DIRECTIONS stärkt Vertrauen in digitale Bildungslösungen

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt DIRECTIONS (Data Protection Certification for Educational Information Systems) hat einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Im Mai 2025 wurde die erste freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zum verantwortungsvollen Umgang mit den Daten von Schülerinnen und Schülern veröffentlicht.

Das Forschungsprojekt DIRECTIONS bringt Orientierung in den wachsenden Markt digitaler Bildungslösungen. Mit der neuen Selbstverpflichtungserklärung zeigen Anbieter, dass sie den Schutz personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern ernst nehmen. Schulen und Schulträger können nun auf einen Blick erkennen, welche schulischen Informationssysteme verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umgehen. Die Erklärung fördert Vergleichbarkeit, schafft Vertrauen und trägt zu einem sicheren digitalen Lernumfeld bei.

Das Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht & Umweltrecht an der Universität hat unter der Leitung von Prof. Dr. Gerrit Hornung (Fachbereich 7, Wirtschaftswissenschaften) einen Kriterienkatalog entwickelt, der die Grundlage für die Selbstverpflichtungserklärung bildet. Der Katalog legt die Datenschutzanforderungen an schulische Informationssysteme fest, die ein System-Anbieter einhalten muss ( https://directions-cert.de/ergebnisse ).

DIRECTIONS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 6,3 Mio. Euro gefördert.

Als erstes Unternehmen hat die SBE network solutions GmbH mit ihrer Schulserverlösung LogoDIDACT die Selbstverpflichtung veröffentlicht. Weitere Anbieter wie Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. mit moin.schule sowie SMART Technologies (Germany) GmbH mit dem Lernsystem Lumio schließen gemeinsam mit dem Konsortium die Erprobungsphase ab und werden daher zeitnah folgen. Alle abgegebenen Selbstverpflichtungserklärungen werden im öffentlichen Register www.sve.trusted-cloud.de dokumentiert. Verwaltet wird das Register von dem Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e.V.

Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung steht allen System-Anbietern offen. Um der großen Bandbreite schulischer Informationssysteme gerecht zu werden, haben vielfältige Anbieter die geförderte Erprobungsphase des Kriterienkatalogs durchlaufen: Anbieter eines Identitätsmanagementsystems, eines Lernmanagementsystems, eines Videokonferenzsystems für den schulischen Bereich, einer Schulserverlösung sowie einer Content-Plattform bzw. Lernplattform für den Unterricht. Diese Vielfalt stellt sicher, dass der Kriterienkatalog in der Praxis anwendbar und breit nutzbar ist.

Die Selbstverpflichtung ist ein erster, freiwilliger Schritt. Im nächsten Schritt wird DIRECTIONS ein formales Zertifizierungsverfahren nach Art. 42 DSGVO entwickeln – rechtssicher und überprüfbar durch eine unabhängige Stelle. Die Erprobung startet im Sommer 2025. Anschließend wird das Zertifizierungsverfahren zur Bewilligung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle und den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eingereicht. Abhängig vom Ergebnis und Dauer dieser Bewilligung hofft das Projektkonsortium, dass DIRECTIONS im Jahr 2026 am Markt verfügbar sein kann.

Webseite: https://www.directions-cert.de

Veröffentlichungen zum Projekt: https://directions-cert.de/ergebnisse/

Kontakt:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.
Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht & Umweltrecht
Fachbereich 7 – Wirtschaftswissenschaften
Institut für Wirtschaftsrecht (IWR)
Telefon: 0561 804-7923
E-Mail: gerrit.hornung[at]uni-kassel[dot]de

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