Benefits ohne Vorbehalte
Corona-Sonderprämie: Sachbezugskarte mit Sonderkonditionen
Mit Benefit- und Loyalty-Programmen können Unternehmen ihre Marke stärken und Mitarbeiter langfristig unterstützen und halten.
Eine Möglichkeit sind Sachbezugskarten, wie die 44 Euro-Karte givve Card, die steuerfrei aufgeladen werden kann. Diese stehen Mitarbeitern für Zahlungen im stationären und auch im Online-Handel zur Verfügung. Sowohl Beladung und Nutzung erfolgen ausschließlich digital.
Administrativ lässt sich die Kartenverwaltung leicht in bestehende Unternehmensprozesse integrieren. So können Gehalts- und Sachzuschusszahlungen klar getrennt werden. Durch die Kopplung an das Business Portal kann der interne Verwaltungsaufwand dadurch enorm reduziert werden. Über dieses Portal werden die Karten bestellt und auch aufgeladen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 gibt es unterschiedliche formal rechtliche Interpretationsmöglichkeiten, was zu Unsicherheiten und Verwirrung führte. Die neue gesetzliche Definition wird derzeit von Marktteilnehmern und von Finanzämtern sehr unterschiedlich ausgelegt. Um alle Unsicherheiten und damit eine klare Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen, wird noch immer ein Klärungsschreiben seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erwartet.
Ab sofort gibt es, zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise, für Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro eine Steuerbefreiung. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder am 9. April 2020 mit. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die neue 1.500 € Regelung kann entweder als Alternative zum aktuell diskutierten 44 € Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG, oder zusätzlich zur 44 € Regelung über eine Sachbezugskarte ausgezahlt werden.
Dank der 1.500 Euro-Corona-Sonderprämie, die z.B. das FinTech givve zu speziellen Konditionen anbietet, können Unternehmer, in Bezug auf die gesetzlich noch immer unklare Sachlage der Sachbezugszahlungen, nun auf eine steuerrechtlich sichere Regelung zurückgreifen.
Benefits können bewusst zur Stärkung des Employer Brandings genutzt werden, was gerade in Zeiten von Krisen nicht zu unterschätzen ist. Mit der givve® Card beispielsweise drücken Unternehmen Wertschätzung aus und motivieren ihre Mitarbeiter auch in diesen schwierigen Zeiten. Mit ihr erhält man eine sichtbare Unterstützung, die durch das individuelle Design die Brand stärkt und auch auf Distanz verbindet.
In Bezug auf die Diskussion zum 44 € Sachbezug stellt Sebastian Brehm, Mitglied des Finanzausschusses und Sprecher für Haushalt und Finanzen der CSU im Bundestag zusammenfassend klar: „Bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 haben wir im Finanzausschuss des Bundestags klargestellt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers alle bestehenden 44 € Prepaidkarten weiterhin als Sachbezug gelten. In der Praxis tritt derzeit aber Verunsicherung in der Anwendung von Sachbezügen auf, die Millionen Arbeitnehmer betreffen und in der aktuellen Corona-Krise für weitere Verunsicherung sorgen. Für 2020 wurde vom BMF jetzt die 1.500 € Regelung getroffen, die zum Vorteil für alle auch für den Sachbezug eingesetzt werden kann. Für 2021 ist unser Ziel, über das Jahressteuergesetz eine neue eindeutige Regelung für die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs einzuführen. Im Zuge dessen macht es absolut Sinn, die 44 € Freigrenze für Sachbezug auf 60 € zu erhöhen. Mit digitalen Lösungen, die überall in Deutschland vielfältig einsetzbar sind, bleibt der Sachbezug attraktiv und zeitgemäß.“
Weitere Informationen unter:
https://givve.com/de/ueber-uns/infothek/sachbezug-corona-praemie
Bildquelle / Lizenz: givve