Der Medizinalcannabis-Boom in Deutschland nach der Reform 2024
Seit dem 1. April 2024 hat sich der Zugang zu medizinischem Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Was Patientinnen und Patienten heute über Verschreibung, Telemedizin und Versorgung wissen sollten.
Was sich seit der Reform geändert hat
Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 fällt Cannabis in Deutschland nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.
Was vorher ein aufwändiges Antragsverfahren bei der Krankenkasse erforderte und sich häufig über Wochen hinzog, ist heute deutlich unkomplizierter: Ärztinnen und Ärzte verordnen medizinisches Cannabis auf einem normalen Rezept (Muster 16) oder per eRezept, ohne vorherige Genehmigung der Kasse.
Auch die Telemedizin hat den Zugang spürbar vereinfacht. Wer eine Cannabis-Therapie beginnen möchte, muss dafür heute keine Praxis mehr aufsuchen: Fragebogen, ärztliche Prüfung und Rezeptausstellung lassen sich vollständig online abwickeln.
Verschiedene telemedizinische Anbieter ermöglichen inzwischen eine digitale Prüfung medizinischer Cannabisverordnungen, wo Patientinnen und Patienten Informationen zum Ablauf der Rezeptanfrage, zur apothekenbasierten Versorgung sowie zu verfügbaren Cannabisblüten zum Bespiel unter https://cannabisrezept.berlin/cannabisblueten/ erhalten.
Für viele Menschen mit chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder neurologischen Erkrankungen eröffnet diese Vereinfachung eine Behandlungsoption, deren Zugang zuvor häufig an Bürokratie und langen Wartezeiten scheiterte.
Für wen kommt eine Cannabis-Therapie infrage?
Medizinisches Cannabis ist kein Mittel für jeden Beschwerdefall. Eine Verschreibung setzt voraus, dass eine ernsthafte Erkrankung vorliegt und andere Therapieoptionen entweder nicht ausreichend gewirkt haben oder mit unzumutbaren Nebenwirkungen verbunden waren.
Zu den häufigsten Indikationen zählen:
- chronische Schmerzzustände, etwa bei Rückenleiden, Rheuma oder Fibromyalgie;
- Spastiken bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose;
- Übelkeit und Appetitlosigkeit im Rahmen einer Chemotherapie;
- schwere Schlafstörungen, die auf andere Mittel nicht ansprechen.
Wer unsicher ist, ob eine Therapie für die eigene Situation geeignet ist, kann zunächst eine ärztliche Einschätzung einholen. Ein strukturierter Fragebogen erfasst die Krankengeschichte, eine Ärztin oder ein Arzt prüft die Angaben und entscheidet anschließend, ob eine Verordnung medizinisch vertretbar ist, wobei die Bearbeitungsdauer je nach Einzelfall variieren kann.
Der Markt wächst, aber nicht ohne Reibung
Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis ist seit der Reform spürbar gestiegen. Im ersten Quartal 2025 wurden rund 37 Tonnen medizinisches Cannabis nach Deutschland importiert. Mit der Nachfrage wachsen allerdings auch die Schwierigkeiten:
Viele Apotheken berichten von Lieferengpässen und schwankender Produktverfügbarkeit, was den Behandlungsalltag für Patientinnen und Patienten erschwert.
Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der klassischen Vor-Ort-Apotheken dem Thema bisher skeptisch gegenübersteht. Laut dem Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des Instituts für Handelsforschung Köln bewerten 74 Prozent der befragten Apothekeninhaber die Teillegalisierung kritisch, und 83 Prozent sehen konkrete Risiken für ihr Geschäft.
Einer Aposcope-Umfrage aus dem August 2025 zufolge halten rund 74 Prozent der deutschen Apotheken gar keine medizinischen Cannabisblüten auf Lager.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das in der Praxis: Der Weg über spezialisierte Versandapotheken kann häufig zuverlässiger als der Gang zur nächsten Apotheke um die Ecke sein.
Der Weg zum Rezept, Schritt für Schritt
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Cannabis-Therapie zu beginnen, steht vor einer überschaubar gewordenen Aufgabe. Der Ablauf lässt sich in drei Schritte unterteilen:
- Anamnese und Indikationsprüfung. Über einen ärztlich geprüften Online-Fragebogen werden Vorerkrankungen, bisherige Therapien und aktuelle Beschwerden dokumentiert. Bei Unklarheiten kann ergänzend ein Videogespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geführt werden.
- Rezeptausstellung. Bei positiver medizinischer Einschätzung wird das Rezept ausgestellt, als Privatrezept oder, sofern eine Kostenübernahme beantragt und genehmigt wurde, zulasten der Krankenkasse.
- Bezug aus einer Apotheke. Das Rezept wird an eine spezialisierte Apotheke übermittelt, die das Rezept bearbeitet und den Versand entsprechend der gesetzlichen Vorgaben organisiert.
Der Versand nach Hause ist in Deutschland weiterhin legal. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Juni 2025 diskutiert allerdings ein mögliches Versandverbot für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. Bis eine entsprechende Regelung in Kraft tritt, bleibt der bisherige Weg gültig.
Was kostet eine Cannabis-Therapie?
Die Kosten einer Cannabis-Therapie hängen davon ab, ob das Rezept privat oder zulasten der Krankenkasse ausgestellt wird. Beim Privatrezept zahlen Patientinnen und Patienten die Behandlung selbst.
Bei spezialisierten Versandapotheken liegen die Durchschnittspreise für medizinische Cannabisblüten häufig bei rund 7,50 Euro pro Gramm; je nach Sorte und Apotheke kann dieser Wert jedoch deutlich abweichen. Hinzu kommt eine einmalige ärztliche Konsultationsgebühr, deren Höhe von Anbieter zu Anbieter variiert.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist seit der Reform nicht mehr automatisch ausgeschlossen, bleibt aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Sie muss vor Therapiebeginn beantragt und vom Medizinischen Dienst geprüft werden. In der Praxis ist das Privatrezept deshalb häufig ohne vorheriges Genehmigungsverfahren nutzbar, wenn auch meistens die teurere Option.
Ausblick: Eine stabile Versorgung ist noch nicht gesichert
Die Cannabis-Teillegalisierung hat den Zugang zur medizinischen Versorgung für viele Patientinnen und Patienten erheblich verbessert. Gleichzeitig bleibt das Marktumfeld im Fluss. CDU und CSU haben mehrfach angekündigt, Teile des Gesetzes zurückdrehen zu wollen; eine vollständige Rücknahme hat es jedoch nicht in den Koalitionsvertrag von 2025 geschafft. Eine staatlich begleitete Evaluation der Auswirkungen ist im Gange.
Wer die Hintergründe des Gesetzes besser verstehen möchte, findet bei der Bundeszentrale für politische Bildung eine sachliche Einordnung.
Für Patientinnen und Patienten, die jetzt Zugang zur Therapie suchen, gilt deshalb der praktische Ratschlag: frühzeitig Informationen einholen und sich ärztlich beraten lassen, denn die rechtliche Lage kann sich noch verändern. Wer die Möglichkeiten der heutigen Regelung nutzen möchte, kann derzeit verschiedene legale Versorgungswege nutzen.



