Sonderbericht über die Förderung des digitalen Wandels

Am Donnerstag, dem 3. April 2025, veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über die Förderung des digitalen Wandels in den Mitgliedstaaten mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).

Hintergrund

Im Februar 2021 richtete die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem ursprünglichen Budget von bis zu 724 Milliarden Euro ein. Ziel war, die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie abzufedern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, um sie besser auf die Chancen und Herausforderungen des ökologischen und des digitalen Wandels vorzubereiten. Bis Ende 2024 hatte die Europäische Kommission Mittel in Höhe von 650 Milliarden Euro (359 Milliarden Euro für Finanzhilfen und 291 Milliarden Euro für Darlehen) gebunden.

Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum von Februar 2021 bis März 2024, wobei einige zusätzliche Analysen für die Zeit bis Ende 2024 durchgeführt wurden. So konnten die Prüfer die Gestaltung und bei Bedarf auch die Umsetzung der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Komponenten zur Förderung des digitalen Wandels bewerten.

Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob alle Mitgliedstaaten die Anforderung erfüllten, 20 % ihrer ARF-Mittel für Maßnahmen zur Digitalisierung bereitzustellen. Es wurden außerdem Besuche in fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Rumänien) durchgeführt. Dabei wurden 27 Digitalisierungsmaßnahmen geprüft, die der Rechnungshof aus den Plänen dieser Länder ausgewählt hatte. Kriterien für die Auswahl dieser Maßnahmen waren ihre Relevanz für den digitalen Wandel, der Umfang der den Maßnahmen zugeteilten Mittel, die Abdeckung verschiedener Bereiche der Digitalpolitik und der Umsetzungsstand der Maßnahmen.

 

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Donnerstag, dem 3. April 2025, um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für diesen Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Frau Ildikó Gáll-Pelcz.
  • Infos  unter press@eca.europa.eu.