Elektronische Vertrauensdienste

DA:VE ist online

Die Bundesnetzagentur hat das dauerhaftes Verzeichnis für elektronische Vertrauensdienste DA:VE Ende 2019 in Betrieb genommen. Es ermöglicht die dauerhafte Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln.

„Mit dem dauerhaften Verzeichnis DA:VE leistet die Bundesnetzagentur einen wesentlichen Beitrag zur Verlässlichkeit der elektronischen Unterschrift und bietet deutschen Vertrauensdiensteanbietern einen Vorteil auf dem Binnenmarkt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Warum ist das wichtig?

Qualifizierte elektronische Vertrauensdienste wie etwa Signaturen, Siegel und Zeitstempel sind wichtige Werkzeuge der Digitalisierung. Dabei erfordern viele Anwendungsbereiche langfristige Sicherheit. Dort soll z.B. auch in vielen Jahren noch rechtsverbindlich geprüft werden können, wer ein Dokument unterzeichnet hat.

Stellt ein deutscher qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter den Betrieb ein, übernimmt die Bundesnetzagentur mit dem Verzeichnis DA:VE die erforderlichen Auskünfte. Bereits erstellte elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel können so weiterhin zuverlässig auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Die Nutzung des Verzeichnisses erfolgt vollautomatisch. Die Bundesnetzagentur unterstützt mit DA:VE die Digitalisierung in Deutschland. Das Verfahren gehört zu den ersten seiner Art in Europa. Es wurde unter Beteiligung der deutschen Marktteilnehmer entwickelt und getestet.

Hintergrund

Die Einführung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste durch die eIDAS-Verordnung bietet die Möglichkeit, schnelle, kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. eIDAS hat das Ziel, das Vertrauen in sichere digitale Infrastrukturen nachhaltig zu stärken. Bei Nutzung innovativer Identifizierungsmethoden ermöglichen die elektronischen Bausteine der eDIAS medienbruchfreie und rechtssichere Transaktionen in einem one-stop-shop.

Als Vertrauensanker leistet DA:VE hier einen wichtigen Beitrag.

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur zu elektronischen Vertrauensdiensten unter:

www.elektronische-vertrauensdienste.de

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