Open Content
Was ist Open Content?
Durch Open-Content-Lizenzen können urheberrechtlich geschützte Werke freier und unter vereinfachten Bedingungen nutzbar gemacht werden als es das Urheberrecht mit seinem Grundsatz „Alle Rechte vorbehalten“ gewährleistet. Urheber können selbst bestimmen, welche Rechte sie an ihren Werken vorbehalten. Gleichzeitig werden den Nutzern größere Freiheiten beim Umgang mit wissenschaftlichen und kulturellen Inhalten eröffnet. So können Werke, die unter einer Open-Content-Lizenz stehen, verändert, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzungsbedingungen von Open-Content-Lizenzen sind in der Regel transparent und leicht verständlich.
Leitfaden Open Content
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat einen Leitfaden zu Open-Content-Lizenzen veröffentlicht. Er gibt Tipps zu den Vor- und Nachteilen sowie den rechtlichen Hintergründen von Open Content. Exemplarisch wird das Open-Content-Lizenzmodell Creative Commons (CC) mit seinen unterschiedlichen Lizenzvarianten ausführlich vorgestellt.
Der Leitfaden liegt als Print- und elektronische Version vor.
Download Leitfaden als PDF
Es ist erlaubt, den Leitfaden unter Nennung des Herausgebers zu nicht kommerziellen Zwecken zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Um Institutionen und Privatpersonen weltweit zu ermutigen, vermehrt offene Lizenzen zu nutzen, haben die Deutsche UNESCO-Kommission, das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen und Wikimedia Deutschland einen Leitfaden zu Open-Content-Lizenzen in englischer Sprache herausgegeben. Er trägt den Titel „Open Content – A practical guide to using Creative Commons licenses“. Der Leitfaden nimmt – soweit dies angesichts unterschiedlicher Rechtslagen möglich ist – eine internationale Perspektive ein. 2015 ist die deutsche Ausgabe erschienen: „Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen“.
Der Leitfaden liegt als Print- und elektronische Version vor.
Download (PDF)
Download der englischen Ausgabe (PDF)
Den Leitfaden gibt es elektronisch auch in indonesischer Sprache.
Resolution der 71. Hauptversammlung
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat im Juni 2011 mit der Resolution „Potenziale von Sozialen Medien für UNESCO-Ziele nutzen“ an ihre Partnerinstitutionen appelliert, die Verwendung von Open Content und Open Source Lizenzen zur Unterstützung kollaborativer Wissensproduktion und Wissensverbreitung zu fördern. Die DUK hat sich gleichzeitig verpflichtet, Ergebnisse ihrer Arbeit soweit möglich unter freien Lizenzierungsformen zu veröffentlichen.
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