Hubertus Harenberg, SwissLife

bAV wird vorausgesetzt

TREND REPORT im Gespräch zum Thema betriebliche Altersvosorge (bAV) mit Hubertus Harenberg, Direktor Betrieb­liche Altersversorgung bei Swiss Life Deutschland.

Herr Harenberg, welche Wettbewerbsvorteile haben Arbeitgeber durch den Einsatz der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?
Betriebliche Altersversorgung wird mitt­lerweile von vielen Mitarbeitern vorausgesetzt. Arbeitnehmer erkennen, dass Altersvorsorge erhebliche Teile ihres verfügbaren Einkommens verschlingt. Die bAV ist daher ein wertvoller Vergütungsbestandteil – und das ohne Lohnnebenkosten für den Arbeit­geber. Neben arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen sind für die Mitarbeiter auch die vom Arbeitgeber angebotenen Entgeltumwandlungsmodelle interessant.

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Wie garantieren Sie Ihren Kunden Sicherheit und Finanzstärke?
Seit über 150 Jahren ist Swiss Life die Re­ferenz aus der Schweiz für langfristige finanzielle Unabhängigkeit. Welt­weit vertrauen uns über vier Millionen Kunden. Die Vermögensverwaltungs-Einheit der Swiss Life Gruppe, die übrigens auch bei der Kapitalanlage im Rahmen von Swiss Life Maximo mitwirkt, ist außerdem mit einem verwalteten Vermögen von 155 Milliarden Schweizer Franken der viertgrößte institutionelle Asset Manager in der Schweiz. Mit dieser langjährigen Expertise in Sachen Anlage- und Risikomanagement engagieren wir uns für die Sicherheit unserer Kunden.

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