürger den Wunsch, mehr Zeit für erholsame Aktivitäten zu haben. Dazu zählen u.a. das Ausschlafen, entspannende Tätigkeiten wie ein Buch lesen oder sich in Ruhe pflegen. In den Freizeitwünschen zeigt sich zum einen das Bedürfnis nach persönlicher Regeneration und einem Ausgleich zu den Anforderungen im Beruf, aber auch in andere Freizeitbereichen.
Zum anderen aber auch das Bedürfnis nach mehr sozialen Beziehungen zum Beispiel durch gemeinsame Erlebnisse mit Freunden und dem Partner, sei es durch Treffen zuhause oder außerhaus, da diese in Zeiten von Homeoffice und zunehmender Individualisierung oft zu kurz kommen. Viele Bürger suchen nach mehr Nähe und gemeinsamer Zeit, um gemeinsam zu lachen, etwas zu erleben oder in Ruhe zu reden.
Am größten ist der Wunsch der Bürger jedoch nach einer aktiveren Freizeitgestaltung. Ob Spaziergänge, Tagesausflüge, Wochenendtrips oder sportliche Aktivitäten – viele möchten ihre Freizeit aktiver und bewegungsreicher gestalten. Die Natur bietet hierbei nicht nur einen Ausgleich zum oft bewegungsarmen Alltag, sondern auch eine Möglichkeit, dem Alltag zu entfliehen und neue Energie zu tanken.
Fazit von Reinhardt: „Die Bürger suchen verstärkt nach Erholung, sozialer Nähe und aktiven Erlebnissen. Diese Wünsche stehen im Kontrast zur oft digitalen und hektischen Realität und unterstreichen den Wunsch nach Balance und Wohlbefinden in einer schnelllebigen Welt. Wichtig ist jetzt diese Freizeitwünsche auch häufiger umzusetzen und selbst etwas im Freizeitverhalten zu verändern.“
Ergebnis
Eine knappe Mehrheit der Bürger fühlt sich gegenwärtig häufiger gestresst als noch vor einigen Jahren. Auffällig ist dabei die Verteilung innerhalb der verschiedenen Altersgruppen. Während fast zwei Drittel der unter 30-Jährigen eine Zunahme des Stresslevels spüren, ist es bei den über 65-Jährigen „nur“ ein knappes Drittel.
Gründe
Die Ergebnisse lassen sich auf mehrere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen zurückführen. Ein bedeutender Stressfaktor ist die vorschreitende Digitalisierung und der damit einhergehende Wandel in der Arbeitswelt, durch den u.a. die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend verschwimmen. Vor allem für die jüngere Generation kommt dann noch der soziale Druck durch den ständigen Vergleich in den sozialen Medien hinzu. Für die Altersgruppe der 30 bis 64-Jährigen sind die Herausforderungen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein weiterer Stressfaktor. So sind die Anforderungen an Eltern und Berufstätige gestiegen, während gleichzeitig ehemals vorhandene private Unterstützungssysteme (z.B. Verwandtschaft vor Ort) seltener werden. Auch finanzielle Unsicherheiten, bedingt durch volatile Arbeitsmärkte und steigende Lebenshaltungskosten, tragen für viele zu einem erhöhten Stressniveau bei. Bürger über 65 Jahren haben die Arbeitswelt oftmals hinter sich gelassen, verfügen über ein stabiles Einkommen und zeichnen sich zudem durch eine gewisse Gelassenheit aus, weshalb ihr Stresspegel niedriger ist. Jedoch führen auch für sie globale Herausforderungen wie der Klimawandel, Pandemien, Kriege oder Konflikte zu Unsicherheit, Zukunftssorgen und Stress.
Prognose
Ohne gezielte Gegenmaßnahmen wird das Stressniveau insbesondere in den jüngeren und mittleren Altersgruppen weiter steigen. Eine verstärkte Sensibilisierung für Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben, psychische Gesundheit und Stressbewältigung sind daher erforderlich. Unternehmen werden zudem stärker in Programme investieren, die das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden fördern, um stressbedingte Arbeitsausfälle und Weggänge zu reduzieren. Auf politischer Ebene wird das Thema der sozialen Absicherungen stärker in den Fokus rücken, ist dieses doch bereits gegenwärtig eine der Hauptsorgen für die Zukunft innerhalb der Bevölkerung. Die Einführung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie etwa ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, großzügigere Regelungen bei den Eltern- und Pflegezeiten könnten dabei eine Entlastung bringen. Nicht zuletzt liegt es aber auch an jedem Einzelnen, selbst Strategien zur Stressbewältigung zu entwickeln und sich Zeit für Erholung und Entspannung zu nehmen. Hierzu zählen zum Beispiel regelmäßige körperliche Aktivitäten, denn Sport senkt den Stresshormonspiegel und fördert die Freisetzung von Endorphinen. Entspannungstechniken wie Yoga und Meditation haben ebenfalls positive Effekte auf das Stresslevel. Weiterhin tragen eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und der Aufbau sozialer Unterstützungssysteme in der Regel erheblich zur Stressreduktion bei. Ein effektives Zeitmanagement und das Ausleben von Hobbys sind ebenfalls gute Mittel, um Überforderung zu vermeiden, genauso wie die Auseinandersetzung mit Achtsamkeitspraktiken oder der Aufenthalt in der Natur.
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Solingen, 04. September 2024 – Die codecentric AG initiiert ein einzigartiges Modell der Mitarbeiterbeteiligung. Die IT-Beratung mit Hauptsitz in Solingen sichert ihren Mitarbeitenden damit sowohl wirtschaftliche als auch inhaltliche Beteiligung am Unternehmen zu. |
Firmen-Events, mobiles Arbeiten, ein attraktives Gehalt, Jobrad. – Mit solchen und ähnlichen Angeboten bewerben sich Firmen in Stellenausschreibungen um potentielle Bewerber*innen. Denn Arbeitnehmer*innen wissen um ihren Marktwert, und die Ansprüche an Arbeitgeber sind in den letzten Jahren nochmals deutlich gestiegen. Gleichzeitig finden sich in den Auflistungen der sogenannten „Benefits“ für Mitarbeitende doch immer wieder dieselben Punkte. Hier ein wirkliches Alleinstellungsmerkmal als Arbeitgeber zu generieren, ist schwierig geworden.
Als Dienstleister im IT-Sektor kennt die codecentric AG die Schwierigkeiten des allgemeinen IT-Fachkräftemangels. Und damit auch die Herausforderung zu überlegen, wie sich ein Unternehmen noch stärker als attraktiver Arbeitgeber positionieren und von seinen Marktbegleitern abheben könnte. „Wir sind davon überzeugt, dass eine tiefe Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und somit auch dessen langfristige Attraktivität erst durch echte Partizipation hergestellt werden kann“, sagt Verena Deller, Mitglied des Vorstands bei codecentric. „Viele Mitarbeitende wollen Einfluss nehmen, sie wollen mitsprechen, mitgestalten und an Entscheidungen beteiligt werden – und zwar sowohl intern als auch nach außen.“ Mitarbeitendenbeteiligung neu gedacht Aus diesem Grund hat die nicht-börsennotierte codecentric AG ein einmaliges Beteiligungsprogramm initiiert. „Durch dieses erhalten alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich wirtschaftlich und inhaltlich auf ganz neue Art an der codecentric AG zu beteiligen. Das bedeutet ganz konkret, dass zum einen jede*r Mitarbeiter*in Aktien der codecentric AG erwerben kann und zum anderen, dass ein Unternehmensparlament gegründet wird,“ so Richard von Knop, Leiter Beteiligungsmanagement, Governance und Gremienarbeit bei codecentric, der das Modell entwickelt hat. Durch den Erwerb von Aktien sollen die Mitarbeitenden nicht nur Miteigentümer*innen der codecentric AG werden, sondern auch an der langfristigen Wertentwicklung teilhaben. Die Der Erwerb erfolgt dabei über eine eigene Gesellschaft, um die Interessen der Mitarbeitenden zu bündeln. Diese Mitarbeitergesellschaft wird von codecentric administrativ und wirtschaftlich unterstützt, so dass für die Kolleginnen und Kollegen kein Aufwand und keine Kosten entstehen. Ihre Geschäftsführung wählen die Mitarbeitenden selbst. Auch der Name der Gesellschaft wurde von den Mitarbeitenden gewählt: Ganz in Manier eines IT-Unternehmens haben sie sich mit dem Namen „Cody McCodeface GmbH” für eine Abwandlung eines bekannten Internet-Memes entschieden. Das zugehörige Parlament ist ein selbstorganisiertes agiles Informations- und Austauschgremium, das heißt, es wird über alles gesprochen, was für die Kolleginnen und Kollegen von Wichtigkeit ist. Es gibt keine festen Vorgaben, Pflichten oder Formalien. Besonders daran ist, dass nicht nur Mitglieder des Vorstands, sondern auch Mitglieder des Aufsichtsrates und der Aktionäre am Parlament teilnehmen. Das bedeutet, dass bei der codecentric AG künftig die Vertreter*innen der Mitarbeitenden, die Vorstände, die Aufsichtsräte und die Aktionäre regelmäßig an einem Tisch sitzen. Das sagen Mitarbeitende der codecentric AG IT-Consultant Stephan Köninger hat sich für eine Beteiligung entschieden, da er an die Werte des Unternehmens, die Menschen und auch die Qualität der für Kunden generierten Lösungen glaubt: „Durch meine Beteiligung unterstreiche ich meine persönliche Verbundenheit mit dem Unternehmen und hoffe zudem, gemeinsam mit den Kolleg*innen mehr Einfluss auf Entscheidungen zu haben als bisher.“ Für Janine Felten, IT-Consultant, ist die Beteiligung Teil der Identifikation mit ihrem Arbeitgeber: „Man verbringt so viel Zeit bei der Arbeit und trägt dazu bei, dass das Unternehmen erfolgreich ist. Daher ist es mir wichtig, dass ich mich auch mit meinem Arbeitgeber identifizieren kann und will, und die Möglichkeit, jetzt auch an der Wertentwicklung teilzuhaben, steigert mein Gefühl von Zugehörigkeit.“ |
Gastbeitrag von Christian Borst, EMEA CTO bei Vectra AI
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zu einem Paradigmenwechsel in nahezu allen Bereichen unseres Lebens geführt. Von der Optimierung von Geschäftsprozessen bis hin zur Revolutionierung der Gesundheitsversorgung – KI verspricht enorme Potenziale. Doch mit den wachsenden Möglichkeiten steigen auch die Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und die zunehmende Bedeutung der digitalen Identität.
Im Zentrum der KI-Revolution steht die digitale Identität. Sie ist das Bindeglied zwischen unserer physischen Existenz und der virtuellen Welt, in der KI-Systeme agieren. Die digitale Identität umfasst nicht nur persönliche Daten, sondern auch unser Online-Verhttps://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/digitale-identitaeten/digitale-identitaeten-node.htmlhalten, unsere Präferenzen und sogar unsere biometrischen Merkmale. In einer Welt, in der KI-Systeme immer häufiger wichtige Entscheidungen treffen, wird der Schutz und die Verwaltung dieser digitalen Identitäten zu einer zentralen Herausforderung.
Gastautor Christian Borst, EMEA CTO bei Vectra AI, betont: „SSI ermöglicht es Individuen, die volle Kontrolle über ihre digitalen Identitäten zu behalten, indem sie dezentrale Technologien wie Blockchain nutzen.“
Die Verknüpfung physischer und digitaler Identitäten schafft neue Möglichkeiten für personalisierte Dienste und verbesserte Sicherheitsmaßnahmen. Gleichzeitig ergeben sich daraus neue Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre. Unternehmen müssen innovative Lösungen entwickeln, um die Integrität digitaler Identitäten zu schützen, unabhängig davon, wo und wie sie eingesetzt werden. Dies erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch ein neues Verständnis für die Rechte und den Schutz des Einzelnen im digitalen Raum.
Um die Probleme eines möglichen Kontrollverlustes über die eigenen Daten nach Möglichkeit zu begrenzen, wird derzeit der Ansatz von Self-Sovereign Identity (SSI) Systemen vorangetrieben. SSI ermöglicht es Individuen, die volle Kontrolle über ihre digitalen Identitäten zu behalten, indem sie dezentrale Technologien wie Blockchain nutzen. Dies könnte ein Schlüssel zur Lösung vieler Datenschutz- und Sicherheitsprobleme sein, die mit zentralisierten Identitätssystemen verbunden sind.
Während der Schutz der digitalen Identität eine zentrale Herausforderung darstellt, ist die Benutzerfreundlichkeit von KI-Systemen ebenso entscheidend für deren breite Akzeptanz.
Die Akzeptanz von KI-Systemen hängt maßgeblich von ihrer Benutzerfreundlichkeit ab. KI-Tools müssen intuitiv bedienbar sein und den Arbeitsaufwand spürbar reduzieren, um von Endnutzern angenommen zu werden. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis ist die KI-gestützte Beratung in Online-Shops, die das Einkaufserlebnis personalisiert und vereinfacht.
Die Herausforderung besteht darin, komplexe KI-Funktionalitäten in einfache, verständliche Benutzeroberflächen einzubetten. Gleichzeitig muss die Interaktion mit KI-Systemen so gestaltet sein, dass sie die digitale Identität des Nutzers respektiert und schützt. Dies erfordert ein neues Gleichgewicht zwischen Funktionalität, Sicherheit und Privatsphäre.
Eine vielversprechende Entwicklung in diesem Bereich ist die Anwendung von KI in der Gestaltung von Benutzeroberflächen selbst. Adaptive User Interfaces, die sich an die Bedürfnisse und Präferenzen des Nutzers anpassen, könnten die Benutzerfreundlichkeit erheblich steigern und die Art und Weise verändern, wie wir zukünftig mit Computern interagieren.
Der Schutz persönlicher Daten bleibt eine der größten Herausforderungen bei der Implementierung von KI-Systemen. Lokale KI-Instanzen auf Endgeräten bieten zwar einen erhöhten Schutz, können aber nicht alle Risiken eliminieren. Es bedarf transparenter und sicherer Lösungen, um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch zu verhindern.
Ein vielversprechender Ansatz sind Schnittstellen, die Einblicke in die Arbeitsweise von KI-Systemen ermöglichen. Diese Transparenz ist entscheidend, um das Vertrauen der Nutzer in die Technologie zu stärken und gleichzeitig den Schutz ihrer digitalen Identität zu gewährleisten. Die Forschung zur Interpretierbarkeit von KI-Systemen, wie sie beispielsweise von Anthropic mit „Golden Gate Claude“ vorangetrieben wird, spielt hierbei eine Schlüsselrolle.
Um den Datenschutz- und Individualisierungsbedürfnissen von Unternehmen Rechnung zu tragen, werden in der aktuellen KI-Forschung die Möglichkeiten des sogenannten Federated Learning beleuchtet. Diese Technologie ermöglicht es, KI-Modelle zu trainieren, ohne dass sensible Daten zentral gesammelt werden müssen. Stattdessen wird das Modell auf den Geräten der Nutzer trainiert; lediglich die zentralen Modellupdates werden geteilt. Dies könnte ein Gamechanger für den Datenschutz in KI-Anwendungen sein.
Um den Datenschutz weiter zu verbessern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit von KI-Systemen zu steigern, richtet sich der Fokus zunehmend auf die Entwicklung unabhängiger, lokaler KI-Lösungen.
Ein oft übersehener Aspekt der KI-Entwicklung ist die Tendenz zu kleineren, leistungsfähigeren Systemen, die auch ohne permanente Internetverbindung funktionieren. Diese Entwicklung ist besonders relevant für abgelegene Gebiete oder sicherheitskritische Anwendungen. Sie ermöglicht nicht nur eine breitere Nutzung von KI, sondern bietet auch neue Möglichkeiten zum Schutz digitaler Zugänge, da sensible Daten auch lokal verarbeitet werden können.
Die Herausforderung besteht darin, diese unabhängigen Systeme so zu gestalten, dass sie einerseits die Vorteile der lokalen Verarbeitung nutzen, andererseits aber auch in der Lage sind, bei Bedarf sicher mit zentralen Systemen zu kommunizieren. Dies erfordert neue Ansätze in der Datenverwaltung und -synchronisation, die die Integrität der digitalen Identität wahren.
Der übergeordnete Fachbegriff für den lokalen Einsatz von KI lautet „Edge AI“. Diese Technologie bringt die Rechenleistung und Entscheidungsfindung näher an den Ort der Datenentstehung, was die Latenz reduziert, und die Datensicherheit erhöht. Darüber hinaus arbeiten kleinere KI-Modelle um ein Vielfaches energie- und somit auch kosteneffizienter, ohne dabei merklich an „Intelligenz“ einzubüßen.
Während lokale KI-Systeme viele Vorteile bieten, erfordert die umfassende Integration von KI in unsere digitale Infrastruktur einen ganzheitlichen Ansatz zur Überwachung und Transparenz.
Die effektive Implementierung von KI-Systemen erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch einen umfassenden Ansatz zur Risikominimierung und ethischen Nutzung. Eine ganzheitliche Überwachung und Transparenz in der Nutzung von KI-Systemen ist daher unerlässlich.
Unternehmen und Regulierungsbehörden müssen eng zusammenarbeiten, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation fördern und gleichzeitig den Schutz der digitalen Identität gewährleisten. Dies erfordert einen interdisziplinären Ansatz, der Technologieexperten, Ethiker, Juristen und Sozialwissenschaftler einbezieht.
Um eine sichere und auch ethische Implementierung von Künstlicher Intelligenz in Wirtschaft und Gesellschaft zu befördern, stehen bereits heute zahlreiche KI-Auditing-Tools auf dem Markt zur Verfügung. Diese Tools könnten automatisiert die Fairness, Transparenz und Sicherheit von KI-Systemen überprüfen und so zur Einhaltung ethischer Standards beitragen. Gleichzeitig könnten sie als Frühwarnsystem für potenzielle Risiken und Schwachstellen dienen. Die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Überwachung wird besonders deutlich, wenn man die spezifische Rolle von KI in der Cybersicherheit betrachtet.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Rolle von KI in der Cybersicherheit. KI-Systeme können nicht nur Bedrohungen schneller erkennen und neutralisieren, sondern auch proaktiv Schwachstellen identifizieren und schließen. Fortschrittliche Authentifizierungsmethoden, die KI nutzen, können die Sicherheit digitaler Identitäten erheblich verbessern.
Allerdings birgt der Einsatz von KI in der Cybersicherheit auch Risiken. So könnten Angreifer KI-Systeme nutzen, um raffiniertere Angriffe durchzuführen oder Schwachstellen in Sicherheitssystemen zu finden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung von KI-basierten Sicherheitslösungen.
Am Ende des Tages befinden sich Verteidiger und Angreifer auch beim Thema KI-Nutzung in einem klassischen Wettrüsten. Auch wenn sich die spezifischen KI-Werkzeuge unterscheiden – Angreifer nutzen vornehmlich generative KI für die Erstellung qualitativ hochwertiger Täuschungen, wohingegen Cybersecurity-Experten sich vornehmlich auf die Echtzeit-Überwachung durch spezialisierte (sog. narrow) KI-Modelle konzentrieren – so ist es die gleiche Katz-und-Maus Dynamik, die sich auch in diesem Unterbereich der IT-Sicherheit entfaltet.
Die Zukunft der Künstlichen Intelligenz bietet enorme Chancen, stellt uns aber auch vor große Herausforderungen. Der Schutz der digitalen Identität, die Gewährleistung von Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit sowie die Entwicklung transparenter und interpretierbarer KI-Systeme sind entscheidende Faktoren für den erfolgreichen und verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologie.
Unternehmen, die diese Herausforderungen meistern, werden in der Lage sein, das volle Potenzial der KI auszuschöpfen und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Nutzer zu gewinnen. Die aktuelle Entwicklung bietet zahlreiche Möglichkeiten, innovative Lösungen zu schaffen, die sowohl effizient als auch ethisch vertretbar sind.
Die Zukunft der KI liegt nicht nur in der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit, sondern vor allem in ihrer verantwortungsvollen Integration in unsere digitale Infrastruktur und unser tägliches Leben. Nur so können wir eine Zukunft gestalten, in der KI nicht nur ein mächtiges Werkzeug ist, sondern ein vertrauenswürdiger Partner in einer zunehmend digitalisierten Welt.
Eine zentrale Herausforderung wird es sein, die Balance zwischen Innovation und Regulierung zu finden. Zu strenge Vorschriften könnten die Entwicklung hemmen, während zu laxe Regeln zu Missbrauch führen könnten. Ein adaptiver Regulierungsrahmen, der sich flexibel an neue technologische Entwicklungen anpassen kann, könnte der Schlüssel sein, um das volle Potenzial der KI zu nutzen und gleichzeitig die Rechte und die Sicherheit der Nutzer zu schützen.
Letztendlich wird der Erfolg der KI davon abhängen, wie gut es uns gelingt, sie als Erweiterung und nicht als Ersatz für menschliche Fähigkeiten zu nutzen. Eine KI, die unsere digitale Identität respektiert, schützt und bereichert, wird der Schlüssel zu einer Zukunft sein, in der Mensch und Maschine harmonisch zusammenarbeiten.
Gastbeitrag von Angela Steckelbach, ZP Redaktionsteam
In einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasant verändert, ist es wichtiger denn je, sich mit den Trends und Entwicklungen im Bereich New Work auseinanderzusetzen. Die Zukunft Personal Europe (ZP Europe), die größte Messe für Personalmanagement in Europa, bietet dafür eine ideale Plattform. In diesem Jahr fokussiert sich die ZP Europe intensiv auf das Thema New Work und bietet eine Vielzahl an Programmpunkten, die den Wandel der Arbeitswelt beleuchten und Lösungsansätze für die Herausforderungen der Zukunft präsentieren.
Die Bedeutung von New Work
New Work beschreibt den fundamentalen Wandel der Arbeitswelt, der durch Digitalisierung, Globalisierung und den demografischen Wandel vorangetrieben wird. Dabei geht es nicht nur um neue Technologien, sondern auch um eine veränderte Haltung gegenüber Arbeit. Flexibilität, Autonomie und Sinnstiftung stehen im Zentrum der New-Work-Bewegung. Unternehmen müssen sich an diese Veränderungen anpassen, um im Wettbewerb zu bestehen und gleichzeitig ihren Mitarbeitenden ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten.
ZP Europe: Ein Blick auf das Programm
Die ZP Europe greift das Thema New Work in zahlreichen Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden auf. Die Messe bietet eine umfassende Plattform, um sich über aktuelle Trends zu informieren und sich mit Experten und Gleichgesinnten auszutauschen. Workshops und Vorträge, die Sie auf der Messe erwarten:
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und das Homeoffice zum Standard erhoben. In verschiedenen Workshop wird vermittelt, wie Führungskräfte auch auf Distanz erfolgreich führen können. Themen sind unter anderem die Kommunikation im virtuellen Raum, Vertrauen und die Bedeutung von Selbstorganisation.
Praxisnahe Ansätze für Unternehmen
Neben den genannten Programmpunkten bietet die ZP Europe eine Vielzahl an innovativen Ausstellern, die sich mit den praktischen Aspekten von New Work beschäftigen und wegweisende Konzepte und Produkte präsentieren. Unternehmen erhalten hier wertvolle Einblicke und können sich über erfolgreiche Implementierungsstrategien austauschen. Die Messe bietet exklusive Networking-Möglichkeiten, bei denen Entscheider und Experten miteinander ins Gespräch kommen können, um gemeinsam die Zukunft der Arbeit zu gestalten.
New Work als strategischer Erfolgsfaktor
Für Unternehmen wird es immer wichtiger, New Work nicht nur als Trend, sondern als strategischen Erfolgsfaktor zu betrachten. Die Flexibilisierung der Arbeit, der Einsatz neuer Technologien und die Fokussierung auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden sind zentrale Elemente, die über den Erfolg in einer zunehmend dynamischen Welt entscheiden.
Zukunft Personal Europe 2024 – Be part of this!
Für Leser:innen des Trend Reports stellt der Veranstalter ein kostenloses All-Days Ticketkontingent zur Verfügung. Einfach den Ticketcode: ZPE_TR im Ticketshop eingeben und Ticket einlösen. Schnell sein lohnt sich!
Halle 4.1, 4.2 und 5.1 – Koelnmesse, Messeplatz 1, 50679 Köln
Alle Infos: www.zukunft-personal.com
Kontaktdaten
CloserStill Media Germany GmbH
Angela Steckelbach
Redaktion Zukunft Personal Events
Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim
Wie zufrieden sind Nachhaltigkeitsmanager:innen mit ihrem Job? Wie steht es angesichts steigender Anforderungen durch neue Berichtspflichten wie die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive um ihren Workload? Und schlägt sich die zunehmende Aufmerksamkeit für das Berufsbild durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen und andere Stakeholder auch im Gehalt nieder? Diesen und weiteren Fragen geht der erste Gehalts- und Zufriedenheitsreport für das Nachhaltigkeitsmanagement von The Sustainability People Company in Zusammenarbeit mit EY und Haufe Sustainability nach. Er liefert überraschende Einsichten: Knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den Arbeitgeber in den kommenden zwei Jahren wechseln zu wollen. Gleichzeitig schätzen aber auch ebenso viele ihren Job und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Über den Autor: Christoph Herzog ist Chefredakteur von Haufe Sustainability – dem Portal für nachhaltige Unternehmensführung. Er interessiert sich für die strategischen Potenziale nachhaltigen Wirtschaftens und ist davon überzeugt, dass Unternehmen angesichts sozialer und ökologischer Herausforderungen Verantwortung übernehmen müssen.
Gemischte Gefühle bei den Nachhaltigkeitsmanager:innen
Der „Sustainability People Report“ zeichnet ein sehr gemischtes Bild der Stimmung unter den Nachhaltigkeitsmanager:innen in Unternehmen: 72 Prozent der Befragten berichten von einer zunehmenden Arbeitsbelastung über die letzten drei Jahre, und über ein Drittel (38 Prozent) fühlt sich in ihrem Job tendenziell überfordert. Doch es gibt auch gute Nachrichten. Trotz des hohen Workloads gibt die Mehrheit von 61 Prozent an, derzeit mit ihrem Job zufrieden zu sein. Die Gründe dafür: Spannende Arbeitsinhalte (91 Prozent) sowie hohe Gestaltungsfreiheit (89 Prozent) dicht gefolgt von einem allgemein guten Arbeitsklima (86 Prozent).
Unzufriedenheit = hohe Wechselbereitschaft. Eine einfache Rechnung
Fast die Hälfte der Sustainability Manager:innen (49 Prozent) plant in den nächsten zwei Jahren, den Arbeitgeber zu wechseln. Auf der Liste der Top-3-Gründe für die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Job liegt eine schleichende emotionale Distanzierung bzw. Desillusionierung ganz oben: 65 Prozent der teilnehmenden Sustainability Manager:innen, die planen das Unternehmen kurzfristig zu verlassen, leiden darunter, dass ihre Arbeitgeber in Sachen Nachhaltigkeit auf der Stelle treten und nichts vorangeht. 57 Prozent berichteten von fehlenden personellen Ressourcen und Budgets. Und jeweils 56 Prozent nennen mangelnde Unterstützung durch die Unternehmungsführung, mangelnde Transparenz bei Unternehmensentscheidungen und mangelnde Aufstiegs- bzw. Weiterentwicklungschancen als Grund für ihre Frustration. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht, das Thema Nachhaltigkeit ernsthaft voranzutreiben, denn es rückt neben den gesetzlichen Vorgaben auch aufgrund der steigenden Sensibilität von Kund:innen, Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen immer näher ans Kerngeschäft heran.
Der „Wunschzettel“ der Nachhaltigkeitsmanager:innen
Auf die Frage, was sich Nachhaltigkeitsmanager:innen von ihren Unternehmen wünschen, wurden als wichtigste Faktoren flexible Arbeitszeiten (87 Prozent), Weiterbildung und Karriereförderung (82 Prozent) sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf (79 Prozent) genannt. Ein attraktives Gehalt belegt hingegen nur einen Platz im Mittelfeld des Rankings (52 Prozent der Befragten, die in ihrem aktuellen Job bleiben wollen; 50 Prozent der Wechselwilligen).
Let´s talk about the money
Der Job von Nachhaltigkeitsmanager:innen wird immer wichtiger für Unternehmen – schlägt sich dies auch in ihren Gehältern wider? Der Report zeigt: Das mittlere Jahresgehalt (Median) der Nachhaltigkeitsmanager:innen in Deutschland liegt bei 72.000 Euro pro Jahr. Dabei verdienen erfahrene Nachhaltigkeitsmanager:innen im Mittel jährlich 49.500 Euro (+68 Prozent) mehr als Quereinsteiger:innen.
Die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements verursacht je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Kosten. Kleine Unternehmen (< 500 Mitarbeitende) müssen mit jährlichen Kosten zwischen 97.000 und 323.000 Euro rechnen. Mittlere Unternehmen (501-5.000 Mitarbeitende) benötigen 110.000 bis 510.000 Euro pro Jahr. Großunternehmen (> 5.001 Mitarbeitende) sollten 770.000 bis 1.610.000 Euro einplanen. Diese Schätzungen basieren auf der Anzahl der notwendigen Nachhaltigkeitsmanager:innen und den entsprechenden Budgets. Um ein solides Nachhaltigkeitsmanagement einzuführen, braucht es qualifizierte Ressourcen, einschlägiges Wissen, ein belastbares internes Netzwerk und ein angemessenes Budget.
Drei Tipps für das Sustainability Management in Ihrem Unternehmen
Strategische Ziele und Etappenerfolge festlegen: Analysieren Sie die Ist-Situation Ihres Unternehmens und definieren Sie klare, spezifische Ziele für das Nachhaltigkeitsmanagement. Passen Sie Ihre Strategie individuell an Ihr Unternehmen an, um maßgeschneiderte und erreichbare Ziele zu setzen. Mitarbeiter:innen einbeziehen: Integrieren Sie Ihre Mitarbeitenden aktiv in den Prozess der Nachhaltigkeit. Schaffen Sie ein Bewusstsein und zeigen Sie die Vorteile von Maßnahmen auf, um Motivation und Akzeptanz zu erhöhen. Neue Methoden und Tools implementieren: Finden Sie geeignete Lösungen und Tools, um nachhaltige Ziele zu erreichen. Beispielsweise können Sie Mitarbeitenden statt fossilen Dienstwagen ein flexibles Mobilitätsbudget anbieten.
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Warum jetzt in Nachhaltigkeitsmanagement investiert werden muss
Auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bringt die frühzeitige Einführung eines aktiven Nachhaltigkeitsmanagements zahlreiche Vorteile mit sich. Sie verbessert den Zugang zum Kapitalmarkt, fördert das Kundenwachstum, optimiert den Ressourceneinsatz und steigert die Effizienz der Compliance. Um die Herausforderungen des Nachhaltigkeitsmanagements erfolgreich zu meistern, ist es wichtig, die ESG-Regularien zu kennen, Kundenwünsche zu berücksichtigen und darauf basierend eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln.
Eine Investition in qualifizierte Ressourcen, umfassende Weiterbildung und ein belastbares internes Netzwerk ist unerlässlich, um ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement zu gewährleisten. Unternehmen sollten die Chance nutzen, ihre Sustainability Manager:innen zu unterstützen und deren wertvolle Arbeit zu schätzen, um langfristig von deren Expertise und Engagement zu profitieren.
Über die Studie:
Für den „Sustainability People Report“ hat The Sustainability People Company in Zusammenarbeit mit EY und Haufe Sustainability im Mai 2024 532 Personen befragt. Um die Unabhängigkeit dieser Studie sicherzustellen, wurde Dr. Manuel Reppmann mit der Umsetzung beauftragt. Manuel Reppmann forscht seit über zehn Jahren zum Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen. Alle Daten wurden anonym erhoben und ausgewertet und werden streng vertraulich behandelt. Die beteiligten Unternehmen haben nur aggregierte Informationen (keine Rohdaten) erhalten.
Über den Autor:
Christoph Herzog ist Chefredakteur von Haufe Sustainability – dem Portal für nachhaltige Unternehmensführung. Er interessiert sich für die strategischen Potenziale nachhaltigen Wirtschaftens und ist davon überzeugt, dass Unternehmen angesichts sozialer und ökologischer Herausforderungen Verantwortung übernehmen müssen.
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck sowie weitere Mitglieder des Bundeskabinetts stehen Rede und Antwort zu ihrer digitalpolitischen Arbeit und beleuchten den Digitalstandort Deutschland.
Mit einer überzeugenden Bewerbung hatte sich das Land Hessen und Frankfurt am Main erfolgreich um die Austragung des diesjährigen Digital-Gipfels beworben. Als einer der bedeutendsten Standorte der deutschen Finanz- und Digitalwirtschaft verfügt Frankfurt über eine starke Rechenzentrumslandschaft sowie große Forschungsexpertise und bietet somit ein passendes Umfeld für den Digital-Gipfel 2024, um das Spitzentreffen der Bundesregierung für Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Ausrichter des diesjährigen Digital-Gipfels sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Digitale Innovationen prägen unsere Gesellschaft auf vielfältiger Weise. Sie sind ein zentraler Wohlstandstreiber unserer Wirtschaft. Eine Voraussetzung für das Entstehen digitaler Innovationen und für die Resilienz unserer Gesellschaft ist digitale Souveränität, die durch ein gemeinsames internationales Werteverständnis gestärkt wird. Im Rahmen von Fragestellungen wie „In welchen Bereichen ist Deutschland digitaler Vorreiter, wo gibt es Aufholbedarf? Welche digitalen Innovationen werden uns in Zukunft beschäftigen?“ zeigt die Bundesregierung Chancen und Potentiale ihrer Digitalpolitik auf und präsentiert Lösungsansätze.
Der Digital-Gipfel der Bundesregierung versteht sich als Dialogforum, in dem Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft direkt mit der Bundesregierung interagieren. Hier erhalten sie vielfältige Inspirationen, arbeiten an der Weichenstellung für digitalpolitische Zukunftsthemen mit und können so ihren eigenen Anliegen Sichtbarkeit verschaffen. Hierfür bietet der Digital-Gipfel die richtige Mischung aus Innovationen, Exklusivität und Transparenz, gesellschaftlicher Relevanz und persönlichem Networking.
Der Digital-Gipfel wird getragen von acht Plattformen, die Themen, Projekte und Exponate erarbeiten und für die Präsentation auf dem Digital-Gipfel vorbereiten. Die Vorbereitung und Ausgestaltung des Digital-Gipfels orientiert sich dabei an fünf Leitprinzipien:
Der Digital-Gipfel bietet eine Bühne für die Vielfalt der Digitalthemen.
Der Digital-Gipfel fördert den Austausch mit der Bundesregierung.
Der Digital-Gipfel ist interaktiv, international und inklusiv gestaltet.
Der Digital-Gipfel orientiert sich am jeweiligen Jahresschwerpunktthema.
Der Digital-Gipfel ermöglicht die Einbindung des Austragungsortes.
Für Fragen zum Digital-Gipfel stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Christian Lipicki
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Mail: digitalgipfel@bmwk.bund.de
Dr. Stephan Zaß
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
E-Mail: digital-gipfel@bmdv.bund.de
Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland, 2. Quartal 2024
+0,1 % zum Vorquartal (saisonbereinigt)
+0,5 % zum Vorquartal (nicht saisonbereinigt)
+0,4 % zum Vorjahresquartal
WIESBADEN – Im 2. Quartal 2024 waren rund 46,1 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 54 000 Personen (+0,1 %) nach einem Zuwachs von 64 000 Personen (+0,1 %) im 1. Quartal 2024. Damit hat sich die Erwerbstätigkeit weiterhin positiv entwickelt zur Erwerbstätigkeit im Juni 2024 vom 31. Juli 2024).
Ohne Saisonbereinigung stieg die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 249 000 Personen oder 0,5 %. Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit im 2. Quartal eines Jahres ist durch die allgemeine Belebung bei den Außenberufen im Frühjahr saisonal üblich. Die Frühjahrsbelebung fiel im Jahr 2024 aber verhaltener aus als im Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+295 000 Personen).
Vorjahresvergleich: Aufwärtstrend setzt sich fort
Verglichen mit dem 2. Quartal 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2024 um 167 000 Personen (+0,4 %). Damit setzte sich der Beschäftigungsanstieg im Vorjahresvergleich zwar weiter fort, die Dynamik ließ aber leicht nach (1. Quartal 2024: +187 000 Personen; +0,4 %).
Dienstleistungsbereiche mit stärkstem Beschäftigungszuwachs
Im 2. Quartal 2024 trugen überwiegend die Dienstleistungsbereiche zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal bei (+229 000 Personen; +0,7 %). Allein im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit betrug der Zuwachs 199 000 Personen (+1,7 %). Damit lässt sich der gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsgewinn letztlich fast komplett auf diesen Bereich zurückführen; im Saldo aller übrigen gesamtwirtschaftlichen Bereiche sank die Zahl der Erwerbstätigen um 32 000 Personen.
Die rechnerisch zweitgrößte absolute Zunahme im 2. Quartal 2024 betraf den Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleister mit +13 000 Personen (+1,2 %), gefolgt von Information und Kommunikation (+10 000 Personen; +0,6 %) und Sonstige Dienstleistungen (unter anderem Verbände und Interessenvertretungen) mit +9 000 Personen (+0,3 %). Im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe gab es erstmals seit dem 3. Quartal 2021 und dem anschließenden Aufholprozess nach der Corona-Pandemie wieder einen minimalen Rückgang von 1 000 Personen (0,0 %). Bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften gehört, sank die Zahl der Beschäftigten um 7 000 Personen (-0,1 %).
Abwärtstrend im Produzierenden Gewerbe setzt sich fort
Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging die Erwerbstätigenzahl im 2. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal weiter zurück (-44 000 Personen; -0,5 %). Im Baugewerbe sank die Beschäftigung im 2. Quartal 2024 um 21 000 Personen (-0,8 %). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 3 000 Personen (+0,5 %).
Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige
Zum Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 % trug im 2. Quartal 2024 maßgeblich die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei. Leichte Beschäftigungsgewinne gab es bei der Zahl der Beschäftigten mit ausschließlich marginalen Tätigkeiten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 2. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2023 um 196 000 (+0,5 %) auf 42,3 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger ging dagegen weiter zurück. Ihre Zahl sank im Vorjahresvergleich um 29 000 Personen (-0,8 %) auf 3,8 Millionen.
Arbeitsvolumen steigt um 0,8 %
Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person erhöhten sich nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im 2. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,4 % auf 318,2 Stunden. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der gestiegenen Erwerbstätigenzahl und den gestiegenen geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – nahm im gleichen Zeitraum um 0,8 % auf 14,7 Milliarden Stunden zu.
Erwerbstätigenzahlen in der EU
Nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat vom 14. August 2024 stieg die nach europäisch harmonisierten Methoden berechnete Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2024 in den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) mit +0,7 % und im Euroraum mit +0,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal durchschnittlich stärker als in Deutschland (+0,4 %).
Neuberechnung der Zeitreihen zur Erwerbstätigkeit im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
Mit der heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse für das 2. Quartal 2024 legt das Statistische Bundesamt im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR neuberechnete Zeitreihen ab 1991 zur Erwerbstätigkeit in Deutschland vor (siehe dazu den Statistischen Bericht „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“). Im Rahmen dieser Revision wurden – wie bei einer Generalrevision der VGR üblich – die bisherigen Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 1991 überarbeitet und dabei neue Informationen in die Berechnungen eingearbeitet.
Im Ergebnis führte die Generalrevision 2024 der VGR bei der Erwerbstätigenzeitreihe nach dem Inlandskonzept über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 zu einer leichten Niveauanhebung auf Quartalsebene um durchschnittlich rund 22 000 Personen (+0,1 %). Nach dem Inländerkonzept reduzierten sich die Daten der Erwerbstätigenzeitreihe im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4 000 Personen (0,0 %). Ursache für diese gegenläufigen Revisionen war die Neuberechnung der grenzüberschreitenden Pendlerzahlen. Die bisher geltenden Aussagen über den konjunkturellen Verlauf der Erwerbstätigkeit in Deutschland werden durch die revidierten Ergebnisse bestätigt. Aus der Neuberechnung resultieren für die vierteljährlichen Erwerbstätigenzahlen Änderungen der Vorjahresveränderungsraten, die zwischen -0,1 und +0,2 Prozentpunkten liegen.
Methodische Hinweise:
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der saisonbereinigte Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich der kurzfristige Trend der konjunkturellen Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen ebenfalls weitgehend unabhängig. Im Zuge der Corona-Krise und aktuell wegen des Kriegs in der Ukraine konnte und kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und im Vorjahresvergleich kommen.
Weitere Informationen:
Eine Tabelle mit Quartalsergebnissen zur Zahl der Erwerbstätigen im Inland nach Wirtschaftsbereichen ab 2017 bietet die Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Gesamtwirtschaftliche Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung können in der Datenbank GENESIS–Online in den Tabellen 13321-0001 (Monate), und 13321-0002 (Quartale) abgerufen werden. Daten zu Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen und zu Arbeitszeit und Arbeitsvolumen sind zunächst im Statistischen Bericht „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ verfügbar (Tabelle 81000-0016 (Quartale), in der Datenbank GENESIS–Online werden sie aufgrund der VGR-Revision voraussichtlich Anfang September abrufbar sein.
Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Juli 2024
-0,8 % zum Vorjahresmonat
+0,2 % zum Vormonat
WIESBADEN – Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juli 2024 um 0,8 % niedriger als im Juli 2023. Im Juni 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,6 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Juli 2024 gegenüber dem Vormonat Juni 2024 um 0,2 %.
Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Juli 2024 die Preisrückgänge bei Energie, während Konsum- und Investitionsgüter teurer waren.
Starke Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung und bei Strom
Energie war im Juli 2024 um 4,1 % billiger als im Juli 2023. Gegenüber Juni 2024 stiegen die Energiepreise um 0,5 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge für Erdgas und Strom. Die Gaspreise fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Juli 2023 um 12,3 %, gegenüber Juni 2024 stiegen sie um 0,7 %. Strom kostete im Juli 2024 über alle Abnehmergruppen hinweg 9,2 % weniger als im Juli 2023 und 0,1 % weniger als im Juni 2024.
Mineralölerzeugnisse waren dagegen 2,7 % teurer als im Juli 2023. Gegenüber Juni 2024 stiegen diese Preise um 0,6 %. Leichtes Heizöl war 7,5 % teurer als im Juli 2023, aber 1,7 % billiger als im Juni 2024. Kraftstoffe kosteten 0,5 % mehr als ein Jahr zuvor (+0,4 % gegenüber Juni 2024).
Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Juli 2024 um 0,9 % (+0,1 % gegenüber Juni 2024).
Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern
Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Juli 2024 um 0,3 % höher als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,2 %. Innerhalb der einzelnen Produktgruppen verlief die Preisentwicklung uneinheitlich.
Preissteigerungen gegenüber Juli 2023 gab es unter anderem bei Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin (+5,5 %), Mörtel (+5,2 %), Gipserzeugnissen für den Bau (+3,3 %) und Kalk (+2,0 %).
Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 2,6 % weniger als im Juli 2023. Spanplatten verbilligten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,0 %, Faserplatten um 6,3 %. Laubschnittholz war 3,6 % billiger, Nadelschnittholz dagegen 6,9 % teurer als im Juli 2023.
Metalle waren im Juli 2024 um 2,0 % billiger als ein Jahr zuvor. Die Preise für Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen lagen mit -9,0 % deutlich unter denen des Vorjahresmonats. Die Preise für Stabstahl sanken im Vorjahresvergleich um 6,9 %. Kupfer und Halbzeug daraus war dagegen 10,2 % teurer als im Juli 2023.
Papier, Pappe und Waren daraus waren 1,8 % billiger als im Juli 2023 (+1,0 % gegenüber dem Vormonat). Zeitungsdruckpapier kostete 5,2 % weniger als im Juli 2023, Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe verbilligten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,5 %.
Chemische Grundstoffe verbilligten sich insgesamt um 1,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Futtermittel für Nutztiere waren 7,3 %, Glas und Glaswaren 5,7 % und Zement 0,5 % günstiger als im Vorjahresmonat.
Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern
Die Preise für Investitionsgüter waren im Juli 2024 um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat (0,0 % gegenüber Juni 2024). Maschinen kosteten 2,1 % mehr als im Juli 2023. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,3 % gegenüber Juli 2023.
Verbrauchsgüter waren im Juli 2024 um 0,6 % teurer als im Juli 2023 (-0,1 % gegenüber Juni 2024). Nahrungsmittel kosteten mit +0,2 % etwas mehr als im Juli 2023. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Butter mit +33,0 % (+5,7 % gegenüber Juni 2024) und Süßwaren mit +21,5 %, Obst und Gemüseerzeugnisse kosteten 4,8 % mehr als im Juli 2023. Billiger als im Vorjahresmonat war im Juli 2024 dagegen insbesondere Schweinefleisch (-11,5 %).
Gebrauchsgüter waren im Juli 2024 um 0,7 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber Juni 2024 blieben die Preise hierfür unverändert.
Umbasierung des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte wurde mit dem Berichtsmonat Januar 2024 auf das neue Basisjahr 2021 umgestellt. Die Umstellung auf ein neues Basisjahr erfolgt turnusmäßig in der Regel alle fünf Jahre. Das der Neuberechnung des Erzeugerpreisindex zugrunde liegende Wägungsschema, das die Teilindizes für die Berechnung des Gesamtindex gewichtet, basiert auf dem gewerblichen Inlandsabsatz im Jahr 2021.
Mit der Umstellung wurden alle Indizes ab Januar 2021 unter Berücksichtigung des neuen Wägungsschemas neu berechnet. Die auf der alten Basis 2015 ermittelten Preisindizes verlieren damit ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zur Umbasierung des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte sind auf der Themenseite „Preisstatistik im Überblick“ unter „Revisionen in der Preisstatistik“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Quelle: https://www.destatis.de/
Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Juhn:
Wie sinnvoll ist eine Sondersteuer auf künstliche Intelligenz?
Vor fast einhundert Jahren prophezeite der britische Ökonom John Maynard Keynes, dass Menschen 2030 nur 15 Stunden pro Woche arbeiten müssten, um gut zu leben – Technologie sei Dank. Zwar hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hierzulande nicht um mehr als die Hälfte reduziert, tatsächlich haben aber Roboter und andere (clevere) Maschinen sehr viele standardisierte Tätigkeiten übernommen. Mit dem Aufstieg der generativen KI bangen selbst Menschen mit kognitiven, hoch qualifizierten Tätigkeiten um ihre Jobs. Eine Entwicklung, die auch der deutsche Staat kritisch verfolgt. Schließlich bedeutet ein erheblicher Rückgang von Lohnsteuerzahlungen ein potenziell massives Loch in den öffentlichen Finanzen. Aus den Reihen der linken Parteien kam daher der kontrovers diskutierte Vorschlag einer Präventivmaßnahme: eine Sondersteuer auf künstliche Intelligenz, die Gelder in die Staatskasse spülen soll. Doch ist das sinnvoll?
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung.
Maschinen mit eigener Steuernummer?
Auch wenn die Technologie hinter ChatGPT, Google Gemini und Co. revolutionär sein mag, die Idee einer Steuer auf (intelligente) Maschinen ist es nicht. Wann immer technischer Fortschritt Arbeitsplätze und damit potenzielle Einnahmen des Staates gefährdet, kocht die Debatte einer solchen Abgabe wieder hoch – und das seit den 1960er Jahren. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung brachte 2017 etwa auch Bill Gates die Maschinensteuer wieder ins Gespräch. Er schlug vor, dass Unternehmen, die Roboter nutzen, um (standardisierte) Tätigkeiten auszuführen, die sonst ein Mensch erledigt, eine entsprechende Abgabe entrichten. Zwar erwog auch das EU-Parlament damals eine Roboter- oder Computersteuer, verwarf sie aber letztendlich. Mit dem Hype um KI geht die Diskussion nun in eine neue Runde. Angesichts von Berechnungen des IWF zu Beschäftigungseffekten ist das auch wenig verwunderlich. Neue Technologien haben das Potenzial, 60 Prozent der Jobs in hoch entwickelten Ländern zu ergänzen oder komplett zu übernehmen, wobei der KI-Einsatz nur bei etwa der Hälfte mit höherer Produktivität oder gesteigerter Effizienz einhergehen dürfte. Bei anderen – beispielsweise den Mathematikern, den Programmierern oder den Buchhaltern – sieht es in puncto Arbeitsplatzerhalt nicht ganz so rosig aus.
KI-Steuer gegen soziale Ungleichheit
Auch wenn es angesichts des aktuellen Haushaltsstreits kein konkretes Vorhaben für die Umsetzung einer KI-Steuer gibt, unterstreicht der Co-Chef der SPD-Linken, Sebastian Roloff, gegenüber dem Handelsblatt: „Die Idee der KI-Steuer gleicht dem Konzept der Maschinensteuer.“ Das heißt: Um möglichen Millionen- oder sogar Milliardenlöchern in der Staatskasse zuvorzukommen, könnte eine entsprechende Abgabe dazu dienen, die durch künstliche Intelligenz erzielten Produktivitätssteigerungen und wirtschaftlichen Vorteile sozial gerecht auszugleichen. Unternehmen, die stark in intelligente Systeme investieren und dadurch hohe Gewinne erzielen, schaffen eine Ungleichheit im Vergleich zu menschlichen Arbeitskräften, die tendenziell benachteiligt werden. Eine Steuer, so das Argument, könnte diese Disparität möglicherweise ausgleichen und wettbewerbsfähige Bedingungen schaffen. Auch der Staat würde dahingehend von der Implementierung profitieren, dass die Einnahmen sich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der Instandhaltung der Infrastruktur verwenden ließen, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung unter Druck geraten.
Von Regeln, Normen und fehlenden Definitionen
Ganz so einfach gestaltet sich die Erhebung einer neuen Steuer in der Praxis jedoch nicht. Seit August 2024 ist innerhalb der Europäischen Union zwar der sogenannte AI Act und damit das weltweit erste Gesetz zum Umgang mit künstlicher Intelligenz in Kraft, allerdings bleiben bei dem Rechtsrahmen wesentliche Fragen offen. Das Regelwerk klassifiziert entsprechende Technologien in vier Gruppen: inakzeptables, hohes, begrenztes und minimales bzw. kein Risiko. Technologien, die beispielsweise dem Social Scoring oder der biometrischen Identifizierung dienen, fallen in die erste Kategorie und sind damit grundsätzlich verboten. Hochrisikosysteme, wie im Bereich der zivilen Luftfahrt oder der kritischen Infrastruktur, unterliegen einer strengen Kontrolle. In der dritten Kategorie finden sich generative KI-Modelle. Dazu zählen beispielsweise Chatbots oder LLMs zur Erstellung von Texten, Audios oder Bildern. Sie durchlaufen eine gründliche Prüfung und unterliegen, neben Transparenzanforderungen bezüglich der verwendeten Daten, einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Bei Technologien, die gemäß EU-Verordnung kein oder nur ein minimales Risiko darstellen, sieht das Gesetz keine weiteren Kontrollmechanismen vor. Für Spam-Filter oder Videospiele gelten freiwillige Verhaltenskodizes. Was das New Legislative Framework vermissen lässt, ist eine belastbare Definition von künstlicher Intelligenz. Der AI Act spricht lediglich von einem „maschinengestützten System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann“ (Gesetz über künstliche Intelligenz, Art. 3 Abs. 1, 2024). Neben hoch entwickelten, spezialisierten Technologien schließt diese Einordnung auch weitverbreitete Tools wie Foto-Filter und Saugroboter ein.
Zur Umsetzung einer KI-Steuer bedarf es jedoch einer genauen Differenzierung. Das beginnt mit der Frage: Welche Formen von künstlicher Intelligenz sollen unter welchen Bedingungen besteuert werden? Als mögliche Lösung dieses Dilemmas brachte der Vize-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Audretsch, im Gespräch mit dem Handelsblatt zwar vor, nur jene Großkonzerne besteuern zu wollen, die KI selbst vermehrt einsetzen oder verkaufen. Allerdings wirft dieser Vorstoß in einer zunehmend globalisierten Welt neue Fragen auf. Steuerlich relevant dürfte dabei vor allem sein, ob der Unternehmenssitz oder das Land, in dem die Umsätze generiert werden, maßgeblich sein soll.
Steuer als Innovationskiller
Problematisch ist in der aktuellen KI-Steuerdebatte aber nicht allein die schwammige Rechtslage. Kritische Stimmen meldeten sich vor allem aus der Wirtschaft. So bewertete beispielsweise der Handelsverband Deutschland eine solche Abgabe als falschen Ansatz. Es komme derzeit vielmehr darauf an, den Einsatz künstlicher Intelligenz zu fördern und Unternehmen in ihrem Engagement zu unterstützen, heißt es in einer Meldung. Ähnlich fällt auch das Urteil des IWF aus. Als Industriestandort sei Deutschland darauf angewiesen, den technologischen Fortschritt zu unterstützen, um im internationalen Wettbewerb seine Führungsposition zu halten. Eine KI-Steuer würde Anreize für Investitionen nehmen und Innovationen ausbremsen. Dadurch verlöre der Wirtschaftsstandort insgesamt an Attraktivität, was laut Expertenmeinung des IWF Abwanderungen ins Ausland und Arbeitsplatzverluste nach sich zöge. Es müssten eher Maßnahmen für den Joberhalt getroffen werden. So empfiehlt der IWF gezielte Up- und Reskilling-Programme, die Arbeitskräfte für neue Tätigkeiten qualifizieren, und flexible Bildungspläne an Schulen und Universitäten, um Absolventen besser auf die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten. Zudem plädieren die Wirtschaftsexperten für eine Umverteilung von Steuerlasten, die Senkung der Lohnsteuer sowie eine Anhebung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Zusätzlich könnte auch die gezielte Förderung von Branchen mit hohem Arbeitskräftebedarf, wie Pflege und Betreuung, dazu beitragen, sowohl die drohende Massenarbeitslosigkeit als auch den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Weitere Informationen unter https://www.juhn.com
Zum Autor:
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. Nachdem er 2011 seinen LL.M. an der Universität zu Köln erwarb, wurde er 2013 zum Steuerberater bestellt. Im Jahr 2020 promovierte er zum Dr. jur. im internationalen Unternehmen- & Umwandlungssteuerrecht und wurde noch im selben Jahr zum Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn berufen. Parallel dazu gründete er – nach Anstellungen in zwei Steuerberatungsgesellschaften – im Jahr 2015 die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH. Unter @juhnsteuerberater betreibt der Steuerprofi einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Kurzprofil: JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln und Dubai, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um den Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule, Prof. Dr. Christoph Juhn, Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationalen oder internationalen Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Portraitfoto von Prof. Dr. C. Juhn / Bildquelle_©JUHN Partner GmbH
Neue NIS-2-Richtlinie für Unternehmen: Tipps zur erfolgreichen Umsetzung Cyberangriffe auf Unternehmen nehmen im Jahr 2024 weiter zu |
Düsseldorf, 12. August 2024 – Die zweite Richtlinie zur Network and Information Security (NIS 2) der Europäischen Union (EU) stellt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen. Ab dem 17. Oktober 2024 müssen sie höhere Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. BlackBerry gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und Tipps zur Umsetzung der neuen Richtlinie.
Aufsehenerregende Ransomware-Kampagnen sorgen immer häufiger für Schlagzeilen. Außerdem ist die Zahl der Unique-Malware-Angriffe pro Minute laut dem jüngsten Global Threat Intelligence Report von BlackBerry im Zeitraum von Januar bis März 2024 im Vergleich zum Zeitraum von September bis Dezember 2023 weltweit um mehr als 40 Prozent gestiegen. Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen wie der Finanzsektor, das Gesundheitswesen und Behörden, auf die 60 Prozent aller Angriffe entfallen. Nach Angaben der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) richtete sich 2022 die überwiegende Mehrheit der Angriffe in Europa gegen die öffentliche Verwaltung und Regierungen, Anbieter digitaler Dienste und kritische Infrastrukturen. Zum Schutz der gefährdeten Bereiche und zur Bekämpfung der weltweiten Kriminalitätswelle wurde die NIS-2-Richtlinie verabschiedet. Um die NIS-2-Richtlinie einzuhalten und das Cyberrisiko zu verringern, müssen Unternehmen neue Verfahren einführen, die es ihnen ermöglichen, Angriffe schneller zu melden. Zudem müssen Entscheider und Mitarbeiter im Thema Cybersicherheit regelmäßig geschult werden. Eine weitere Anforderung besteht darin, einen Geschäftskontinuitätsplan für größere Cybervorfälle zu erstellen. Dieser Plan muss zentrale Richtlinien, Verfahren und wichtige Kontakte – auch von Drittanbietern – enthalten, um erfolgreiche Angriffe schnell eindämmen und kontrollieren zu können. Hohe Strafen sollen die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie gewährleisten: Es drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Vorbereitung frühzeitig beginnen Ulf Baltin, Managing Director DACH bei BlackBerry, fasst nachfolgend sechs hilfreiche Maßnahmen für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zusammen. Sie helfen Unternehmen, sich auf den Stichtag im Oktober 2024 vorzubereiten.
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Kommentar von von Christian Guttmann:
In den vergangenen Wochen habe ich immer wieder gelesen, das KI-Gesetz der EU sei ein Meilenstein bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz und könne als Vorbild für den Rest der Welt dienen. Tatsächlich verfolgen einige Länder wie Brasilien und Kanada ähnliche risikobasierte Ansätze, doch so richtig kann ich die Euphorie nicht nachvollziehen. Europa, das bei KI-Innovationen ohnehin schon hinterherhinkt, verschärft die Spielregeln, statt sich voll darauf zu konzentrieren, Rahmenbedingungen für mehr KI-Innovationen europäischer Firmen zu schaffen und KI-Experten nach Europa zu locken. Ich halte das KI-Gesetz daher noch für eine verpasste Chance, ein starkes europäisches KI-Ökosystem zu schaffen, das ist im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig ist.
Natürlich ist es richtig und wichtig, die Rechte der Bürger zu schützen, doch viele Vorgaben stecken bereits in anderen Gesetzen und Richtlinien, etwa zum Datenschutz. Es hätte wohl ausgereicht, diese um ethische Normen und Transparenzpflichten zu ergänzen, damit KI-Start-ups erstmal in Ruhe arbeiten können. Stellen die EU oder einzelne Mitgliedsstaaten dann Fehlentwicklungen fest, können sie immer noch eingreifen – ganz so, wie Südkorea das beispielsweise tut, das einen Ansatz verfolgt, der sich am besten mit „erstmal zulassen, dann nachregulieren“ beschreiben lässt.
Auch den Ansatz der USA, vornehmlich mit Empfehlungen wie einem „AI Bill of Rights“ zu arbeiten und lediglich für Bundesbehörden verpflichtende Vorgaben zu machen, finde ich charmant. Er hat der KI-Entwicklung in den Vereinigten Staaten zumindest nicht geschadet – viele dortige Unternehmen sind führend in Bereichen wie prädiktiver und generativer KI. Mein Eindruck ist, dass die Regulierung der EU vor allem darauf ausgelegt ist, diese Marktführer aus den USA und auch die aus China einzubremsen. Das ist ein sehr defensiver Ansatz, der die KI-Entwicklung in Europa und global behindern kann. Der offensive Ansatz wäre gewesen, die Unterstützung und Förderung von europäischen Firmen in den Vordergrund zu stellen, damit diese bei der nächsten KI-Generation – etwa Quanten-KI, Distributed KI oder Kausaler KI – in der ersten Liga mitspielen können.
Ohnehin bleibt abzuwarten, wie zukunftsfähig die neuen Regeln sind, denn KI entwickelt sich so schnell weiter, dass die Gefahr besteht, immer wieder nachbessern zu müssen. Einen ersten Vorgeschmack darauf lieferte in den vergangenen Monaten bereits generative KI, die einen solch rasanten Sprung machte, dass die EU ihre risikobasierten Vorgaben eilig um einige Anforderungen für die zugrunde liegenden Basismodelle ergänzen musste. Wie diese konkret aussehen, soll in den nächsten Monaten das neue KI-Büro der EU ausarbeiten.
Überhaupt kommen dem KI-Büro wichtige Aufgaben zu, die über den Erfolg oder Misserfolg des KI-Gesetzes entscheiden. So soll es als zentrale Instanz beispielsweise für eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regeln sorgen – und damit auch sicherstellen, dass kein Flickenteppich entsteht, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten das in vielen Punkten relativ vage Gesetz unterschiedlich auslegen und umsetzen. Das ist löblich, und es ist der EU zu wünschen, dass sie ausreichend Techniker, Entwickler und Ethiker mit KI-Know-how für dieses Vorhaben findet. Auch um tatsächlich alle möglichen Verstöße untersuchen und sanktionieren zu können – und sich nicht nur auf einige prominente Fälle zu beschränken, während zahllose kleinere Apps mit KI unter dem Radar fliegen. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt an KI-Anwendungen und Geräten, in denen KI-Funktionen stecken, ist das eine wahre Mammutaufgabe.
Gelingt es dem KI-Büro der EU einen nicht zu eng gesteckten Regulierungsrahmen zu setzen und die hiesige KI-Entwicklung möglichst wenig einzubremsen, könnte der Fokus anschließend wieder darauf gerichtet werden, Europa als Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI zu stärken. Damit europäische KI-Innovationen entstehen und gedeihen können und wir mehr technologische Souveränität bei dieser Zukunftstechnologie erhalten.
Zwei neue MBA-Studiengänge an der German University of Digital Science – „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“
Potsdam, 12. August 2024 – Am 1. Oktober 2024 öffnet die erste Digital-Uni Deutschlands, die German University of Digital Science (kurz German UDS)) ihre „digitalen“ Tore für Studierende aus aller Welt. Zum Studienangebot gehören auch die beiden MBA-Studiengänge „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“. Noch ist es nicht zu spät: Interessierte mit einem Bachelor-Abschluss und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung können sich bis zum 15.09.2024 für einen der MBA-Studiengänge bewerben.
Digitale Technologien sind das zentrale Thema in Zeiten von Industrie 4.0, wettbewerbsfähig zu bleiben, und um Wachstum und Innovationen zu fördern, sind privatwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gezwungen, sich der digitalen Transformation zu stellen. Dafür bedarf es aber nicht nur des Einsatzes von digitalen Technologien, sondern auch der Menschen und Mitarbeitenden, die über eine fundierte Ausbildung in den Bereichen digitale Transformation und digitaler Technologien verfügen. Und genau diese bietet die German UDS ab dem 1. Oktober 2024 an. Um Studierenden aus der ganzen Welt eine Teilnahme an den Studiengängen, „Open Courses“ und „Micro-Degree“ Programmen zu ermöglichen, ist die Unterrichtssprache an der German UDS Englisch.
Voraussetzungen
Für die Bewerbung an einem der MBA-Studiengänge setzt die German UDS einen Bachelor-Abschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung voraus. Ein Bachelor-Abschluss aus allen Fachrichtungen ermöglicht eine Bewerbung an der German UDS.
MBA „Digital Transformation“ und Digital Technologies“
Die MBA „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“ sind anwendungsorientierte Studiengänge, die umfassendes Fachwissen in Wirtschafts- und Informationswissenschaften vermitteln und sich an internationale Talente mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung richten. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge erlernen ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Wissen von Konzepten, Methoden, Techniken und Verfahren zur Planung und Anwendung digitaler Technologien im Unternehmenskontext, zur Entwicklung und Einführung digitaler Geschäftsmodelle und zum Management interdisziplinärer Teams im Rahmen der digitalen Transformation in Unternehmen. Sie erwerben insbesondere Schlüsselkompetenzen für die Übernahme von Führungsaufgaben und die Leitung komplexer Projekte der digitalen Transformation in verschiedenen Branchen. Die MBA-Programme befähigen die Studierenden, komplexe Probleme zu analysieren und zu lösen sowie darüber hinaus ethische und rechtliche Fragestellungen im digitalen Kontext zu beurteilen. Im Laufe des Studiums werden sie virtuell mit den globalen Partnerinstitutionen und -unternehmen der German UDS vernetzt.
Ziele der MBA-Studiengänge an der German UDS
Die Studiengänge „Digital Transformation“ und „Digital Technologies“ verfolgen das Ziel, den Studierenden modernste Kenntnisse und Fähigkeiten in digitalen Technologien wie beispielsweise Cybersicherheit und Datenanalyse sowie Führungsprinzipien wie strategisches Management, unternehmerische Transformation und Entscheidungsfindung zu vermitteln. Sie fördern Kreativität und Innovationsfähigkeit, um neue Strategien, Anwendungen und Lösungen zu entwickeln und befähigen die Absolventen, den digitalen Wandel in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld voranzutreiben und zu gestalten sowie Führungsaufgaben und die Leitung komplexer Projekte im Zusammenhang mit digitalen Technologien zu übernehmen. Sie sind zudem in der Lage, ethische und rechtliche Fragen im digitalen Kontext zu beurteilen.
Beide MBA-Studiengänge sind darauf ausgerichtet, Karrieren in den verschiedensten Branchen wie Forschung, Entwicklung, Management oder Unternehmertum, zum Beispiel IT, Wirtschaft, Beratung, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie, Produktion, Medien und vielen mehr zu verfolgen.
Warum die MBA „Digital Transformation“ oder „Digital Technologies“ studieren?
Führungskräfte und leitende Entscheidungsträger für digitale Transformation sind in allen Teilen der Welt und in allen Branchen gefragt. Ein MBA in Digitaler Technologie oder in Digitaler Transformation verbindet fundierte IT- und Managementkompetenzen und bietet eine umfassende Ausbildung in aufstrebenden digitalen Technologien, die Absolventen auf eine erfolgreiche Karriere im Senior Management in vielen verschiedenen Branchen vorbereitet. Absolventen eines MBA in Digitaler Transformation oder Digitalen Technologien haben hervorragende und vielfältige Berufsaussichten in einem schnell wachsenden Bereich und in vielen verschiedenen Branchen. Ein MBA bereitet die Studierenden darauf vor, führende Experten auf dem Gebiet der digitalen Technologien zu werden und deren Zukunft aktiv zu gestalten. Typische Positionen könnten Change Consultant, IT-Consultant, Strategieberater, Transformationsmanager etc. sein.
Warum die German UDS?
Durch die Vernetzung von Lehre, Forschung und Partnerunternehmen verbindet die German UDS Theorie und kritisches Denken mit praktischer Anwendung. Die Studierenden lernen nicht nur von Vordenkern, sondern arbeiten darüber hinaus mit international bedeutenden Industriepartnern zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es den Studierenden, innovative Projekte in virtuellen und erweiterten Realitäten zu gestalten.
Der Fokus der German UDS auf Theorie und praxisbezogener Anwendung ermöglicht es den Studierenden, Positionen in nahezu allen Branchen und Sektoren zu finden und die digitale Transformation in ihrem jeweiligen Bereich zu verstehen, zu beeinflussen und voranzutreiben.
Ein MBA-Studium ist sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Investition in die eigene Zukunft – ein weiterer Grund, sich für die German UDS zu entscheiden, denn das Studienangebot ist mit 7.500 Euro für
12 Monate Ausbildungszeit im nationalen und internationalen Vergleich kostengünstig. Hinzu kommt die Ortsunabhängigkeit, die die erste Digital-Uni Deutschlands ermöglicht; weder ein Umzug noch eine eventuelle doppelte Haushaltsführung zwingen die Studierenden, ihre Entscheidung auch unter diesem Kriterium zu treffen.
Mit einem MBA-Studiengang an der German UDS werden in vier Quartalen 60 ECTS Punkte erworben.
Die „Micro-Degree Programs“ der German UDS
Neben den MBA-Studiengängen der German University of Digital Science werden die Module auch einzeln oder in thematisch gebündelten Blöcken als interaktive Online-Mikrostudiengänge angeboten. Diese Studiengänge sind Lehrangebote zur Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen. Interessierte, die sich generell oder zu einem ganz bestimmten Thema der Digitalisierung weiterbilden möchten, können an der German UDS für Mikrostudiengänge einschreiben und unabhängig von den Studiengängen einen Mikroabschluss mit 5 Credits (ECTS) erwerben. Einer der Hauptvorteile des Mikroabschlusses besteht darin, dass bei einer späteren Bewerbung für einen der akademischen Studiengänge diese zuvor erworbenen Credits für den Vollstudiengang anerkannt werden können.
Kontakt:
German University of Digital Science
Marlene-Dietrich-Allee 14a
D-14482 Potsdam
Phone: +49 331 968 920 20
E-Mail: presidium@german-uds.de
Web: www.german-uds.de
Die Trend Report Redaktion im Gespräch mit Katharina Schmidt, Head of Consulting, Arval Mobility Observatory, Leitung Fuhrpark, Mitglied der Geschäftsleitung
Steigendes Umweltbewusstsein und die zunehmende Verkehrsbelastung in deutschen Innenstädten sorgen dafür, dass sich betriebliche Mobilitätsangebote wachsender Beliebtheit erfreuen. Besonders die jüngere Generation setzt lieber auf Abonnementmodelle, anstatt ein eigenes Auto zu besitzen. Auch die komplette Abkehr vom Auto bzw. das Thema Rad-Leasing liegen voll im Trend: Die Anzahl der Radfahrenden steigt stetig an und inzwischen ist in Deutschland jedes vierte Fahrrad geleast. Im Interview erklärt Katharina Schmidt, welche Mobilitätsangebote derzeit besonders attraktiv sind und wie Unternehmen so Talente für sich begeistern und langfristig binden können.
Hallo Frau Schmidt, welche Mobilitätsangebote wünschen sich Arbeitnehmende aktuell und wie „profitieren“ Unternehmen?
Katharina Schmidt: Arbeitnehmende erwarten von ihren Unternehmen ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Mobilitätsangebot. Obwohl der klassische Dienstwagen nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt, sehen wir ein steigendes Interesse an neuen, ergänzenden Mobilitätslösungen wie Bike-Leasing, Corporate Carsharing und Mobilitätsbudgets. Das zeigen auch die Ergebnisse des Arval Mobility Observatory Mobilitäts- und Fuhrparkbarometers 2024: Fast alle Befragten (96 Prozent) geben an, ihren Mitarbeitenden mindestens eine ergänzende Form der Mobilität anzubieten oder dies zu planen. Bikesharing oder -leasing (46 Prozent), Jobtickets (44 Prozent) und Ridesharing (37 Prozent) stehen hier als Benefits besonders hoch im Kurs.
Für Unternehmen lohnt es sich in jedem Fall, Mitarbeitenden innovative Mobilitätslösungen anzubieten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind attraktive Zusatzangebote abseits des Gehalts kein Nice-to-have mehr, sondern eine wichtige Stellschraube, um (junge) Fachkräfte für sich zu begeistern und das bestehende Personal langfristig an sich zu binden. Ein ausgewogener Mobilitätsmix trägt dabei enorm zur Attraktivität der Arbeitgebermarke bei. Arbeitgebende motivieren so nicht nur ihre Belegschaft und steigern deren Loyalität, sondern verbessern auch das Firmenimage.
Katharina Schmidt ist dafür verantwortlich, dass Kunden, Interessenten und Partner von Arval die passenden Denkanstöße, Informationen, belastbare Berechnungen und Analysen bei ihren individuellen Fuhrpark- und Mobilitätsthemen im Einklang mit den ökonomischen als auch umweltfreundlichen, nachhaltigen Zielen erhalten und somit die richtigen Entscheidungen für den Fuhrpark und das Unternehmen treffen können. Sie berät Unternehmen in allen Facetten der Mobilität.
Welche Vorlieben haben die unterschiedlichen Generationen in Bezug auf Mobilität?
Katharina Schmidt: Beim Vergleich zwischen den Generationen spielen Klischees natürlich auch immer ein Stück weit eine Rolle, aber man kann erkennen, dass die Vorlieben tatsächlich variieren. Die Baby Boomer und ein Teil der Generation X bevorzugen oft noch den klassischen Firmenwagen und schätzen die Bequemlichkeit und den Status. Millennials und die Generation Z hingegen legen mehr Wert auf Flexibilität und Nachhaltigkeit. Sie bevorzugen häufig Mobilitätslösungen wie das Dienstrad, Carsharing-Modelle oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Themen wie CO2-Reduktion und umweltbewusstes Verhalten sind für diese Generationen entscheidend. Unternehmen sollten diesen Trend aktiv unterstützen.
Aktuell werden rund 500.000 Räder jährlich in Deutschland verleast. Woher kommt diese Entwicklung?
Katharina Schmidt: Diensträder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere durch das steigende Umweltbewusstsein und die zunehmende Bedeutung der persönlichen Gesundheitsvorsorge. Sie bieten eine entspannte Art der Mobilität, ohne zeitraubende Staus in der Rushhour und lange Parkplatzsuche. Gerade bei Entfernungen von bis zu fünf Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort sind Radfahrende in der Stadt schneller unterwegs als andere Verkehrsteilnehmende. Wer nicht die gesamte Strecke per Rad zurücklegen möchte, setzt häufig auch auf die Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln und legt den Weg zur Bushaltestelle oder zum Bahnhof bzw. die letzten Meter bis zur Arbeitsstätte mit dem Fahrrad zurück.
Generell haben Statussymbole wie der Dienstwagen und One-fits-all-Lösungen vielerorts ausgedient. Stattdessen geht es vielen darum, ihren Alltag selbstbestimmt, flexibel und nachhaltig zu gestalten – auch im Job. Mitarbeitende wählen zwischen Jobprofilen und Arbeitgebenden, zwischen Homeoffice und Büro, zwischen Stadt, Vorstadt oder Landleben. Und auch im Hinblick auf die eigene Mobilität wünschen sie sich heute mehr Flexibilität und Auswahlmöglichkeiten.
Was ist bei einem Dienstrad im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad zu beachten?
Katharina Schmidt: Im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad, das alle Freiheiten bezüglich Marke, Modell, Ausstattung und Nutzung offenlässt, wird das Dienstrad dem Mitarbeitenden, ähnlich wie ein Dienstwagen, für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Es kann sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden. Der größte Unterschied liegt in der Art der Beschaffung: Ein privates Fahrrad wird vom Arbeitnehmenden selbst erworben und bleibt in seinem Besitz. Ein Dienstrad hingegen wird vom Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt, die entsprechenden Rahmenbedingungen sollten entweder in einem separaten Überlassungsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt sein. Bei Arval haben wir 2021 eine Kooperation mit einem Partner für Bike Leasing geschlossen und bieten seitdem vollumfängliches Full-Service-Fahrradleasing an, inklusive Vollkaskoversicherung, jährlichem Check und Instandhaltung.
Wie können Mobilitätslösungen die Mitarbeitendenzufriedenheit gezielt beeinflussen?
Katharina Schmidt: Mobilitätslösungen können die Mitarbeitendenzufriedenheit auf mehreren Ebenen steigern. Zum einen erleichtern sie den Arbeitsweg. Zudem erhöht die Möglichkeit, aus verschiedenen Mobilitätsoptionen wählen zu können, das Gefühl von Autonomie und Wertschätzung. Nachhaltige Mobilitätslösungen zahlen nicht nur auf die Ansprüche vor allem der jungen Generation bezüglich umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte ein, sondern können auch das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden stärken und zur Identifikation mit den Werten des Unternehmens beitragen. Ein durchdachtes Mobilitätskonzept kann auch die Work-Life-Balance verbessern, indem es den Mitarbeitenden erlaubt, effizienter und stressfreier zur Arbeit zu kommen und mehr Freizeit zu genießen.
Kann ein Mobilitätsbudget tatsächlich zum Game Changer für Unternehmen werden?
Katharina Schmidt: Ein Mobilitätsbudget per se ist sicher nicht der alleinige Heilsbringer, kann aber eine wichtige Stellschraube in Sachen Mitarbeitendenanwerbung und -bindung darstellen. Es bietet enorme Flexibilität und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten werden. Es erlaubt ihnen die bevorzugte Mobilitätsform frei zu wählen – sei es ein via Privatleasing genutztes (E)-Auto, ein Auto-Abo oder ein (E)-Bike. Diese Freiheit trägt erheblich zur Zufriedenheit bei, da sie den Mitarbeitenden ein Gefühl von Kontrolle und Wertschätzung vermittelt. Zudem ist vor allem das Thema Nachhaltigkeit heute im Recruiting zu einem entscheidenden Faktor geworden: Laut einer Stepstone-Studie würden sich drei von vier Befragten eher bei einem nachhaltigen Unternehmen bewerben und 65 Prozent möchten früh im Bewerbungsprozess wissen, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit für den potenziellen Arbeitgeber hat.
Blick in die Zukunft: Welche Trends sehen Sie für die kommenden Jahre im Bereich Mitarbeitermobilität?
Katharina Schmidt: Ein großer Trend wird die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Mobilitätsangeboten sein. Die Buchung und Verwaltung von Diensträdern über Apps und intelligente Flottenmanagementsysteme werden immer wichtiger. Ein weiterer Trend ist die Förderung nachhaltiger Mobilität. E-Bikes, Elektrofahrzeuge und Carsharing-Angebote werden weiter an Bedeutung gewinnen. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice und hybrides Arbeiten haben die Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden bereits in den letzten Jahren verändert und auch in Zukunft werden neue Anforderungen auf die Unternehmen zukommen.
Vielen Dank für das informative Gespräch, Frau Schmidt.
Am 17. September 2024 begeht Reinhold Messner seinen 80. Geburtstag. Doch die eigenen vier Kinder will er dann nicht sehen. Grund ist ein coram publico ausgetragener Familienstreit um sein Erbe, das durch ein Interview in der „Apotheken Umschau“ bekannt wurde. Darin bezeichnete Messner die lebzeitige Übertragung seines auf 30 bis 40 Mio. Euro geschätzten Vermögens auf die Kinder als einen seiner größten Fehler. Das ist bitter. Denn hätte sich Messner den richtigen Nachlassexperten geleistet, wäre es zu der Familientragödie aller Voraussicht nach gar nicht erst gekommen.
„Einer meiner größten Fehler war: Ich habe ihnen vor meinem Ableben testamentarisch den Großteil meines Vermögens überlassen. Sie verstehen nicht, dass alles geschenkt war und schätzen den Wert meiner Großzügigkeit nicht“, beschwert sich Messner in aller Öffentlichkeit. Und weiter „In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie. Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund und ich stand mit 75 am Abgrund.“
Kinder sollten dankbar sein
Dass die nachfolgenden Generationen den Wert des Familienvermögens nicht immer schätzen, ist im Volksmund längst bekannt: „Die erste Generation baut Vermögen auf, die zweite erhält es und die dritte verprasst es.“ Woran das liegt, weiß Betriebswirt Manfred Gabler genau: „In vielen Erbengemeinschaften schätzen die Erben ,das Geschenk‘ der Eltern nicht, weil sie dafür nicht arbeiten mussten. Sie riskieren sogar, dass es unter den Hammer kommt, weil sie ewig darüber streiten und Anwälte dies auch noch befeuern. Sie sollten dankbar sein, überhaupt etwas bekommen zu haben!“, sagt Gabler.
Wertschätzung fehlt oft
Der Geschäftsführer der Weilheimer Firma ErbTeilung hält mit seiner Meinung zum Fall Reinhold Messner nicht zurück. Dieser hätte sich im Vorfeld der Schenkungen besser beraten lassen sollen. „Beschenkte sind eben oft gierig und undankbar, zumindest aus Sicht des Schenkenden. Dieser hat immer andere Vorstellungen davon, wie der Beschenkte damit umzugehen hat. Das liegt in der Natur der Dinge. Sein Haus, das er selbst aufgebaut hat, hat für ihn einfach einen viel höheren emotionalen Wert, als umgekehrt ein Haus, das der Sohn ,nur´vom Vater geschenkt bekommt. Für den Sohn ist das freilich auch etwas wert, aber weniger!“
Eltern sollten Sicherheiten einbauen
Dabei gibt es für Eltern, die ihren Kindern ihr Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, zahlreiche Möglichkeiten, sich vor Undank und Verschwendung abzusichern. Das fängt damit an, dass das Vermögen „nur“ alle zehn Jahre, also in gut geplanten Etappen und in den Grenzen der erbschaftsteuerlichen Freibeträge übertragen wird. Dabei können Ehepartner alle zehn Jahre mit 500.000 Euro steuerfrei beschenkt werden. Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400.000 Euro, wobei hier sowohl der Vater als auch die Mutter jeweils 400.000 Euro je Kind schenken können. 200.000 Euro Freibetrag gibt es für Enkelkinder.
Familienpool für langfristige Lösungen
Außerdem können sich die Eltern Nießbrauchs- und Wohnrechte an Immobilien einräumen lassen. Will der Erblasser verhindern, dass das Familienvermögen im Laufe der Zeit immer weiter innerhalb und außerhalb der Familie verteilt wird, kann er stattdessen die Immobilien, aber auch Unternehmensbeteiligungen, in einen Familienpool einbringen. Dazu wird meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder – wegen der Haftungsbeschränkung – eine GmbH & Co.KG gegründet, in der die Familienmitglieder Gesellschafter werden. „Im Gesellschaftsvertrag der Familiengesellschaft lässt sich im Grunde genommen alles regeln. Und selbst wenn die Eltern nur minimale Gesellschaftsanteile halten, können sie verfügen, dass ihre Stimmrechte und Gewinnbeteiligung nahe bei 100 Prozent bleiben“, erklärt Manfred Gabler – und fügt hinzu: „Messner hätte mit unserem Wissen definitiv einiges besser machen können.“ Last but not least können sich Erben auch ohne Gesellschaftsvertrag die Rückübertragung des Geschenks vorbehalten, falls der Beschenkte das Geschenk nicht schätzt.
Pressemitteilung von der Erbteilung GmbH
Geschäftsführer: Manfred Gabler
Rathausplatz 15
82362 Weilheim
Entdecken Sie, wie moderne Beleuchtungslösungen nicht nur Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen erleuchten, sondern auch die Erde schützen können.
Autor Markus Braun, Experte für nachhaltige Beleuchtung bei Lumina Design Studio, zeigt Ihnen die innovativen Technologien, Maßnahmen und Materialien, die für mehr Nachhaltigkeit in der Beleuchtung stehen.
Wirklich nachhaltige Beleuchtungskonzepte verknüpfen die Leitgedanken Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und soziale Aspekte miteinander. Das bedeutet konkret. Die Anforderungen an Nachhaltigkeit bei der Beleuchtung geht weit über das klassische Ziel der Effizienzsteigerung hinaus. Gefordert sind hier vor allem die Hersteller von Lampen, Leuchten und Beleuchtungsanlagen. Schließlich müssen auch die einzelnen Produkte und Komponenten nachhaltig produziert werden, um generell die Nachhaltigkeit in der Beleuchtung zu steigern. Diese 6 Aspekte stellen dabei die Basisfaktoren respektive die wesentlichen Voraussetzungen dar:
Werden wieder verwertbare Materialien wie Glas und Aluminium genutzt, schont dies wertvolle Ressourcen. Diesen Aspekt müssen Sie bereits bei der Produktentwicklung einbinden. Empfehlenswert ist diesbezüglich der Designansatz der zirkulären Produktentwicklung (hier: Circular Design). Im Gegensatz zum traditionellen linearen Design denkt der jeweilige Hersteller beim zirkulären Ansatz von Fertigungsbeginn an darüber nach, was aus dem hergestellten Artikel am Ende des Produktlebenszyklus wird. Gerade im Hinblick auf den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien für Leuchten respektive Beleuchtungssystemen.
Markus Braun betont: „Bei Beleuchtungsszenarien geht es nicht nur um die Lichtquellen selbst, sondern auch um die Materialien, die für das Design und die optische Gestaltung genutzt werden“
Beleuchtung bzw. Leuchten basieren bestenfalls ausschließlich auf recycelbaren und schadstoffarmen Komponenten. Dadurch ist es gewährleistet, dass am Ende der Lebensdauer alle Komponenten wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden. Ob Lampen und ganze Beleuchtungssysteme diese Anforderungen erfüllen, erkennen Sie zum Beispiel an EPDs (Environmental Product Declaration) oder zertifizierten Öko-Labels. Das bietet zusätzlich eine gute Orientierung bei der Kaufentscheidung.
Beleuchtungsanlagen sollten bestenfalls komplett aus austauschbaren Komponenten bestehen. Das vereinfacht sowohl die Reparatur als auch die Modernisierung. So können Sie zum Beispiel genutzte Betriebsgeräte, energieintensive Lampen oder auch ältere LED-Module gegen neue, leistungsfähigere Komponenten austauschen. Weiterer Positivfaktor: Der Einsatz von austauschbaren Komponenten verlängert gleichzeitig die Lebenszeit des Beleuchtungssystems.
Ein hoher Leuchtenwirkungsgrad reduziert im Zusammenspiel mit einer langen Lebensdauer die Auswirkungen auf die Umwelt. Zudem wirkt ein hoher Leuchtenwirkungsgrad auch immer stromsparend und reduziert die Wartungskosten.
Eine bessere Haltbarkeitsdauer und Langlebigkeit von Leuchten, anderen Lichtquellen oder auch Betriebsgeräten entlastet nicht nur die Umwelt, sondern verlängert gleichzeitig auch das Modernisierungsintervall. Das kommt neben der Umwelt auch Ihrem eigenen Geldbeutel zugute.
Die Lichtqualität der Beleuchtungsprodukte sollte stets so hoch wie möglich sein. Denn sie vereint visuelle Qualität in Form von guten Sehbedingungen sowie emotionale Qualität durch eine angenehme Lichtatmosphäre. Zudem steht eine hohe Lichtqualität für die biologische Qualität nach dem HCL-Konzept. Dadurch wird der Lichtqualität ebenfalls eine positive Wirkung auf Körper und Gesundheit zugeschrieben.
Die Einführung der LED-Technologie stellt einen Meilenstein für die Nachhaltigkeit im Beleuchtungssektor dar. LEDs verbrauchen im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen bis zu 80 Prozent weniger Energie. Das sorgt für eine deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie gleichzeitig für erhebliche Kosteneinsparungen. Vorteilhaft hinzu kommt die lange Lebensdauer einer LED. Das vermeidet wiederum Abfall. Teilweise sind mehr als 25.000 Betrieb möglich, bevor Sie eine LED auswechseln müssen.
LEDs gelten daher berechtigterweise als Gamechanger in Sachen Nachhaltigkeit von Beleuchtungsszenarien. Aber auch solare Lampen stellen eine innovative Lösung dar. Sie absorbieren während des Tages via Photovoltaikzellen die Sonnenenergie und wandeln diese anschließend in elektrische Energie um. Diese wird in Akkus gespeichert, um nach Sonnenuntergang Licht zu erzeugen. Laufende Stromkosten gibt es hier nicht. Zudem reduziert die Solartechnologie den CO2-Ausstoß deutlich. Allerdings beschränkt sich der Einsatz von Solarlampen vorzugsweise auf den Outdoor-Bereich.
Neben diesen beiden Technologien stehen aber noch einige weitere innovative Lösungen bereit oder zumindest in den Startlöchern, die Beleuchtungsszenarien noch nachhaltiger, umweltfreundlicher und effizienter machen können. Dies sind die innovativen Technologien mit dem größten Nachhaltigkeits- und Zukunftspotenzial:
OLED hat als Technologie das Potenzial, die Beleuchtung der Zukunft zu revolutionieren. Vom Aufbau her handelt es sich hierbei um schichtförmige, aus organischen halbleitenden Materialien bestehende Beleuchtungskomponenten, die zwischen Glasscheiben eingekapselt sind. Wenn elektrischer Strom hindurchfließt, entsteht Elektrolumineszenz.
Im Gegensatz zu LEDs strahlt OLED aber keine UV-Strahlen ab. Zudem basiert diese neue Technologie auf geschichteten Oberflächen und erzeugt keine Blendung. Das hat viel Zukunftspotenzial. So könnten OLEDs später beispielsweise auf Decken, Tapeten oder Fenster als zusätzliche Schicht aufgetragen werden. Noch steckt diese innovative Technologie allerdings in den Kinderschuhen. Im Vergleich zu LED-Beleuchtungskomponenten fehlt es noch an Langlebigkeit und Effizienz. Außerdem können OLEDs bislang nur weißes Licht produzieren.
Es gibt inzwischen Verfahren, um die Reflektor- und Linsentechnologie zu optimieren. Dadurch lenken Leuchten mit optimierter Reflektor- und Linsentechnologie das Licht präziser genau auf die Areale, die auch tatsächlich beleuchtet werden sollen. Das minimiert zum einen die Lichtverluste und steigert zum anderen Effizienz und Nachhaltigkeit.
Auch hinsichtlich der digitalen Lichtsteuerung sind die nächsten Entwicklungsschritte bereits vollzogen oder zumindest eingeläutet. Das Zusammenspiel von LED-Technik und digitaler Steuerung bietet einen hohen Beleuchtungskomfort, Präsenzkontrolle und eine perfekte Abstimmung auf das Tageslicht. Auf diese Weise ermöglicht die Kombination aus LED-Technik und digitaler Steuerung variable Lichtszenen auf effizienter und nachhaltiger Basis. Laut Experten lässt sich durch moderne LED-Systeme, die von spezifisch ausgerichteten Lichtmanagementsystemen gesteuert werden, der Energieverbrauch um bis zu 80 Prozent verringern. Diese Effizienz schont die Umwelt und das eigene Budget.
Bei Beleuchtungsszenarien geht es nicht nur um die Lichtquellen selbst, sondern auch um die Materialien, die für das Design und die optische Gestaltung genutzt werden. Jede einzelne Materialgruppe weist dabei Vor- und Nachteile im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Gewicht, Langlebigkeit, Pflege, Kosten und optische Attraktivität auf. Wir haben die diesbezüglich wichtigsten Aspekte für Sie aufbereitet.
Holz bietet optisch eine wunderbar natürliche Ästhetik. Leuchten und Lampen mit einem Holz-Design geben Ihrem Zuhause immer ein warmes und heimisches Gefühl. Um die optische Attraktivität und die Langlebigkeit langfristig zu erhalten, benötigt Holz allerdings gelegentliche Pflege. In Bezug auf die Nachhaltigkeit punktet Holz deutlich gegenüber anderen Materialien. Denn es handelt sich hierbei um einen nachwachsenden Rohstoff, der biologisch komplett abbaubar ist. Gerade in Bezug auf den Lebenszyklus bringt dies klare Vorteile. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Holz als Material für das Lampendesign nutzen, fördern Sie über Material- und Energiesubstitution die Entlastung der Atmosphäre.
Materialien dieser Art werden häufig für dekorative Leuchten verwendet. Das natürliche, leichte und flexible Material sorgt dabei für eine rustikale und gemütliche Atmosphäre. Ebenso wie Holz baut sich auch der nachwachsende Rohstoff Rattan biologisch ab. Bereits nach rund zwei Jahren ist die Rotangpalme bereit für die Ernte. Die Palme wird dabei nicht gefällt! Als Naturmaterial ist Rattan zudem auch recycelbar. Das alles wirkt sich positiv auf die Ökobilanz aus. Einen kleinen Dämpfer erhält die Nachhaltigkeit dann aber durch die weiten Transportwege. Diese Holzart wird vorwiegend aus Indonesien, Malaysia und den Philippinen importiert. Durch die langen Wege kommt es dann leider doch zu CO2-Emissionen.
Textile Lampenschirme lassen sich harmonisch in viele verschiedene Einrichtungsszenarien integrieren. Dabei erzeugen sie in der Regel ein weiches, diffuses Licht. Textilstoffe selbst sind in der Regel leicht und flexibel, gelten aber als problematisch: Die Klima- und Umweltbilanz der klassischen Textilindustrie ist teilweise verheerend. Daher ist hier zwingend darauf zu achten, dass die Textilstoffe für Lampen auch nachhaltig produziert werden. Zudem ist es wichtig, dass natürliche Fasern verwendet werden. Denn Fasern dieser Art sind biologisch abbaubar und reduzieren dadurch die Belastung der Umwelt. Außerdem lassen sich Materialien wie Baumwolle, Leinen, Hanf oder auch Schafwolle recyceln. Entscheiden Sie sich dann noch für Bio-Naturfasern als Ausgangsmaterial, mildert dies die ökologischen Nachteile noch einmal massiv ab. Behalten Sie auch die Länge der Transportwege im Blick. Sind diese zu lang, schmälert dies die Nachhaltigkeit in empfindlicher Form.
Abschließend sollten Sie berücksichtigen, dass die Nachhaltigkeit in der Beleuchtung nur dann vollends gesteigert werden kann, wenn alle Bereiche reibungslos zusammenarbeiten. Die Wertschöpfungskette beginnt bereits bei der Materialauswahl und der möglichst lokalen Beschaffung. Danach folgt eine effiziente und ressourcenschonende Produktion mithilfe von Energiemanagementsystemen.
Auch der Transport muss durch effiziente Logistik, kurze Wege und alternative Transportmittel dem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht werden. Wenn Sie als Nutzer von Beleuchtungsprodukten verantwortungsvoll mit dem Energieverbrauch umgehen, ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger Beleuchtung getan.
Infos zum Autor:
Name: Markus Braun, Senior Designer bei Lumina Design Studio
Markus Braun, Jahrgang 1978, absolvierte sein Studium im Bereich Industriedesign an der FH Pforzheim mit dem Schwerpunkt auf Beleuchtungsdesign. Seit über 12 Jahren ist er bei Lumina Design Studio tätig, wo er innovative Beleuchtungslösungen für kommerzielle und private Räume entwickelt.
Weiter Infos unter: https://www.lumina.it/de/
Nach der CrowdStrike-Panne vom 19. Juli 2024 entdeckten Akamai-Forscher mehr als 180 neu erstellte schädliche Domains. Diese gaben vor, Betroffenen bei der Navigation durch ihre IT-Ausfälle behilflich zu sein. Mit mehr als 20 Prozent des beobachteten Angriffsverkehrs gehörten gemeinnützige Organisationen und das Bildungswesen zu den am stärksten betroffenen Branchen.
Der Sicherheitsexperte Akamai hat die am häufigsten besuchten bösartigen Domains im Zusammenhang mit dem Ausfall identifiziert und eine Liste von Indikatoren der Kompromittierung (IOCs) erstellt. Unternehmen können diese in ihre Blockierliste aufnehmen oder selbst weiter analysieren.
Vorgeschichte: IT-Ausfall legte 8,5 Millionen Rechner lahm
Am Freitag, den 19. Juli 2024, wurde die Welt von einem weitreichenden IT-Ausfall erschüttert, der nach einem kürzlich von CrowdStrike durchgeführten Falcon-Update auftrat. Das Update löste Fehlerprüfungen auf Windows-Hosts aus, die zu einer globalen Flut von Bluescreens of Death (BSODs) führten und Milliarden von Systemausfällen an verschiedenen Orten verursachten. Weltweit waren 8,5 Millionen Geräte und fast jede Branche betroffen. Die Auswirkungen trafen auch kritische Dienste wie Luftfahrt, Behörden sowie das Gesundheitswesen und führten zu massiven Einschränkungen, die teilweise noch Tage nach dem Vorfall andauerten.
Bedrohungsakteure richteten betrügerische Websites ein
Viele verunsicherte Nutzer suchten online nach Hilfe. Wie so oft bei Ereignissen mit großer Aufmerksamkeit versuchten Bedrohungsakteure, die Situation auszunutzen und von der durch den Ausfall verursachten Verwirrung zu profitieren. Sie richteten betrügerische Websites ein, die auf betroffene CrowdStrike-Kunden abzielten, Informationen abschöpften und Malware verbreiteten.
Durch die Analyse der Daten, auf die Akamai in seinem weltweiten Edge-Netzwerk Zugriff hat, konnte der Sicherheitsexperte die wichtigsten bösartigen Domains identifizieren. Die Domains enthalten häufig Keywords wie „bsod“ und „microsoft“, da Nutzer diese Schlüsselwörter als ergänzende Suchbegriffe verwenden, wenn sie ihr Problem beheben wollen.
Darüber hinaus verfügen viele der bösartigen Websites über vertrauensbildende Maßnahmen, die die Benutzer gewöhnlich mit Sicherheit in Verbindung bringen, wie SSL-Validierung oder IT-Support. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags hatte Akamai bereits mehr als 180 verschiedene Domains identifiziert, die alle zwischen dem 19. und 21. Juli registriert wurden. Diese Zahl wird sich voraussichtlich noch erhöhen. Eine der beobachteten bösartigen Domains war unter den 200.000 besten Websites für die zugehörigen Keywords aufgeführt.
Besonders betroffen: Gemeinwohl und Bildung
Üblicherweise tragen Hochtechnologie und Finanzdienstleistungen die Hauptlast von Zero-Day-Angriffen. Bei diesen Angriffen stechen allerdings der gemeinnützige und der Bildungssektor sowie der öffentliche Sektor mit mehr als 29 Prozent hervor. Diese Branche ist auch in Bezug auf die Abhilfemaßnahmen stark betroffen. Trotz steigender IT-Budgets haben die oft kleinen Sicherheitsteams von Bildungseinrichtungen Schwierigkeiten, die Infrastruktur gegen Hacker zu schützen. Cyberkriminellen ist das bewusst und sie wählen ihre Ziele vermutlich danach aus.
Akamai erwartet weitere Phishing-Versuche
Es ist wahrscheinlich, dass mehr Phishing-Versuche im Zusammenhang mit dem Outage auftreten werden. Bemerkenswert ist, dass die Angreifer aufgrund der großen Aufmerksamkeit für diesen Vorfall nun ein besseres Verständnis für die Technologie-Stacks bestimmter Ziele haben. Dies könnte relevant werden, wenn ein zukünftiges CVE im Falcon-Produkt entdeckt wird. Angreifer werden immer raffinierter: Jedes zusätzliche Puzzleteil, das sie haben, um eine Technologie zu durchschauen, macht es einfacher, Angriffe umzusetzen.
Pressemitteilung
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