Fördermittel – Das kluge Finanzinstrument
Noch immer nutzen zu wenige Unternehmen die verschiedenen Subventionen und Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union, dem Bund und der Bundesländer. Während Konzerne schon zunehmend eigene Abteilungen einrichten, um gezielt Fördermittel zu akquirieren, wissen kleine und mittlere Unternehmen oftmals noch nicht einmal von ihren Möglichkeiten, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Förderung muss keine einmalige Sache sein
Unternehmen haben die Wahl zwischen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, zinsverbilligten Darlehen, (staatlichem) Beteiligungskapital und Zuschüssen. Fördermittel gibt es für nahezu alle Branchen und für Unternehmen jeder Größe. Besonders gefördert werden aber kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Unternehmen, die Fördermittel für sich erkannt haben, nutzen diese Möglichkeit regelmäßig. Wichtig zu wissen: Ein Fördermittelzuschuss muss keine einmalige Sache sein!
Investitionen in neue Produktionsstandorte oder Entwicklungsvorhaben strapazieren das Unternehmensbudget oft bis zum Limit. In einer offenen, globalen Wirtschaft hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von ihrer Fähigkeit ab, hochwertige Erzeugnisse zu entwickeln und zu produzieren.
Ein neuer Roboter, ein innovatives Leichtbaukonzept oder ein revolutionäres Bildgebungsverfahren für die medizinische Diagnostik – innovative Ideen gibt es zuhauf. Der Weg bis zum Serienprodukt ist jedoch häufig lang und steinig. Daher beklagen viele Unternehmen, dass sie durch hohe Entwicklungskosten und Risiken daran gehindert werden, ihre Ideen auf die Straße zu bringen. Öffentliche Fördermittel können eine interessante Alternative zu klassischen Finanzierungsmöglichkeiten darstellen und helfen, das finanzielle Risiko überschaubar zu machen.
Vor allem nicht rückzahlbare Zuschüsse nutzen
Vor allem die nicht rückzahlbaren Zuschüsse verpassen den Unternehmen einen ordentlichen Finanzboost. Technologieorientierte Förderprogramme bezuschussen F&E Vorhaben von Unternehmen in der Regel bis ca. 50 Prozent. Bei EU-Programmen ist eine Förderung sogar bis zu 100 Prozent möglich. Für jedes Projekt darf nur ein Fördermittelantrag gestellt werden, mehrfache Beantragung ist strafbar. Sie können jedoch parallel Anträge zu verschiedenen Vorhaben stellen.
Das richtige Förderprogramm finden
Der erste und sehr zeitraubende Schritt auf dem Weg zum Zuschuss besteht darin, das richtige Programm für Ihr Unternehmen und Ihr Projekt zu finden. Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es eine sehr gute Übersicht der Förderprogramme: www.foerderinfo.bund.de. Hilfreich ist auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: www.foerderdatenbank.de. Hier können Sie über die Schnellsuche die Eckdaten Ihres Unternehmens und Ihres Projektes eingeben. So erhalten Sie eine Auswahl der Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen und vor allem eine nützliche Kurzübersicht zum jeweiligen Programm. Aber auch IHK, regionale Wirtschaftsverbände, Förderlotsen oder Fördermittelberater können hier eine wertvolle Hilfe sein.
Timing bei der Antragstellung beachten
Wichtig bei allen Förderprogrammen ist es, das Timing zu beachten. Denn bei nahezu allen Programmen muss die Bewilligung abgewartet werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen werden darf (einzige Ausnahme: das Forschungszulagengesetz). Für die Antragstellung und Bewilligung müssen Sie eine Vorlaufzeit von ca. 6 Monaten bis zum Projektstart einplanen.
Antragstellung auslagern
Unternehmen, die Fördermittel für ihre Vorhaben nutzen, sind klar im Wettbewerbsvorteil. Häufig fehlt im Alltag jedoch die Zeit, um wochenlang über Antragsformularen und Programmrichtlinien zu sitzen. Die Richtlinien zu den einzelnen Förderprogrammen sind umfangreich, nicht immer auf den ersten Blick verständlich und daher oft abschreckend. Speziell die ersten Anträge kosten Zeit und Nerven und lassen viele Antragsteller verzweifeln. Die Alternativen sind, entweder auf die Fördergelder zu verzichten oder sich Unterstützung von einem externen Fördermittelprofi zu holen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob ein Outsourcing der Antragstellung nicht sinnvoller ist.
Aktueller Tipp: Jetzt rückwirkend Forschungszulage für F&E Projekte beantragen
Zum 1. Januar 2020 trat das Forschungszulagengesetz in Kraft. Konkret bedeutet das, Unternehmen können rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Es werden 25 % aus max. vier Mio. Euro Projektsumme pro Jahr und Unternehmensgruppe gefördert. In Summe bedeutet das eine max. Förderung in Höhe von einer Million Euro pro Jahr. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig, unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit.
Über die Hentschel Fördermittelberatung
Sabine Hentschel ist Expertin für Fördermittel im Bereich Forschung und Innovation und unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, Zuschüsse erfolgreich zu beantragen. Sie und ihr Team können durch langjährige Erfahrung im Engineering punkten.
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