KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026
Mit dem Inkrafttreten weiterer Bestimmungen des europäischen AI Acts rücken ab dem 2. August 2026 erstmals verbindliche Transparenzpflichten für bestimmte Anwendungen künstlicher Intelligenz in den Mittelpunkt. Betroffen sind unter anderem Chatbots, generative KI-Systeme, Deepfakes sowie bestimmte KI-gestützte Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Ziel der Europäischen Union ist es, Nutzern künftig klar erkennbar zu machen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren.
Rund um die neuen Vorschriften bestehen jedoch zahlreiche Missverständnisse. Während einige Pflichten unmittelbar aus Artikel 50 des AI Acts folgen, befinden sich andere Fragen derzeit noch in der Auslegung durch die Europäische Kommission. Parallel veröffentlicht die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde Informationen zur Umsetzung in Deutschland.
TREND REPORT hat deshalb ausschließlich die offiziellen Quellen der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur ausgewertet. Der folgende Report trennt klar zwischen gesetzlich verbindlichen Anforderungen, offiziellen Empfehlungen und Punkten, die derzeit noch nicht abschließend geklärt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung, bietet Unternehmen, Behörden, Redaktionen und Organisationen jedoch eine fundierte Orientierung auf Basis der aktuell veröffentlichten Informationen.
Kompaktreport: KI-Kennzeichnungspflichten ab 2. August 2026 (EU AI Act)
Recherchebasis: Ausschließlich offizielle Quellen der Europäischen Kommission (AI Act Service Desk / Digital Strategy), der Bundesnetzagentur sowie deren veröffentlichte FAQ und Zeitpläne. Keine Drittquellen wurden für die rechtliche Bewertung herangezogen.
1. Gesetzliche Pflichten (verbindlich)
Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Die Bundesnetzagentur nennt dieses Datum ausdrücklich als Beginn der Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.
A. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI kommunizieren
Wenn Personen mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbot, Sprachassistent, virtueller Assistent), müssen sie darüber informiert werden.
Ausnahme
Keine Kennzeichnung ist erforderlich, wenn dies für einen durchschnittlich informierten Nutzer offensichtlich ist oder gesetzliche Sonderregelungen greifen.
B. KI-generierte Inhalte müssen technisch erkennbar sein
Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass erzeugte Inhalte technisch als KI-generiert erkannt werden können.
Die offiziellen EU-Unterlagen sprechen hierbei von einer maschinenlesbaren Kennzeichnung bzw. Erkennbarkeit („machine-readable“).
C. Deepfakes müssen offengelegt werden
Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurden und einen Deepfake darstellen, muss offenlegen, dass diese Inhalte künstlich erstellt oder verändert wurden.
Ausnahmen bestehen insbesondere für bestimmte gesetzlich geregelte Strafverfolgungszwecke.
D. Bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Wer KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Texte veröffentlicht, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, muss diese entsprechend kennzeichnen.
Dies ist ausdrücklich Teil der Transparenzpflichten nach Artikel 50.
E. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Wer KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss betroffene Personen darüber informieren, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
2. Offizielle Empfehlungen (keine zusätzlichen gesetzlichen Pflichten)
Die Europäische Kommission hat einen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht.
Dieser Kodex:
- beschreibt praktische Umsetzungswege,
- unterstützt die Einhaltung von Artikel 50,
- ist freiwillig.
Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar:
Die Transparenzpflichten selbst sind gesetzlich verbindlich, der Code of Practice dagegen nicht.
3. Konkrete Kennzeichnungsmaßnahmen laut offiziellen Quellen
Die offiziellen EU-Unterlagen nennen insbesondere folgende Maßnahmen:
- Hinweis, dass mit einem KI-System interagiert wird.
- Sichtbare Offenlegung bei Deepfakes.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
- Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Texte im öffentlichen Informationsbereich.
- Technische Verfahren zur Erkennung KI-generierter Inhalte.
Die offiziellen Quellen schreiben keinen bestimmten Wortlaut (z. B. „KI-generiert“, „Erstellt mit KI“) vor.
4. Praktische Handlungsanweisungen für Unternehmen
Aus den offiziellen Anforderungen ergeben sich folgende Maßnahmen:
- Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme.
- Prüfen, ob Kunden oder Nutzer mit KI interagieren.
- Prüfen, ob Bild-, Audio- oder Videoinhalte Deepfakes darstellen.
- Prüfen, ob veröffentlichte KI-Texte unter die Kategorie „Informationen von öffentlichem Interesse“ fallen.
- Sicherstellen, dass generierte Inhalte technisch erkennbar bleiben.
- Dokumentation der eingesetzten Kennzeichnungsmaßnahmen.
- Beobachtung weiterer Leitlinien der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur.
5. Offene Fragen laut offiziellen Quellen
Die offiziellen Quellen beantworten derzeit nicht eindeutig:
- Welcher konkrete Hinweistext verwendet werden muss.
- Wie groß oder auffällig eine Kennzeichnung sein muss.
- Ob Wasserzeichen allein genügen.
- Welche konkreten Metadatenformate verwendet werden müssen.
- Welche Anforderungen für einzelne CMS-, Social-Media- oder Bildformate gelten.
- Wie mit geringfügig KI-bearbeiteten Bildern umzugehen ist.
- Wo genau die Grenze zwischen „KI-Unterstützung“ und „KI-generiert“ verläuft.
- Welche konkreten technischen Standards künftig europaweit verbindlich werden.
Zu diesen Punkten enthalten die offiziellen Quellen derzeit keine abschließenden Vorgaben. Die Europäische Kommission arbeitet ergänzend mit Leitlinien und freiwilligen Verhaltenskodizes.
6. Direktlinks zu den offiziellen Quellen
Europäische Kommission
- AI Act Service Desk – FAQ
- AI Act Service Desk – Article 50
- AI Act Service Desk – Resources
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content
- EU Digital Strategy – AI Act
Bundesnetzagentur
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