EU AI Act: Unternehmen müssen KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten nachweisen

Ab dem 2. August 2026 können die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung der Vorgaben des EU AI Acts zur KI-Kompetenz kontrollieren. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, sollten deshalb nachweisen können, dass ihre Beschäftigten über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den eingesetzten Systemen verfügen. Eine bestimmte Schulung oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung allerdings nicht vor.

KI-Kompetenz wird Teil der Compliance

Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz Künstlicher Intelligenz geschaffen. Bereits seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass Personen, die mit diesen Systemen arbeiten, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Ab dem 2. August 2026 beginnt eine neue Phase: Die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden können die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrollieren und bei Verstößen tätig werden. Damit rückt das Thema KI-Kompetenz endgültig von einer freiwilligen Qualifizierungsmaßnahme in den Bereich der Unternehmens-Compliance.

Keine Pflichtschulung, aber nachvollziehbare Qualifizierung

Der EU AI Act schreibt Unternehmen weder bestimmte Schulungsprogramme noch Zertifikate vor. Entscheidend ist vielmehr, dass die Qualifizierung zur tatsächlichen Nutzung der KI-Systeme passt.

Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • welche KI-Anwendungen eingesetzt werden,
  • welche Aufgaben die Beschäftigten übernehmen,
  • welche Risiken mit dem jeweiligen Einsatz verbunden sind,
  • welche Vorkenntnisse bereits vorhanden sind.

Ein Mitarbeiter, der KI lediglich für Textentwürfe nutzt, benötigt andere Kenntnisse als eine Führungskraft, die KI-gestützte Analysen in strategische Entscheidungen einbezieht oder ein Entwickler, der KI-Systeme implementiert.

Unternehmen sollten den KI-Einsatz dokumentieren

Für viele Unternehmen empfiehlt sich zunächst eine Bestandsaufnahme. Dabei sollte erfasst werden,

  • welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden,
  • welche Daten verarbeitet werden,
  • welche Risiken entstehen können,
  • welche Mitarbeiter oder externe Dienstleister Zugriff auf die Systeme haben.

Darauf aufbauend lässt sich eine unternehmensweite KI-Richtlinie entwickeln. Sie kann beispielsweise festlegen, welche Anwendungen erlaubt sind, welche Daten verarbeitet werden dürfen, wie Ergebnisse überprüft werden und wer die Verantwortung für den Einsatz übernimmt.

Eine solche Dokumentation erleichtert es, gegenüber Aufsichtsbehörden nachvollziehbar darzulegen, wie die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden.

Checkliste: So bauen Unternehmen KI-Kompetenz auf

1. KI-Nutzung erfassen

Ermitteln Sie, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden, welche Abteilungen sie nutzen und welche Aufgaben damit erledigt werden.

2. Zielgruppen definieren

Ordnen Sie Beschäftigte nach ihren Tätigkeiten ein. Unterschiedliche Rollen benötigen unterschiedliche Kenntnisse.

3. Grundlagen vermitteln

Sorgen Sie dafür, dass alle Anwender verstehen,

  • wie KI-Systeme grundsätzlich funktionieren,
  • welche Möglichkeiten sie bieten,
  • welche Grenzen und Risiken bestehen,
  • warum Ergebnisse immer kritisch geprüft werden müssen.

4. Interne Regeln festlegen

Erstellen Sie eine AI Policy mit klaren Vorgaben:

  • Welche KI-Anwendungen dürfen genutzt werden?
  • Welche Daten dürfen eingegeben werden?
  • Wer prüft Ergebnisse?
  • Wer trägt Verantwortung?

5. Praxisnah schulen

Verbinden Sie theoretische Grundlagen mit konkreten Anwendungsfällen aus dem Arbeitsalltag. Übungen helfen dabei, Fehler, Halluzinationen oder Verzerrungen in KI-Ausgaben besser zu erkennen.

6. Externe Partner berücksichtigen

Auch Freelancer, Agenturen oder Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, sollten in die organisatorischen Regelungen einbezogen werden.

7. Schulungen dokumentieren

Halten Sie nachvollziehbar fest,

  • wer geschult wurde,
  • welche Inhalte vermittelt wurden,
  • wann Schulungen stattfanden,
  • wann Aktualisierungen erfolgt sind.

Diese Dokumentation kann im Fall einer behördlichen Prüfung von Bedeutung sein.

KI-Kompetenz wird zum dauerhaften Prozess

Da sich KI-Systeme kontinuierlich weiterentwickeln, sollte auch der Kompetenzaufbau nicht als einmalige Maßnahme verstanden werden. Neue Funktionen, geänderte Einsatzbereiche oder zusätzliche Risiken können regelmäßige Aktualisierungen der internen Richtlinien und Schulungsangebote erforderlich machen.

Für Unternehmen bedeutet dies, KI-Kompetenz dauerhaft in ihre Weiterbildungs- und Compliance-Prozesse zu integrieren. Neben der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen kann dies auch dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und den produktiven Einsatz von KI im Arbeitsalltag zu verbessern.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere Artikel 4
  • Europäische Kommission
  • EU AI Act Helpdesk
  • Bundesnetzagentur (Informationen zur Marktüberwachung)

Lizenzhinweis

Text: TREND REPORT Redaktion. Veröffentlichung unter CC BY-ND 4.0. Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de