E-Scooter-Unfälle: Wer haftet eigentlich? 

E-Scooter gehören inzwischen zum Alltag in deutschen Städten. Sie schließen die Lücke zwischen Bus, Bahn und dem eigenen Ziel, lassen sich per App innerhalb weniger Sekunden mieten und gelten als wichtiger Bestandteil moderner Mobilitätskonzepte. Gleichzeitig wächst jedoch die Zahl der Unfälle seit Jahren kontinuierlich. Fußgänger werden auf Gehwegen angefahren, Radfahrer kollidieren mit E-Scootern an Kreuzungen und Autofahrer müssen plötzlich ausweichen. Hinzu kommen Fahrzeuge, die quer auf Gehwegen oder Radwegen abgestellt werden und so zur Stolperfalle werden.

Während bei einem klassischen Verkehrsunfall mit einem Auto meist schnell klar ist, wer für den Schaden aufkommen muss, stellte sich die Situation bei E-Scootern bislang deutlich komplizierter dar. Gerade bei Sharing-Fahrzeugen verschwanden Unfallverursacher häufig unerkannt oder konnten später nicht mehr eindeutig identifiziert werden. Für viele Geschädigte bedeutete das: Sie blieben trotz eines offensichtlichen Schadens auf ihren Kosten sitzen.

Diese Rechtslücke war so gravierend, dass der Bundestag im Juli 2026 eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen hat. Ziel ist es, Unfallopfern künftig den Zugang zu Schadensersatz deutlich zu erleichtern.

Wenn der Verursacher nicht gefunden wird

Typische Unfallsituationen zeigen das Problem deutlich.

Ein Fußgänger wird auf dem Gehweg von einem E-Scooter erfasst. Der Fahrer fährt einfach weiter.

Ein Radfahrer muss einem entgegenkommenden Scooter ausweichen und stürzt.

Ein parkender Roller blockiert den Gehweg, eine ältere Person stolpert und verletzt sich schwer.

Ein Autofahrer wird beim Abbiegen von einem E-Scooter touchiert, der Fahrer entfernt sich jedoch sofort vom Unfallort.

In all diesen Fällen stellte sich bislang dieselbe Frage: Wer haftet?

Der Fahrer wäre grundsätzlich verantwortlich. Doch genau dieser ließ sich oftmals nicht mehr feststellen. Bei Sharing-Angeboten sind Fahrer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen. Für Geschädigte bedeutete dies erhebliche Beweisprobleme. Sie mussten nachweisen, wer den Roller gefahren oder falsch abgestellt hatte. Gerade bei nächtlichen Unfällen oder fehlenden Zeugen war das häufig praktisch unmöglich.

Warum die bisherige Rechtslage viele Opfer benachteiligte

Im deutschen Verkehrsrecht gilt für Autos seit Jahrzehnten die sogenannte Gefährdungshaftung. Der Halter eines Fahrzeugs haftet grundsätzlich bereits deshalb, weil von seinem Fahrzeug ein besonderes Risiko ausgeht.

Für E-Scooter galt diese Regel bislang jedoch nicht.

Geschädigte mussten daher häufig ein konkretes Verschulden des Fahrers nachweisen. Genau daran scheiterten viele Verfahren. Besonders schwierig war die Situation bei falsch abgestellten Mietrollern. Oft ließ sich nicht mehr feststellen, welcher Nutzer den Roller an dieser Stelle zurückgelassen hatte.

Die Folge war aus Sicht vieler Juristen unbefriedigend: Unternehmen verdienten Geld mit dem Betrieb großer E-Scooter-Flotten, während Unfallopfer oftmals keinen Anspruch erfolgreich durchsetzen konnten.

Auch Versicherungen stießen in solchen Fällen regelmäßig an Grenzen, wenn weder Fahrer noch konkreter Unfallhergang eindeutig nachweisbar waren. Dadurch entstanden zahlreiche Streitigkeiten zwischen Geschädigten, Versicherern und Sharing-Anbietern.

Die Reform soll eine Haftungslücke schließen

Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf diese Entwicklung.

Künftig wird für Elektrokleinstfahrzeuge eine Gefährdungshaftung des Halters eingeführt. Damit werden insbesondere die Betreiber großer Sharing-Flotten stärker in die Verantwortung genommen.

Für Unfallopfer bedeutet das eine deutliche Verbesserung ihrer Rechtsposition. Sie müssen künftig nicht mehr in jedem Fall nachweisen, welcher Fahrer den Schaden verursacht hat. Der Halter kann grundsätzlich für Schäden verantwortlich gemacht werden.

Gleichzeitig gelten künftig strengere Haftungsregeln für Fahrer von E-Scootern. Sie haften künftig auf Grundlage einer gesetzlichen Verschuldensvermutung. Das bedeutet: Im Streitfall müssen sie darlegen können, dass sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Ziel der Reform ist es, die Haftungsregeln für E-Scooter weitgehend an diejenigen anderer Kraftfahrzeuge anzugleichen. Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keinen überzeugenden Grund mehr, Betreiber großer E-Scooter-Flotten haftungsrechtlich besserzustellen als andere Fahrzeughalter.

Was bedeutet das künftig für Verkehrsteilnehmer?

Für Fußgänger verbessert sich die Situation erheblich. Werden sie von einem E-Scooter verletzt oder stürzen über einen falsch abgestellten Roller, bestehen künftig bessere Chancen auf Schadensersatz.

Auch Radfahrer profitieren von der Neuregelung, wenn sie durch einen E-Scooter zu Fall kommen.

Für Autofahrer ändert sich ebenfalls einiges. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Sharing-Scooter, können Ansprüche künftig leichter gegen den Halter beziehungsweise Betreiber geltend gemacht werden.

Die Betreiber selbst müssen ihre Risikobewertung anpassen. Sie tragen künftig mehr Verantwortung für die Fahrzeuge ihrer Flotten und werden voraussichtlich verstärkt auf technische Dokumentation, GPS-Daten sowie nachvollziehbare Nutzerprotokolle setzen.

Für E-Scooter-Fahrer steigt zugleich das persönliche Haftungsrisiko. Wer Verkehrsregeln missachtet, alkoholisiert fährt oder sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt, muss künftig mit deutlich schwerer durchsetzbaren Entlastungsmöglichkeiten rechnen.

Ganz gelöst sind die Probleme dennoch nicht

Auch die neue Gesetzeslage beseitigt nicht alle Schwierigkeiten.

Weiterhin bleibt die Beweisführung bei komplexen Unfallabläufen oft anspruchsvoll. Wer hatte Vorfahrt? Wurde der Roller ordnungsgemäß genutzt? Hat der Geschädigte möglicherweise selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen?

Hinzu kommen praktische Fragen rund um Fahrerflucht, Alkohol oder die unzulässige Nutzung eines Rollers durch zwei Personen gleichzeitig.

Auch datenschutzrechtliche Fragen könnten künftig eine größere Rolle spielen. GPS-Daten der Sharing-Anbieter könnten bei der Rekonstruktion von Unfällen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Ob die Reform tatsächlich zu weniger Gerichtsverfahren führt oder lediglich die Verteilung der Haftung verändert, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Infokasten: Was Betroffene nach einem E-Scooter-Unfall tun sollten

  • Polizei verständigen
  • Verletzungen dokumentieren und ärztlich untersuchen lassen
  • Fotos von Unfallstelle und Fahrzeug anfertigen
  • Kennzeichen oder Fahrzeugnummer des Rollers sichern
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
  • Sharing-Anbieter dokumentieren
  • Eigene Versicherung informieren
  • Bei Personenschäden möglichst früh anwaltlichen Rat einholen

Fazit

E-Scooter sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Mit ihrer wachsenden Verbreitung nehmen jedoch auch die rechtlichen Herausforderungen zu. Die bislang geltenden Haftungsregeln konnten mit der Entwicklung des Sharing-Marktes nicht Schritt halten. Für viele Geschädigte bedeutete dies langwierige Verfahren oder sogar den vollständigen Verlust berechtigter Schadensersatzansprüche.

Die nun beschlossene Reform schließt eine wesentliche Lücke im Verkehrsrecht. Betreiber von Sharing-Flotten werden künftig stärker in die Verantwortung genommen und Unfallopfer erhalten bessere Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Ob sich dadurch auch das Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten verbessert, dürfte sich erst mit der praktischen Anwendung der neuen Regelungen zeigen.

 


Quellen:

  • Bundesregierung: Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern.
  • Deutscher Bundestag: Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern beschlossen.
  • Deutscher Bundestag (hib): Bundesregierung will Halterhaftung bei E-Scootern einführen.

Lizenzhinweis

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