Verbraucherdaten sind zu schützen – Datensicherung und Anonymisierung im Handel
von Dr. Christoph Hönscheid
Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss auch der Handel wirksame Maßnahmen zum Schutz von Informationen ergreifen. Gerade in dieser Branche werden Daten häufig in Bereichen verarbeitet, über die das Unternehmen keine Kontrolle hat, so zum Beispiel bei den großen Cloud-Anbietern in den USA. Anonymisierungs-Gateways als „Single Point of Control“ können kritische Daten auf ihrem Weg dorthin „entschärfen“, ohne die Funktionen betroffener Applikationen zu beeinträchtigen.
Der Handel gehört seit Jahren zu den bevorzugten Zielen von Cyberkriminellen: Hier können sie, sofern sie mit ihrem Treiben erfolgreich sind, an große Mengen von Kundendaten kommen, und hier fällt ihnen der Erfolg oft genug recht leicht, weil die Unternehmen ihre Daten weniger gut schützen als beispielsweise in der Industrie, im Finanzsektor oder im Bereich Forschung und Entwicklung. Dabei sind Daten im Handel und besonders im Einzelhandel in hohem Maße „kritisch“ – Verbraucherdaten, vielleicht sogar mit Informationen über Kreditkarten oder Bankverbindungen lassen sich schneller und unkomplizierter monetarisieren als Daten, die in anderen Bereichen abgegriffen wurden.
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai endgültig in Kraft tritt, ändern sich jedoch auch für den Handel die Rahmenbedingungen der Datensicherheit. Wenn Unternehmen massive Strafzahlungen vermeiden wollen, müssen sie beizeiten wirksame Maßnahmen ergreifen, um für alle Geschäftsanwendungen einen höchstmöglichen Schutz der personenbezogenen Informationen sicherzustellen.
CC BY-SA 4.0 DE
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