EU-DSGVO – Ist Ihr Unternehmen bereit?
Die TREND-REPORT-Redaktion unterhielt sich mit RA Daniela Fábián Masoch über das Thema DSGVO und Datenschutz-Beauftragte.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) stellt neue Anforderungen an Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und wirkt sich auch über die Unionsgrenzen hinweg aus: „Der Datenschutz ist zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen, welches in der EU tätig ist, geworden.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, inwieweit ihr Datenschutzprogramm im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen ist und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO und Risikominderung treffen“, empfiehlt Daniela Fábián Masoch.
Seit Januar 2016 führt die Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzexpertin (CIPP/E) in Basel ihre eigene Anwaltskanzlei, die auf internationales und europäisches Datenschutzrecht spezialisiert ist. Dabei befasst sich die Geschäftsführerin der Fabian Privacy Legal GmbH seit rund 25 Jahren mit dem Thema.
Unter anderem hatte sie bis zur Gründung ihrer Kanzlei die weltweite Verantwortung für den Datenschutz bei einem multinationalen Pharmaunternehmen mit Sitz in der Schweiz.
„Dort habe ich für die gesamte Gruppe ein nachhaltiges globales Datenschutzprogramm eingeführt und mich dadurch sehr stark auf strategische, rechtliche sowie operative Fragen rund um den internationalen Datenschutz spezialisiert.“
Zu ihren Mandanten gehören Konzerne und Unternehmen, die aufgrund grenzüberschreitender Tätigkeiten, globaler Präsenz oder der Art der Geschäftstätigkeit strengen Datenschutzregeln unterliegen.
„Ich unterstütze meine Mandanten bei der Ermittlung ihres Compliance-Status und der damit verbundenen Lücken und Risiken sowie bei der Entwicklung und der pragmatischen Umsetzung von zugeschnittenen Datenschutzprogrammen und Governance-Strukturen“, erläutert die Firmengründerin die Arbeit ihrer Kanzlei und empfiehlt, „verantwortliche Personen für den Datenschutz zu benennen, welche das Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen“.
Die EU-DSGVO schreibt unter bestimmten Umständen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor. „Diese Rolle kann auch durch eine externe Stelle ausgeübt werden – wir bieten unseren Mandanten diese Dienstleistung an“, so Masoch.