Ende der Homeoffice-Pflicht

Homeoffice: Droht der Eintritt des Gewohnheitsrechts?

Für die Unternehmen mag die Pflicht weggefallen sein, ihren Angestellten die Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.

Aber Vorsicht: Wer es jetzt verpasst, die Belegschaft wieder ins Büro zu beordern, der löst damit eventuell das Gewohnheitsrecht aus. Denn je länger die Kollegen von zu Hause aus arbeiten dürfen, obwohl sie darauf keinen Anspruch mehr besitzen, desto stärker können sie auch künftig auf dieses Privileg pochen – und es sogar juristisch durchsetzen.