Wenn der Staat schweigt

Warum die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mehr ist als nur Bürokratieabbau

Berlin. Die Bundesregierung hat sich ein großes Ziel gesetzt: Weniger Bürokratie, schnellere Verwaltung und eine effizientere Bearbeitung von Anfragen an Behörden. Im Mittelpunkt steht dabei auch eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das seit 2006 Bürgern einen weitreichenden Anspruch auf Informationen von Bundesbehörden einräumt.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll dieses Recht künftig deutlich eingeschränkt werden. Aus Sicht der Koalition dient die Reform dazu, Verwaltungen von einer stetig wachsenden Zahl teilweise sehr umfangreicher Auskunftsanträge zu entlasten und Missbrauch zu verhindern. Kritiker hingegen sprechen bereits vom größten Rückschritt bei der staatlichen Transparenz seit Einführung des Gesetzes.

Die Debatte berührt damit einen Grundkonflikt moderner Demokratien: Wie viel Offenheit schuldet der Staat seinen Bürgern und wo beginnt das berechtigte Interesse an effizienter Verwaltung und dem Schutz sensibler Informationen?

Das Informationsfreiheitsgesetz als Kontrollinstrument

Als das Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft trat, bedeutete es einen Paradigmenwechsel. Erstmals galt auf Bundesebene grundsätzlich nicht mehr die Geheimhaltung staatlicher Unterlagen, sondern das Prinzip, dass jeder Zugang zu amtlichen Informationen verlangen kann, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen.

Von diesem Recht machten in den vergangenen Jahren nicht nur Journalisten Gebrauch. Auch Wissenschaftler, Unternehmen, Umweltverbände, Rechtsanwälte sowie ganz normale Bürger stellten Anträge, um Gutachten, Verträge, Verwaltungsvorgänge oder Entscheidungsgrundlagen nachvollziehen zu können.

Gerade investigative Recherchen über öffentliche Aufträge, Ministerien oder Behörden wären ohne das Informationsfreiheitsgesetz vielfach kaum möglich gewesen. Gleichzeitig stieg jedoch der Verwaltungsaufwand kontinuierlich an. Viele Behörden beklagen seit Jahren einen erheblichen Personalaufwand durch komplexe oder sehr umfangreiche Anfragen.

Genau hier setzt die Bundesregierung nun an.

Was sich künftig ändern soll

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll das Informationsfreiheitsgesetz grundlegend reformiert werden. Ziel sei es, den bürokratischen Aufwand für Behörden zu reduzieren und Auskunftsrechte stärker auf berechtigte Interessen zu konzentrieren.

Zu den wesentlichen geplanten Änderungen gehören:

  • Auskunftsansprüche sollen künftig grundsätzlich nur noch natürlichen Personen offenstehen.
  • Antragsteller sollen ein berechtigtes Interesse an ihrer Anfrage nachweisen müssen.
  • Unternehmen, Vereine oder Organisationen könnten künftig deutlich eingeschränkte Möglichkeiten erhalten.
  • Zusätzlich soll geprüft werden, den Kreis der Berechtigten auf Deutsche sowie in Deutschland lebende EU-Bürger zu begrenzen.

Damit würde sich das bisherige Grundprinzip des voraussetzungslosen Informationszugangs grundlegend verändern.

Wichtig ist allerdings: Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht. Die Reform wurde politisch beschlossen, muss aber zunächst den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten steht derzeit noch nicht fest.

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