Krypto-Steuern leicht gemacht

Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Juhn.

 

Was Einsteiger wissen müssen

Als Investitionsmöglichkeit stehen Krypto-Währungen hoch im Kurs – und das sowohl bei großen als auch bei kleinen Investoren. Laut einer Umfrage der Alternative Investment Management Association (AIMA) und PwC hat mittlerweile fast die Hälfte aller Hedgefonds mit Fokus auf traditionelle Anlageklassen in Kryptowährungen investiert. Und auch private deutsche Anleger zeigen sich begeistert. Splendid Research fand heraus, dass 2024 jeder Achte von ihnen bereits in Kryptowährungen investiert, wobei zwei Drittel zeitnah Kurssteigerungen erwarten und planen, mehr Geld in virtuellen Währungen anzulegen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs steht dabei jedoch fest: Der Staat verdient mit.

 

Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor an der FOM Hochschule Bonn, Steuerberater und geschäftsführender Partner bei der JUHN Partner GmbH. Seine Schwerpunkte: Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, internationales Steuerrecht und Unternehmenstransaktionen.

 

 

Kurstreiber für Krypto

Bereits im März 2024 kletterte der Bitcoin-Kurs auf 73.738 Dollar und löste unter Anlegern gleichermaßen Verblüffung und Begeisterung aus. Grund für den Run aufs virtuelle Geld? Die Vorfreude auf börsengehandelte Fonds (ETFs) löste monatelang Spekulationen aus, die in einem wahren Ansturm institutioneller Anleger gipfelten. Nach Angaben von Bloomberg Intelligence wurden mehr als sieben Milliarden Dollar in diese Anlageprodukte investiert und triggerten damit den rasanten Anstieg des Bitcoin-Kurses. Neben solchen kryptospezifischen Nachfrageimpulsen hatten laut Analysen auch die geldpolitischen Entscheidungen der Zentralbanken sowie traditionelle Risikoprämien signifikante Auswirkungen auf die Preisentwicklung des Bitcoins. Einen weiteren Kurssprung auf einen neuen Höchstwert von über 80.000 Dollar löste der Sieg von Donald Trump bei der US-Wahl aus. Analysten führen das auf die neuen politischen Rahmenbedingungen zurück, wobei sich der ehemalige und kommende US-Präsident bereits im Wahlkampf als Favorit der Krypto-Community herauskristallisierte. Fans der Digitalwährung, die aufgrund gestiegener Kurse auf Verkauf setzten und damit Gewinne realisierten, konnten so mitunter ein ordentliches Plus verzeichnen. Dafür interessiert sich jedoch unter Umständen auch das Finanzamt.

Die Sache mit der Steuer

Solange Anleger Kryptowerte im digitalen Portemonnaie haben, wertet das der Staat als Privatsache. Werden sie jedoch veräußert, erregt das die Aufmerksamkeit des Finanzamts, egal ob die digitalen Coins gegen Euro verkauft oder eine andere Kryptowährung getauscht werden. Prinzipiell gilt: Wer beim Handel mit Krypto-Einheiten Gewinne macht, muss diese versteuern. Das klingt zwar logisch und wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben bereits 2022 klargestellt, erforderte 2023 allerdings eine Grundsatzentscheidung von Deutschlands oberstem Steuergericht. Denn lange argumentierten Krypto-Fans gegen eine Abgabenpflicht: Virtuelle Währungen seien keine greifbaren Wirtschaftsgüter. Die Richter widersprachen. Im digitalen Raum herrscht keine Steuerbefreiung beim Handel mit virtuellen Wirtschaftsgütern wie Bitcoins und Co. – auch dann nicht, wenn sich Anleger ihren Pflichten aufgrund eines vermeintlichen „strukturellen Vollzugsdefizits“ seitens der Finanzämter entziehen könnten.

Steuern oder doch keine Steuern?

Offiziell stuft das Bundesfinanzministerium virtuelle Währungen als privates Tauschmittel ein. Damit gelten Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“, wodurch Erträge aus Kryptowerten vergleichbar mit Erlösen aus dem Verkauf von Kunstwerken sind – ein großer Vorteil für Anleger. Denn der Fiskus wertet ihren Gewinn nicht als Kapitalertrag, weshalb etwa die Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer entfällt. Mehr noch: Unter bestimmten Bedingungen bleibt der Handel mit den Coins steuerfrei. Entscheidend ist, in welcher Form die Kryptowerte investiert und wie lange sie als Wertanlage gehalten werden. Ähnlich wie beim Verkauf von Kunstwerken, Antiquitäten oder Goldbarren gilt eine einjährige Spekulationsfrist. Behalten Anleger ihre virtuellen Werte mindestens 12 Monate lang im Wallet, zahlen sie beim Verkauf keine Steuern auf einen etwaigen Gewinn – egal wie hoch dieser ausfällt. Veräußern Anleger ihre Coins vor Ablauf der Jahresfrist, entfällt auf den Ertrag der persönliche Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent, sofern der Freibetrag von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte überschritten wird.

Krypto in der Steuererklärung

Wer Coins häufiger handelt, hat oft Schwierigkeiten, ihre exakte Haltedauer zu ermitteln. Normalerweise muss nicht nur eine individuelle Zuordnung erfolgen, sondern auch die fortgeführten Einkaufspreise müssen berechnet werden – ein enormer Aufwand. Zur Vereinfachung akzeptieren Finanzämter die First-in-first-out-Methode (FIFO). Das heißt: Es wird einfach angenommen, dass die Coins, die ein Anleger zuerst gekauft hat, auch die sind, die zuerst wieder verkauft werden. Fällt der Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufspreis positiv aus, müssen Trader das in ihrer Steuererklärung spätestens im darauffolgenden Jahr unter „SO“ für Sonstige Einkünfte vermerken. Daneben gilt es auch das jeweilige Steuerjahr, in dem die Coins verkauft wurden, anzugeben sowie die Folgefragen zu Haltedauer, Kosten und Preisen zu beantworten. Da Kryptowährungen starken Kursschwankungen unterliegen, ist es zudem ratsam, alle Informationen akribisch zu dokumentieren und relevante Belege griffbereit zu haben, um die Angaben stichhaltig zu untermauern. Fällt der Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufspreis negativ aus und verzeichnen Anleger Verluste, lassen sich diese prinzipiell mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen – unter Umständen auch mit solchen aus dem Vorjahr oder aus den nachfolgenden Jahren.

Bitcoin-ETPs, Zertifikate und der Fiskus

Mittlerweile haben Krypto-Interessierte hierzulande auch die Option durch verschiedene Finanzprodukte, wie Exchange Traded Products (ETPs) und Zertifikate, an der Wertentwicklung von Kryptowährungen zu partizipieren. Diese Produkte werden an regulierten Börsen wie Xetra gehandelt und bieten eine Möglichkeit, in digitale Vermögenswerte zu investieren, obwohl echte Krypto-ETFs in Deutschland noch nicht zugelassen sind. ETPs und Zertifikate sind strukturierte Wertpapiere, die entweder die Kursentwicklung eines Basiswerts, in diesem Fall Kryptowährungen, nachbilden oder direkt in diese investieren. Entsprechend gilt für Gewinne, die den jährlichen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro (für Einzelpersonen) übersteigen, die Abgeltungsteuer von 25 Prozent – unabhängig von der Haltedauer der Papiere im Depot. Bei Verlusten aus Krypto-ETPs und Zertifikaten erfolgt eine automatische Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren durch die Depotbank, die außerdem eine Steuerbescheinigung für die Steuererklärung ausstellt. Einen Sonderfall in puncto Abgaben an den Fiskus bilden jedoch Krypto-ETPs mit einem sogenannten Auslieferungsanspruch auf Krypto-Tokens. Anleger haben hier einen Anspruch auf die tatsächlich zugrunde liegende Kryptowährung und können alternativ zum Verkauf die Tokens über die Börse erhalten. Aus diesem Grund gelten bei solchen Produkten die Regelungen für echte Kryptowährungen: Verkaufsgewinne sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, während Verkäufe innerhalb dieser Frist nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden müssen. Insbesondere für Anleger, die ihr Krypto-Wallet erweitern und in ETPs oder Zertifikate investieren wollen, kann es angesichts der Komplexität der Materie sinnvoll sein, Experten hinzuzuziehen. Sie können helfen, mögliche Fehler zu vermeiden.