Innovative Bildungsarbeit
Teil 3 der Reihe zu Creative Commons als Urheberrecht 2.0?
Im letzten Teil (siehe auch Teil I und Teil II) der Reihe zu Creative Commons (CC) soll näher auf das Finden und die Nutzung von Werken mit CC-Lizenzen eingegangen werden. Gerade in der (politischen) Bildung, wo es um die weitestmögliche Verbreitungen von Informationen und das aktive Sich-Aneignen von Welt geht, sollten Werke nicht das Korsett von urheberrechtlich geschützten Werken tragen, bei denen jeder kreative Schaffensprozess mit der Bitte an den Urheber ein Werk weiterentwickeln zu dürfen beginnt. Im Netz steht man einer Vielzahl an Medienprodukten aller Art gegenüber. Glücklicherweise stehen immer mehr Werke unter CC-Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung – aktuell mehr als 400 Millionen. Dies ermöglicht es dem gemeinen Contentproduzenten schnell und ohne Hürde des “Erlaubniseinholens” beim Urheber Werke und Inhalte zu verändern oder als Grundlage für neue Werke zu verwenden.
Wie finde ich aber die CC-Inhalte?
Hier eine Liste entsprechend der am meisten verbreiteten Werkstypen:
Foto
Bei der Illustration einer Powerpoint-Präsentation gehen angefangen bei den Schülern, über die Studenten bis hin zu Lehrern, Professoren und Weiterbildnern über die Google Bildersuche. Nicht selten wird angenommen, was dort zu finden ist, kann man ja sicher ohne Problem verwenden. Irrtum! Gerade bei Bildern greift neben dem Urheberrecht auch das Lichtbildrecht, welches als “verwandtes Schutzrecht” unabhängig von der Individualität eines Bildes greift (vgl. auch Law-Blog) – also z.B. auch für den Schnappschuss mit dem Handy. Kurz gesagt: man muss bei jedem gefunden Bild den Urheber vor der Verwendung fragen! Abhilfe schafft die Suche nach CC-Bilder. In Google erreichbar über einen Klick auf “Erweiterte Suche”. Dort kann man die gewünschte Nutzungslizenz auswählen (siehe Bild). Des Weiteren bietet sich die Foto-Community flickr zur Suche nach Bilder unter einer CC-Lizenz an. Auch hier kann man die Suche über die “Erweiterte Suche” verfeinern und explizit nach CC-Inhalten Ausschau halten.
Film
Seit Anfang Juni bietet YouTube die Möglichkeit hochgeladene Videos unter einer CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Wie das funktioniert, steht an dieser Stelle. Unterstützt werden soll hiermit die “Remixability” der Videos über den YouTube Video-Editor, was ja letztlich zu den Kerneigenschaften des Web 2.0 zählt.
Musik
Filme mit Musik unterlegen? Mit CC-lizensierten Werken in den meisten Fällen kein Problem (da durch “share-alike” manchmal doch Schranken existieren). Auf der Seite creativecommons.org findet man eine Liste von Plattformen, die Musikstücke unter CC-Lizenzen zur Verfügung stellen. Dazu zählt auch die wohl bekannteste Plattform in dieser Kategorie: Jamendo. Direkt über die Startseite hat man Zugriff über eine Tagcloud auf alle möglichen Musikrichtungen. So ist es wirklich sehr einfach die für einen selbst passenden Musik zu finden und entsprechend der jeweiligen Lizenzierung in sein Werk einzubauen. In der Regel stehen die Werke allerdings nicht zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Was den Künstlern immer noch die Möglichkeit bietet, z.B. bei der Verwendung eines Titels in einer Werbung Geld zu verdienen.
Text
Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Büchern, die unter eine Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden und so für den Autor zu einer problemlosen Verbreitung beitragen und die Bekanntheit erhöhen können. Ein interessantes Beispiel liefert hierfür wikiversity.org, bei der die unter der CC-Lizenz BY-SA zusammengetragenen Inhalte Wissenschaftlern “zur gemeinschaftlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Projekte, zum Gedankenaustausch in fachwissenschaftlichen Fragen und zur Erstellung freier Kursmaterialien” (Quelle) dient. Eine Liste mit weiteren Angeboten findet man auch auf creativecommons.org.
Wie nun mit den Inhalten umgehen?
Nachdem man die Medieninhalte zusammengetragen hat, muss man sich anschließend genau mit den jeweiligen Lizenzen auseinandersetzen. Darf ich das Werk bearbeiten? Wenn ja, muss mein Werk dann auch unter CC-Lizenz stehen? Darf ich das Werk kommerziell verwenden, usw.? Wichtigste Regel ist jedoch die Namensnennung, die seit Version 2.0 der Creativce Commons bei allen vorgeschrieben ist. Zusätzlich ist es hilfreich einen Link zur Quelle einzufügen, um weitere Transparenz zu schaffen.
Die dreiteilige Reihe (Teil I | Teil II) zu Creative Commons beleuchtet das Thema und zeigte eine Alternative zu “alle Rechte vorbehalten” auf. Gerade im Bildungsbereich stellt das Veröffentlichen von Inhalten über CC-Lizenzen einen Mehrwert für alle Beteiligten dar: für den Urheber die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und für den Nutzer die schnelle und vereinfachte Weiterverbreitung, -verwendung und -entwicklung von Ideen.
Bildlizenz: Matthias Mehldau;
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
Dieser Artikel steht unter der CC-by-Lizenz (mehr dazu). Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: CC-by-Lizenz, Autor: Thomas Bernhardt für pb21.de |