Haushaltssperre: Unklarheit bei Fördermillionen – Mittelstand muss handeln

Die Haushaltssperre legt das Wachstumschancengesetz auf Eis und hat nun unter anderem auch zum Bewilligungs-Stopp des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Dabei benötigen Unternehmen diese Gelder dringend, um durch Forschung und Entwicklung (F&E) stärker aus der Wirtschaftskrise zu kommen. Ohnehin haben viele Firmen derzeit Probleme, Kredite zu bekommen oder diese sind sehr teuer. Doch es gibt seit 2020 mit der Forschungszulage eine attraktive Alternative. Diese ist jedoch immer noch zu unbekannt oder es gibt Missverständnisse. Die Fördermittelberater von EPSA Deutschland appellieren daher an den Mittelstand.

Forschungszulage nicht betroffen

Die Forschungszulage ist als F&E-Steuervergünstigung aktuell nicht von der Haushaltssperre betroffen. Im Ranking der größten Steuervergünstigungen des Bundes liegt die Forschungszulage mit geplanten Steuermindereinnahmen des Bundes für das Kassenjahr 2024 von 543 Mio. € aktuell lediglich auf Platz 12 und damit weit hinter den budgetierten Erwartungen von 2,5 Mrd. € pro Jahr. Sprich: Von den jährlichen 2,5 Mrd. € aus dem Topf der Forschungszulage rechnet das Bundesfinanzministerium damit, dass im Kassenjahr 2024 nur 543 Mrd. € abgerufen werden (Quelle: Haushaltsplan 2024 der Bundesregierung, Stand: 03. Juli 2023). Die Forschungszulage ist damit mit ihren Möglichkeiten noch nicht in der Industrie-Praxis angekommen. Zudem gibt es oft das Missverständnis, man müsse neue Produkte erfinden, um die Forschungszulage zu bekommen.

Es müssen keine Produkte neu erfunden werden

Es ist nicht erforderlich, ein vollständig neues Produkt zu erfinden, das auf dem Markt noch nicht existiert. Vielmehr geht es darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die über die routinemäßigen Tätigkeiten im Unternehmen hinausgehen und dabei die Umsetzung von Branchen-Neuheiten (z.B. neue Prozesse, Technologien, Materialien) ermöglichen. Wenn Unternehmen unsicher sind, ob ihr F&E-Projekt förderfähig ist, sollten sie sich an Fördermittelberater wenden.

Förderfähige Vorhaben müssen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sein. Darüber hinaus müssen die Projekte alle fünf F&E-Kriterien des Frascati-Handbuchs erfüllen: Neuheit, Kreativität, Ungewissheit hinsichtlich des Ergebnisses, systematische Vorgehensweise und Übertragbarkeit / Reproduzierbarkeit.

Appell an den Mittelstand: Der frühe Vogel…

Duran Sarikaya, CEO EPSA Deutschland, wendet sich an die Unternehmen: „Das Thema Fördermittel ist sowieso schon für viele Unternehmen kaum zu durchschauen. Jetzt kommt auch noch das Haushalts-Chaos dazu. Umso wichtiger ist es, sich neben dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer heute schon den passenden Fördermittelberater für eine ganzheitliche Förderoptimierung zu suchen, um die noch bestehenden Möglichkeiten optimal zu nutzen und sich für die von der Haushaltssperre betroffenen Förderprogramme frühzeitig in Stellung zu bringen.“

 

 

Weiterführende Informationen unter: https://www.epsa-deutschland.de/

 

 

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