Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Ist das Heizungsgesetz jetzt Geschichte?

Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer, neue Risiken bei Gas und Öl

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit vollzieht die Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel in der deutschen Wärme- und Gebäudepolitik. Die bisherige Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen sollten, wird aufgehoben.
Der Bundestag hat das Gesetz heute beschlossen. Allerdings ist es noch nicht vollständig in Kraft, da noch die Zustimmung des Bundesrats und die Verkündung im Bundesgesetzblatt ausstehen.

Das sogenannte Heizungsgesetz ist damit allerdings nicht einfach vollständig abgeschafft. Vielmehr werden zentrale Teile des Gebäudeenergiegesetzes neu gefasst und unter dem politischen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz fortgeführt. Vorschriften zu Energieeffizienz, Energieausweisen, Gebäudestandards und energetischer Modernisierung bleiben bestehen. Verändert werden vor allem die Regeln für den Austausch und den Neueinbau von Heizungen.

Für Hauseigentümer bedeutet das zunächst mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig wird die Wahl der richtigen Heizung nicht unbedingt einfacher. Denn neben den Anschaffungskosten müssen künftig stärker die Brennstoffpreise, der CO₂-Preis, die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger berücksichtigt werden.

Die 65-Prozent-Regel wird gestrichen

Kern der Reform ist die Aufhebung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe. Diese Regel war 2023 von der damaligen Ampelkoalition beschlossen worden und sollte schrittweise dafür sorgen, dass neu eingebaute Heizungen überwiegend erneuerbare Energien nutzen.

Im ursprünglichen Gebäudeenergiegesetz galt die Vorschrift bereits für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb klassischer Neubaugebiete war das Inkrafttreten grundsätzlich an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028. Erst danach sollte die 65-Prozent-Vorgabe in vielen Bestandsgebäuden verbindlich werden. Mit dem neuen Gesetz wird diese Systematik nun grundsätzlich verändert.

Eigentümer sollen künftig wieder weitgehend frei entscheiden können, ob sie eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung, Fernwärme, eine Hybridanlage oder erneut eine Gas- beziehungsweise Ölheizung einbauen.

Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt

Der Neueinbau klassischer Gas- und Ölheizungen bleibt nach dem neuen Gesetz möglich. Ein generelles Verbot fossiler Heizsysteme gibt es damit nicht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine neue Gas- oder Ölheizung langfristig ohne Einschränkungen betrieben werden kann. Die Bundesregierung setzt statt einer technischen Vorgabe stärker auf Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe.

Ab 2029 sollen neu eingebaute fossile Heizungen einen steigenden Anteil erneuerbarer beziehungsweise klimafreundlicher Brennstoffe verwenden. Vorgesehen ist zunächst ein Anteil von mindestens zehn Prozent. Dieser Anteil soll anschließend schrittweise steigen und bis 2040 bei 60 Prozent liegen.

Langfristig sollen die verwendeten Brennstoffe vollständig klimaneutral werden. Die Bundesregierung will dazu weitere gesetzliche Regelungen für den Zeitraum ab 2045 vorlegen.

Damit verlagert sich die Verantwortung teilweise von der Heiztechnik auf den Brennstoffmarkt. Eine Gasheizung ist dann nicht automatisch ausgeschlossen. Sie könnte theoretisch mit Biomethan, synthetischem Gas oder anderen klimaneutral erzeugten Brennstoffen betrieben werden.

Ob diese Energieträger künftig in ausreichenden Mengen und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden, ist jedoch offen.

Ist das alte Heizungsgesetz damit hinfällig?

Politisch lautet die Antwort weitgehend ja. Juristisch ist sie komplizierter.

Der Begriff Heizungsgesetz war ohnehin keine offizielle Gesetzesbezeichnung. Gemeint war damit vor allem die 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Das Gebäudeenergiegesetz regelte aber schon vor dieser Reform zahlreiche weitere Bereiche, darunter die energetische Qualität von Gebäuden, Anforderungen an Neubauten, Energieausweise und bestimmte Nachrüstpflichten.

Diese Regelungen verschwinden nicht vollständig. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt beziehungsweise verändert vor allem die Bestimmungen zum Einbau von Heizungsanlagen. Die bisherige 65-Prozent-Regel und mehrere dazugehörige Paragrafen werden aufgehoben oder neu strukturiert.

Für Hauseigentümer bedeutet das: Eine bestehende Heizung muss nicht allein wegen des neuen Gesetzes ausgetauscht werden. Auch defekte Anlagen dürfen grundsätzlich repariert werden. Wer jedoch eine neue Heizung einbaut, muss weiterhin prüfen, welche Vorschriften zum Zeitpunkt des Einbaus gelten und welche Anforderungen später an den Brennstoff gestellt werden.

Warum die Reform für Eigentümer nicht automatisch günstiger wird

Die Bundesregierung begründet den Kurswechsel mit mehr Technologieoffenheit, geringerer Bürokratie und größerer Entscheidungsfreiheit. Eigentümer sollen nicht durch eine gesetzlich bevorzugte Heiztechnik zu hohen Investitionen gezwungen werden.

Kurzfristig kann eine Gasheizung tatsächlich günstiger in der Anschaffung sein als eine Wärmepumpe, insbesondere wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist oder umfangreiche Umbauten am Heizsystem notwendig wären.

Die Investitionskosten erzählen jedoch nur einen Teil der Geschichte. Fossile Heizungen sind von steigenden CO₂-Kosten betroffen. Zusätzlich können erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan oder synthetisches Heizöl deutlich teurer sein als herkömmliches Erdgas oder Heizöl.

Wer heute eine Gasheizung mit einer technischen Lebensdauer von 20 Jahren einbaut, bindet sich möglicherweise bis in die 2040er-Jahre an einen Brennstoffmarkt, dessen Preise und Verfügbarkeit schwer vorhersehbar sind.

Aus der vermeintlich günstigen Anschaffung kann deshalb langfristig eine Kostenfalle werden.

Die Wärmepumpe bleibt wichtig, aber nicht mehr gesetzlich bevorzugt

Die Wärmepumpe verliert durch das neue Gesetz ihre bisherige indirekte Sonderstellung. Sie bleibt jedoch eine der wichtigsten Technologien für klimafreundliches Heizen.

Besonders in gut gedämmten Gebäuden und in Verbindung mit Flächenheizungen kann sie vergleichsweise effizient betrieben werden. Auch in vielen älteren Gebäuden ist ein Einsatz möglich, sofern Heizflächen, Vorlauftemperaturen und Gebäudezustand berücksichtigt werden.

Die Reform könnte den Markt dennoch zunächst verunsichern. Viele Eigentümer hatten Investitionen aufgeschoben, weil sie auf neue politische Entscheidungen warteten. Diese Unsicherheit könnte anhalten, solange Förderbedingungen, kommunale Wärmepläne und Brennstoffvorgaben nicht dauerhaft geklärt sind.

Für Hersteller von Wärmepumpen bedeutet die Reform einen intensiveren Wettbewerb. Anbieter von Gas- und Ölheizungen erhalten dagegen mehr Zeit und einen größeren Absatzmarkt. Gleichzeitig müssen sie ihre Technik auf erneuerbare Gase, flüssige alternative Brennstoffe und hybride Systeme vorbereiten.

Kommunale Wärmeplanung bleibt entscheidend

Auch wenn die starre Verknüpfung mit der 65-Prozent-Regel gelockert wird, bleibt die kommunale Wärmeplanung für Eigentümer wichtig.

Kommunen sollen weiterhin untersuchen, welche Gebiete künftig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können, wo dezentrale Heizungen sinnvoll sind und ob perspektivisch Wasserstoff- oder andere Gasnetze zur Verfügung stehen.

Für Eigentümer kann es wirtschaftlich riskant sein, kurz vor einem geplanten Fernwärmeanschluss eine neue Einzelheizung einzubauen. Umgekehrt sollten Hausbesitzer nicht allein auf eine mögliche Wasserstoffversorgung vertrauen, solange es dafür keine verbindliche Planung gibt.

Die kommunalen Wärmepläne werden daher zu einem wichtigen Orientierungspunkt. Ihr praktischer Nutzen hängt allerdings davon ab, wie konkret, verlässlich und finanzierbar die darin genannten Netze und Projekte tatsächlich sind.

Was bedeutet das Gesetz für Mieter?

Für Mieter ist vor allem entscheidend, wer die laufenden Kosten einer Heizung trägt.

Vermieter entscheiden in der Regel über die Investition. Die Brennstoffkosten werden dagegen weitgehend über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben. Daraus entsteht ein möglicher Interessenkonflikt: Eine fossile Heizung kann für den Vermieter bei der Anschaffung günstiger sein, für den Mieter im laufenden Betrieb jedoch höhere Kosten verursachen.

Das gilt besonders, wenn CO₂-Preise steigen und klimaneutrale Brennstoffe teurer werden. Kritiker des Gesetzes warnen deshalb vor einer fossilen Kostenfalle für Mieter.

Die Bundesregierung plant, Kosten für CO₂-Emissionen, alternative Brennstoffe und bestimmte Netzentgelte stärker zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. Ob diese Regelungen ausreichen, um Fehlanreize zu verhindern, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Erreicht Deutschland damit noch seine Klimaziele?

Der Gebäudesektor gehört seit Jahren zu den Problemfeldern der deutschen Klimapolitik. Ein großer Teil der Gebäude wird weiterhin mit Erdgas oder Heizöl beheizt. Gleichzeitig verlaufen energetische Sanierungen vergleichsweise langsam.

Die bisherige 65-Prozent-Regel sollte einen klaren Investitionspfad in Richtung erneuerbarer Wärme vorgeben. Das neue Gesetz setzt stärker auf Marktmechanismen, Brennstoffquoten, Förderprogramme und individuelle Entscheidungen.

Das kann den Eigentümern mehr Flexibilität geben. Es birgt aber die Gefahr, dass fossile Heizungen länger betrieben und weiterhin neu eingebaut werden. Entscheidend wird sein, ob klimaneutrale Brennstoffe tatsächlich verfügbar sind und ob die steigenden Quoten kontrolliert und durchgesetzt werden können.

Hinzu kommt die Frage, für welche Bereiche die begrenzten Mengen an Biomethan, Wasserstoff und synthetischen Brennstoffen eingesetzt werden sollen. Industrie, Luftfahrt, Schifffahrt und Stromerzeugung benötigen ebenfalls große Mengen klimaneutraler Energieträger. Für Millionen einzelne Heizungen könnten diese Brennstoffe langfristig zu knapp und zu teuer sein.

Gewinner und Verlierer der Reform

Zu den kurzfristigen Gewinnern gehören Eigentümer, die ihre Heizentscheidung nicht allein an der bisherigen 65-Prozent-Regel ausrichten wollen. Auch Hersteller klassischer Heizkessel sowie Anbieter von Hybridlösungen erhalten neue Absatzchancen.

Das Handwerk profitiert von einem breiteren Technologiespektrum, muss sich jedoch auf komplexere Beratungen einstellen. Künftig reicht es noch weniger aus, nur den Anschaffungspreis einer Heizung zu vergleichen. Gefragt ist eine Betrachtung über die gesamte Lebensdauer.

Für Wärmepumpenhersteller könnte die Reform kurzfristig zu einer schwächeren Nachfrage führen. Langfristig bleiben elektrische Heizsysteme jedoch aufgrund der Brennstoffkosten und der Klimaziele von zentraler Bedeutung.

Zu den möglichen Verlierern gehören Eigentümer und Mieter, die sich für eine zunächst günstige fossile Anlage entscheiden und später mit stark steigenden Betriebskosten konfrontiert werden.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Mit dem Beschluss des Bundestages ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Je nach Einordnung des Gesetzes muss sich der Bundesrat erneut damit befassen. Anschließend folgen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Erst mit dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt tritt die Reform verbindlich in Kraft. Bis dahin gelten grundsätzlich die bestehenden gesetzlichen Regelungen weiter.

Eigentümer sollten deshalb größere Investitionen nicht allein auf politische Ankündigungen oder erste Berichte über den Bundestagsbeschluss stützen. Maßgeblich ist die endgültige, veröffentlichte Gesetzesfassung.

Mehr Freiheit, aber keine einfache Lösung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz beendet den politischen Vorrang der 65-Prozent-Regel und erweitert die Auswahlmöglichkeiten für Eigentümer. Das bisherige Heizungsgesetz ist damit in seiner zentralen Ausrichtung weitgehend Geschichte.

Die grundlegende Herausforderung bleibt jedoch bestehen: Deutschlands Gebäude müssen klimafreundlicher beheizt werden, während Investitionen für Eigentümer und Heizkosten für Mieter bezahlbar bleiben sollen.

Mehr Technologieoffenheit kann sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Gebäude tatsächlich unterschiedliche Lösungen benötigen. Sie kann aber auch neue Unsicherheit erzeugen, wenn Eigentümer die langfristigen Kosten fossiler Heizungen unterschätzen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, welche Heizung heute eingebaut werden darf. Entscheidend ist, welche Anlage auch in zehn oder zwanzig Jahren noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Quellen

Deutscher Bundestag: Beratung und Beschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz, 10. Juli 2026
Deutscher Bundestag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Gebäudeenergiegesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz
Bundesregierung: Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 13. Mai 2026
Bundesrat: Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Bundestagsdrucksachen 21/6278, 21/6565 und 21/7010

 

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