Nachhaltige Geldanlagen: Neues aus der Politik

Der Bund beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2020 erstmals Grüne Bundeswertpapiere zu begeben. Der Marktauftritt wird in Form von sogenannten Grünen Zwillingsanleihen gestaltet. Dabei emittiert der Bund im Rahmen seines Standardmarktauftritts neben einem konventionellen Bundeswertpapier ein grünes Wertpapier mit gleicher Fälligkeit und gleichem Kupon. Grüne Zwillingsanleihen werden einen Teil des Auktionsvolumens der konventionellen Zwillingsanleihe ersetzen. (Quelle: Deutsche Finanzagentur)

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu ihrer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie eingeleitet. Dies ist ein integraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals und der allgemeinen Bemühungen der Kommission, nach dem Ausbruch des Coronavirus eine nachhaltige und widerstandsfähige wirtschaftliche Erholung sicherzustellen. Ziel dieser Konsultation ist es, so viele Meinungen wie möglich zu sammeln, die in die Arbeit der Kommission einfließen sollen, um private Investitionen in nachhaltige Projekte zu mobilisieren. Diese erneuerte Strategie wird auf früheren Initiativen und Berichten wie dem Aktionsplan 2018 der Kommission zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums und den Berichten der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG) aufbauen. (Quelle: Europäische Kommission)

Wie geplant wird der FNG-Marktbericht am 8. Juni 2020 erscheinen. Die Präsentation der neuen Marktzahlen und eine Einordnung der Entwicklungen im politischen Kontext wird jedoch über eine Videokonferenz erfolgen. Der FNG-Dialog wird am 14. September im Anschluss an die Mitgliederversammlung in der Kalkscheune Berlin stattfinden. (Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen)

Die Schweiz schafft eine Möglichkeit, Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit hin zu testen. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt begründet das so: Heutige Investitionsentscheide beispielsweise zur Energieversorgung sind mitentscheidend, wie viele Treibhausgase zukünftig emittiert werden. Die Staatengemeinschaft hat sich im Übereinkommen von Paris 2015 drei Hauptziele gesetzt, darunter auch jenes, die allgemeinen Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Das heisst, künftig soll mehr Geld in umweltfreundliche und zukunftsträchtige, weniger in treibhausgasintensive Technologien und Energieträger investiert werden. Als Vertragspartei des Übereinkommens von Paris bekennt sich die Schweiz zu diesem Ziel. Das heutige Investitionsverhalten unterstützt eine globale Erwärmung von 4–6 Grad Celsius. Eine breite Teilnahme von Versicherungen und Pensionskassen an freiwilligen Klimaverträglichkeitstests deutet darauf hin, dass das Klimabewusstsein innerhalb der Schweizer Finanzbranche stetig wächst.

Finanzflüsse umfassen die verwalteten Vermögen in der Schweiz. Per Ende 2018 waren dies knapp 7000 Milliarden Schweizer Franken. Sie stammen unter anderem aus privaten Spareinlagen bei Banken, Versicherungskapital oder Vorsorgeeinlagen in Pensionskassen und die AHV. Dass Finanzinstitute und institutionelle Investoren Geld möglichst gewinnbringend anlegen, ist im Interesse der Sparer und der Altersvorsorge. Wird transparent gemacht, wie sich Investitionen und Finanzierungen auf das Klima auswirken, können alle bewusst klimarelevante Entscheide fällen. (Quelle: Schweizer Bundesamt für Umwelt)

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