EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neuer Standard für Unternehmer

Im Mai 2023 wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1115, auch bekannt als Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), ein bedeutendes Umsteuern im Handel mit Rohstoffen beschlossen. Ziel: Ware darf nur dann in den EU-Markt gelangen oder von dort exportiert werden, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beigetragen hat.

1. Geltungsbeginn / Umsetzungsfristen für deutsche Unternehmen

  • Die Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft.

  • Die Verpflichtung gilt ab 30. Dezember 2025 für mittelgroße und große Unternehmen, d. h. solche oberhalb der EU-KMU-Schwelle.

  • Kleinere Firmen und Mikrounternehmen erhalten eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026.
    Diese Staffelung ermöglicht eine gestaffelte Vorbereitung im Markt.

2. Welche Bereiche betrifft die EUDR – und was bedeutet das für Unternehmen?

Die EUDR erfasst sieben zentrale Rohstoffgruppen:

  • Rind (Fleisch, Leder etc.), Kakao (Schokolade, Kakaofett), Kaffee, Palmöl, Kautschuk (Naturkautschuk, Reifen etc.), Soja (Bohnen, Öl, Mehl) sowie Holzprodukte (Timber, Zellstoff, Papier, Möbel etc.).
    Nur die aufgelisteten Produkte unter bestimmten Zollcodes fallen aktuell darunter – Kosmetika mit Palm- oder Kakaofetten etwa nicht.
    Zudem gilt: Keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 darf stattgefunden haben.

Für betroffene Firmen bedeutet das:

  • Höchste Transparenz über Lieferketten.

  • Sorgfältige Due-Diligence-Prozesse zur Sicherstellung von Legalität, Nachhaltigkeit und Herkunft.

  • Strenge Anforderungen an Dokumentation – inklusive GPS-Daten auf Plot-Ebene, vollständiger Nachweis, dass Herkunftsflächen entwaldungsfrei sind.

  • Meldung und Einreichung eines Due-Diligence-Statements (DDS), bevor Ware den EU-Markt betritt oder exportiert wird.

  • Aufbewahrung der Dokumente und Aussagen mindestens fünf Jahre zur Kontrolle.

3. Was müssen Unternehmen konkret berichten?

Unternehmen müssen einen dreistufigen Due-Diligence-Prozess durchlaufen:

  1. Informationssammlung (Art. 9 EUDR): Erhebung von Daten zur Herkunft, zu Landnutzung, rechtlicher Basis.

  2. Risikobewertung (Art. 10): Identifikation und Bewertung möglicher Entwaldungsrisiken. Dazu gehören auch Risiken angesichts indigener Rechte oder Umweltvorschriften im Herkunftsland.

  3. Risikominderung (Art. 11): Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung identifizierter Risiken (z. B. Audits, Satellitenüberwachung, Umstellung von Zulieferern).

Diese Angaben fassen Unternehmen in Form eines DDS (Due-Diligence-Statement) zusammen und reichen es über das EU-System (TRACES bzw. EUDR-Informationssystem) ein. Bei mehreren Ursprungsquellen ist jeweils ein eigener DDS notwendig.

4. Hilfreiche Software-Lösungen für Compliance (Auszug)

Digitalisierung ist zentral für effiziente Umsetzung. Hier zehn Software-Anbieter, die Unternehmen bei EUDR-Compliance unterstützen:

  1. osapiens (EUDR EASY Start / HUB) – Workflows, ERP-Integration, Vorlagen und Schulungen.

  2. Source Intelligence – AI-gestützt, satellitenbasierte Risikoanalyse, Sub-Tier Supply-Chain-Tracking, direkte TRACES-Schnittstelle.

  3. IntegrityNext – End-to-end-Automatisierung: KI-Geo-Verifikation, Lieferantenanbindung, TRACES-Submission via API.

  4. Farmer Connect – Herkunfts-Geo-Daten, Lieferketten-Mapping, DDS-Erstellung und Submission im System.

  5. Passionfruit – Automatisierte Compliance-Anfragenverwaltung, zentrale Erfassung, Workflows.

  6. Meridia – Geolocation-Feld-Daten, Satelliten-Risk-Monitoring, Blockchain-Transparenz, DDS-Support.

  7. Sourcemap – Lieferketten-Mapping, Geo-Validierung, automatisierte DDS, TRACES-Integration.

  8. Orbify – Satelliten-Monitoring, Echtzeit-Alarmierung bei Entwaldung, Self-Assessments, Reporting.

  9. TRACT / Rainforest Alliance Tools – KI-Daten, Supply-Chain-Tracing, Zertifizierungs-Integration, Reporting für Kaffee und Kakao, Investoren-Tools.

  10. EUDR Risk Assessment Tools (wie von Pinja) – Geolocation, Lieferanten-Compliance-Historie, Echtzeit-Alarmierung, Risikoflagging.

5. Wo können Unternehmer sich informieren & den Gesetzestext einsehen?

  • EU-Kommission Website: offizielle Seite zur EUDR – Verordnung, FAQs, Leitlinien.

  • EUDR-Informationssystem (Registry für DDS) – inkl. Training-Plattform (Acceptance Server), Dashboard, API und Nutzerhandbuch.

  • Wikipedia (DE/EN): Zusammenfassung, Anwendungstermine, Anwendungsbereich.

  • Leitlinien der Kommission (C/2024/6789) – Auslegung der Verordnung.

  • Auch Fachverbände, Industrie-Workshops, Webinare und Unternehmensplattformen bieten Informationen, Schulungen und Austauschformate.

6. Wie hoch ist der Aufwand für die Implementierung im Unternehmen?

Der Aufwand variiert stark:

  • Datenbeschaffung & Validierung: GPS-Koordinaten, Lieferanteninformationen, Produktdaten – hoher Aufwand bei fragmentierten Lieferketten.

  • Technische Integration: Anschlüsse an ERP, Lieferantenportale und ggf. API-Anbindung an das EUDR-System.

  • Prozessdesign & Schulung: Entwicklung interner Abläufe, Schulung von Teammitgliedern, Einführung eines Compliance-Managementsystems.

  • Kontinuierliche Überwachung: Lieferanten-Monitoring, Risiko-Updates, Dokumentationspflege über Jahre.

  • Kosten: Softwarelizenzen, Projektmanagement, ggf. Beratung, Schulungen, technische Umstellungen, mögliche Drittprüfungen.

  • Zeitachse:

    • Große/mittlere Unternehmen müssen bis Ende 2025 fertig sein.

    • Kleine Firmen haben verlängerte Frist bis Sommer 2026, aber sollten spätestens bis Frühjahr 2026 vorbereitet sein.

Insgesamt ist mit mehreren Monaten bis zu einem Jahr interner Vorlaufzeit zu rechnen – abhängig von Komplexität, Lieferkettenstruktur und vorhandenen Systemen.


Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die EUDR-Verordnung (EU 2023/1115) trat am 29. Juni 2023 in Kraft.

  • Pflicht für mittelgroße und große Unternehmen ab 30. Dezember 2025; kleine Firmen bis 30. Juni 2026.

  • Pflichtprodukte: Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz/Wood (inkl. Spezialcodes).

  • Unternehmen müssen nachweisen:

    • Entwaldungsfreiheit seit 31.12.2020,

    • vollständige Traceability,

    • Einhaltung legaler Rahmenbedingungen.

  • Dokumentation über DDS mit drei Schritten: Informationsbeschaffung, Risikobewertung, Risikominderung.

  • DDS muss online über EU-Portale eingereicht werden, Dokumente sind aufzuheben.

  • Software-Anbieter unterstützen digitale Umsetzung – von Automatisierung über Satellitenüberwachung bis Blockchain & ERP-Integration.

  • Quellen für Unternehmer: EU-Kommission, EUDR-Informationssystem, Leitlinien, Online-Ressourcen und Webinare.

  • Aufwand: Signifikant — mehrere Monate Umsetzungszeit, interne wie technische Ressourcen, Schulungen und Systemintegration.


Mit frühzeitiger Planung und technologischer Unterstützung kann EUDR-Compliance aber auch zu einem Wettbewerbsvorteil im Sinne von Transparenz, Nachhaltigkeit und Marktzugang werden.

Textlizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de