Green Deal – Welche Verordnungen kommen auf Unternehmen zu?

Expertenkommentar von Sue Fortunato-Esbach

Sue Fortunato-Esbach (Quelle Assent Inc.)

Der EU-Green Deal sieht eine tiefgreifende Änderung der Art und Weise vor, wie viele Güter hergestellt werden. Auf produzierende Unternehmen kommen in diesem Zusammenhang demnächst zahlreiche Verordnungen zu.

Im Rahmen der internationalen Konferenz Going Green – CARE INNOVATION 2023 gab Sue Fortunato-Esbach einen Ausblick auf die bevorstehende Gesetzgebung. Sie ist Expertin für Produktkonformität und Nachhaltigkeit bei Assent Inc. (Assent), einem führenden Unternehmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.

 

Eine der Hauptsäulen des EU-Green Deals ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Davon erhofft sich die EU einen stark sinkenden Verbrauch von Ressourcen und Energie, der der Umwelt und dem Klima zugutekommt. Zu den Instrumenten, die dies fördern, zählt die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die sich aktuell in Vorbereitung befindet. Sie legt physischen Gütern auf dem EU-Markt unter anderem hinsichtlich Haltbarkeit, Reparierbarkeit sowie Ressourcen- und Energieeffizienz bestimmte Anforderungen auf. Des Weiteren müssen Unternehmen Berichte über den Recyclinganteil ihrer Produkte sowie Informationen über die geschätzte Erzeugung von Abfall durch die Produkte vorlegen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Herstellung von wiederverwertbaren, reparierbaren und ressourceneffizienten Produkten voranzutreiben und dadurch die Umwelt weniger zu belasten sowie den Treibhausgasausstoß entlang des gesamten Lebenszyklus des Produktes zu verringern.

Stärkere Wiederverwertung sowohl von Produkten als auch von Verpackungen

Im Rahmen des Green Deal wird eine höhere Recyclingquote nicht nur von Produkten, sondern auch von deren Verpackungen angestrebt. Die vorgeschlagene europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sieht vor, dass sich alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recyceln lassen. Die Verordnung legt Minimalziele für den Anteil an recyceltem Material in Plastikverpackungen fest. Dadurch soll ein rentabler Markt für recycelte Plastikrohstoffe geschaffen sowie die Nutzung dieser Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen gefördert werden.

Reduktion des Einsatzes von kritischen Mineralien bei der Batterieherstellung als großes Ziel

Ein besonderes Augenmerk richtet der Green Deal auf die Wiederverwertung von Batterien. Grund hierfür sind die Mineralien, die für die Herstellung von Elektrofahrzeugen unentbehrlich sind. Der Abbau dieser Mineralien steht oft in Zusammenhang mit Missständen wie Zwangs- und Kinderarbeit, mangelndem Arbeitsschutz sowie erheblicher Umweltverschmutzung. Durch die vorgeschlagene EU-Batterien-Verordnung soll der Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Batterieproduktion deutlich erhöht werden. Die EU beabsichtigt damit, die eigene Abhängigkeit von Staaten, in denen diese Mineralien abgebaut und verarbeitet werden, zu begrenzen. Die Verordnung schreibt unter anderem einen verpflichtenden Mindestrecyclinggehalt der Mineralien vor, die zur Batterieproduktion genutzt werden. Zudem erlegt die Verordnung Produzenten von Batterien, die in der Industrie und bei Elektrofahrzeugen mit Nominalenergie über 2 kWh zum Einsatz kommen, Due Dilligence Pflichten auf. Die Hersteller sollen künftig die sozialen und ökologischen Risiken, die bei dem Abbau und der Verarbeitung der Mineralien in ihren Lieferketten entstehen, verringern.

Angesichts der zahlreichen neuen Pflichten, die Hersteller im Kontext des Green Deals zu erfüllen haben, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der kommenden Gesetzgebung von großer Bedeutung. Das profunde Wissen um die bevorstehenden Anforderungen ist der erste Schritt hin zu einer Green-Deal-konformen Gestaltung der eigenen Wirtschaftstätigkeit.

 

 

 

 

Aufmacherbild / Quelle / Lizenz
Foto von Vlada Karpovich: https://www.pexels.com/de-de/foto/stift-schreiben-notizen-kunst-4668356/

 

 

 

CC BY-ND 4.0 DE

 

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