Ausländische Anbieter, die über Online-Marktplätze Ihre waren feilbieten, lassen sich bisher nur schwer steuerlich erfassen, gechweige denn Verfolgen. Um die immensen Verluste, die für den Staat dadurch entstehen einzudämmen, wendet er nun das Prinzip der Marktplatzhaftung an. Damit werden die Betreiber der Marktplätze in die Pflicht genommen, und müssen nun steuerlich relevante Merkmale der beteiligten Händler erfassen. Will man als Marktplatzbetreiber nicht selbst für möglicherweise erhebliche Steuernachzahlungen aufkommen, so muss man sich von den Händlern die sogenannte Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG vorlegen lassen. Einen Antrag zur Erteilung der Bescheinigung findet man auf der Seite des Händlerbunds.

Marktplatzbetreiber sollten bis zum 15.April 2019 zumindest der Antrag auf Bescheinigungfür Händler mit Sitz außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR (Händler aus Drittstaaten) vorliegen haben, sofern dieser bis zum 28.Februar gestellt wurde. Ab dem 1.Oktober sollte die Bescheinigung für Händler innerhalb Deutschlands vorliegen

Händler sollten sich schon vor Ablauf der Fristen entsprechend um eine Bescheinigung bemühen, sonst droht ein Ausschluss vom Marktplatz.

Aufmacherbild: Bild von TPHeinz auf Pixabay

CC BY-SA 4.0 DE

 
 
Sie dürfen:
  • Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
  • Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
  • Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass die im Beitrag enthaltenen Bild- und Mediendateien zusätzliche Urheberrechte enthalten.
Unter den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.