Pflicht zur Zeiterfassung

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz gilt

Ein kurzer Rückblick:bereits im Mai 2019 wurde in einem Urteil durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten Unternehmen dazu veranlassen sollen, Systeme zur Erfassung von Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen einzurichten.

Im September 2022 hat sich das Bundesarbeitsgericht nun entschieden: Die Pflicht zur Zeiterfassung wird durchgesetzt. Dieses ist im BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) festgelegt.

Dem vorausgegangen war die Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras gegen die Deutsche Bank in Spanien. Die Gewerkschaft forderte eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Was gilt es nun zu tun?

Was müssen Unternehmen jetzt tun? Was gilt es zu beachten?

  • Zeiterfassungssysteme müssen eingeführt bzw. optimiert werden.
  • Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit müssen angepasst werden.

Bringt das Gesetz auch Vorteile?

  • Wo, wann, wer gearbeitet hat wird belegbar
  • Die Erfassung der Arbeitszeit erleichtert die Buchführung
  • Mehr Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten durch Transparenz