Neuer Verhaltenskodex für Allzweck-KI

Das Europäische Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) beginnt mit der Ausarbeitung des ersten Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke im Rahmen des KI-Gesetzes. Fast 1.000 Teilnehmende, auch Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, nachgelagerte Anbieter, Industrie, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und unabhängige Experten, werden an der Online-Sitzung teilnehmen, um bei der Entwicklung des Verhaltenskodex mitzuwirken.

Das KI-Büro wird auch erste Ergebnisse der Konsultation zum Verhaltenskodex vorstellen, bei der fast 430 Beiträge eingegangen sind. Die Veröffentlichung aller Ergebnisse ist für den Herbst geplant.

Vier Arbeitsgruppen kommen zusammen

Der Verhaltenskodex soll die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des AI-Gesetzes für Allzweck-KI-Modelle erleichtern, einschließlich Transparenz- und urheberrechtsbezogener Regeln, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Verhaltenskodex werden vier Arbeitsgruppen dreimal zusammenkommen, um die Entwürfe zu besprechen. Dieser Prozess wird von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Diese unabhängigen Expertinnen und Experten wurden nach dem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt. Unter ihnen sind auch Expertinnen und Experten aus Deutschland.

Die endgültige Fassung des Verhaltenskodex wird voraussichtlich im April 2025 veröffentlicht und in einer abschließenden Plenarsitzung vorgestellt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 30.9.2024

Informationen über die Entwicklung des ersten Verhaltenskodex für KI für allgemeine Zwecke

 

Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen