Anzeigenpreisliste Nr. 10 – gültig ab 01. Januar 2025

Ziele, Werte und Philosophie

Immer mehr Dynamik in Wirtschaft und Gesellschaft
TREND REPORT ist die neue Wirtschaftszeitung, die aktuelle und zukünftige Trends zum Thema macht. Wir suchen nach neuen Anzeichen, die Wendepunkte im Zeitgeist markieren. Wir verstehen uns als Partner der Wirtschaft.

Glaubwürdigkeit und Transparenz
Wir schreiben unsere Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen. Wir recherchieren verantwortlich und nachvollziehbar. Erfahrene und bekannte Wirtschaftsjournalisten schreiben unsere Themen- und Schwerpunktreportagen mit Leidenschaft und Gefühl für die moderne Wirtschaft.

Freiheit und Unabhängigkeit
Alle Bevölkerungsschichten sollen Zugang zu Wissen und unseren Inhalten, Themen sowie Recherchen haben. Die meisten Inhalte der Print­ausgabe von TREND REPORT und die Artikel-Datenbanken unter https://trendreport.de stehen unter freien Lizenzen – Artikeltexte unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation sowie auch unter der Creative-Commons-Attribution-ShareAlike-Lizenz (CC BY-SA 4.0 DE), Unterstützung und Entwicklung von freiem Journalismus und gerechten Honoraren für Journalisten. Ehrliche und transparente Finanzierung von „Freien Inhalten“ und damit von freien Journalisten. Unabhängigkeit in der Berichterstattung und klare Regeln für die Kennzeichnung von Anzeigen und PR-Beiträgen.

Journalismus und Gemeinwohl
Wir sind überzeugt davon, dass mehr Reichweite und Bekanntheitsgrad für unsere Autoren dem direkten Honorar oder dem Zeilenpreis nachhaltig begegnen. Unser Ziel ist es, Qualitätsjournalismus für die Gemeinschaft und das Gemeinwohl zu generieren. Unsere Autoren erhalten selbstverständlich ihr Honorar und werden für Ihre Arbeit vergütet.

Nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist
Wir wollen eine sinnige Berufung und Arbeit, die klare Spuren hinterlässt. Deshalb legen wir uns für freie Inhalte, Daten und Medien ins Zeug. Wir wollen aktiv mitgestalten und mithelfen, Informationen, Erfahrungen und damit Wissen für Alle und Jeden frei zugänglich zu gestalten. Wir werden so nützlich für unsere Leser und transportieren erfolgreich wichtige Erkenntnisse durch die Philosophie der „Freien Inhalte“ an die Gesellschaft.

Somit verfolgen wir ein nachhaltiges und ehrenwertes Ziel, hinter das sich unsere Leser, Mitarbeiter und unsere Kunden stellen können. Wir möchten das Gemeinwohl mit unseren Möglichkeiten unterstützen und fördern. Ein bescheidener Beitrag unsererseits dazu, aber der richtige Weg zum Ziel. In diesem Sinne Grund genug für uns, einen neuen Typus von Zeitung ins Leben zu rufen.

Titel, Konzeption und Inhalte

Trends erkennen und für Unternehmer nutzbar machen
TREND REPORT ist die Themenzeitung, die Trends zum Thema macht. Wir machen Platz für die Zukunftsforschung und sensibilisieren mit Reportagen und Interviews. Mit Gastbeiträgen zeigen Trendsetter auf, wie sie selbst Instrumente entwickelt haben, um Trendräume aktiv zu gestalten. Wer als Unternehmer Heute und in Zukunft positiv erfolgreich sein will, muss wissen, welche Trends mit den eigenen Produkten und Lösungen harmonieren. Wir werden neue Trends verbreiten und wir möchten Bewusstsein schaffen, für das aktive und nachhaltige Trendmanagement in der modernen Unternehmenskultur.

Wachstum, Wachstum, Wachstum?
Immer mehr Produkte und Lösungen versuchen in immer kürzerer Zeit, den Markt zu durchdringen. Produktzyklen jagen mit Innovationen in differenzierten Märkten. Kurzlebigkeit wird zum gegenwärtigen Zeitgeist. Eine zentrale Herausforderung für Unternehmen und Ihr Management. In diesem Sinne, Grund genug für uns, einen neuen Typus von Wirtschafts-Zeitung mit „Freien Inhalten“ ins Leben zu rufen.

Die Redaktion
Wir sind davon überzeugt, dass „Freie Inhalte“ als innovatives Instrument modernen Redaktionen neue Potentiale eröffnen. Daher legen wir bei der Umsetzung unserer Schwerpunktreportagen zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Wert auf eine fundierte Recherche, die redaktionelle Aufbereitung des jeweiligen Themas und nicht zuletzt eine „gute Schreibe“.

Das Thema ist der Weg
Unser Team aus Redakteuren und Textern stellt für jedes Thema alle relevanten Informationen, aktuelle Innovationen oder Prognosen zusammen, führt Interviews mit Wissenschaftlern, Verbänden und Politikern und arbeitet bei der Umsetzung der Reportagen Hand in Hand mit renommierten Fachjournalisten. Um nah am Puls des Geschehens zu sein und aktuelle Entwicklungen direkt erkennen und abbilden zu können, arbeiten unsere Redakteure in verschiedenen Ressorts. Als Experten für ein bestimmtes Thema oder eine Branche kennen sie den jeweiligen Markt, die Zielgruppe und alle relevanten Experten und Journalisten. Ob Logistik, Healthcare, Nachhaltigkeit oder Investments – wir haben für jedes Thema den richtigen Ansprechpartner.

Anzeigenformate, Advertorials und Preise
Format Orientierung Größe in mm
(Breite x Höhe)
Preis Anzeige Preis Advertorial
Umschlagseiten   229 x 325 18.500,- €  
1/1 Seite *   229 x 325 17.500,- € 17.500,- €
3/4 Seite hoch 170 x 285 14.400,- € 14.400,- €
1/2 Seite quer 229 x 142 8.750,- € 8.750,- €
1/2 Seite hoch 112 x 285 8.750,- €  
1/2 Seite Eckfeld 170 x 190 8.750,- € 8.750,- €
1/3 Seite quer 229 x 95 5.900,- € 5.900,- €
1/3 Seite Eckfeld 170 x 127 5.900,- € 5.900,- €
1/4 Seite Eckfeld 112 x 162 4.500,- € 4.500,- €
2/1 Seite** quer 458 x 325 32.500,- €  

* Ganzseitige Anzeigen im Satzspiegel: 229 x 285
** Die Doppelseite ist derzeit aus technischen Gründen nur in der Heftmitte möglich.

Zielgruppe, Trägermedium und Vertrieb

Die attraktivsten Zielgruppen für Sie
Unsere unabhängigen Wirtschaftszeitungen und Publikationen liegen der Gesamtauflage des HANDELSBLATTES bei. Mit dem Top-Trägermedium bieten wir Ihnen ein optimales Verhältnis zwischen Auflagenhöhe und einer potenten Zielgruppe. Diese Zielgruppe besteht aus: Konzernen, Vorständen, Führungskräften im Top-Management, mittelständischen Unternehmern, KMU-Geschäftsführern, Finanz- und Vermögensverwaltern, institutionellen Anlegern sowie Meinungsführern aus Politik und Wirtschaft. TREND REPORT informiert dabei über nationale und internationale Wirtschaftstrends.

Der neue Typ Zeitung mit „Freie Inhalten“
Wir haben mit TREND REPORT eine neue Publikation geschaffen, die Onlineinhalte geschickt mit Printinhalten auf einen Nenner bringt. Die Verbindung generieren wir über unsere „Freien Inhalte“ und deren Philosophie. Unsere Redaktion, alle Autoren sowie Journalisten schreiben ihre Beiträge unter der Creative Commons Lizenz.
Dadurch sind die meisten Artikel und Beiträge in Trend Report unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/CC BY-SA 4.0 DE“ verfügbar.

Das Gemeinwohl stärken und Daten spenden!
„Teilen von Wissen für die Wirtschaft“ heißt unsere Mission. Jeder Beitrag und Artikel in der Print-Ausgabe wird – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – als gemeinfreie Inhalte und Beiträge auf www.trendreport.de veröffentlicht.
So erreichen wir gemeinsam, dass die Inhalte von TREND REPORT, ob online oder print, viral vertrieben und damit nachhaltig vermarktet werden. Nicht nur Geld, Zeit und Dinge, sondern auch Daten wie unsere Wirtschaftsinhalte werden in Zukunft gespendet.

trendreport.de das Repository für „Open Content“
Im Netz haben wir uns zum Ziel gesetzt, ein Verzeichnis für „Open Content“ mit dem Fokus auf Wirtschaftsthemen anzubieten. Wir verbreiten unsere Inhalte digital über Blogs und Feeds. Die Reichweiten und punktgenaue Zielgruppen-Ansprache generieren wir durch ein gemeinfreies Urheberrecht.
Darüber hinaus schaffen wir mit der „Digitalen Ausgabe“ – eine blätterbare, mit HTML5 plattformübergreifend funktionelle Online-Ausgabe im Look & Feel einer Zeitung – das Bewusstsein, dass TREND REPORT auch als Print-Ausgabe erschienen ist. Diese Ausgabe kann heruntergeladen und offline gelesen werden. Außerdem jederzeit geteilt und mit anderen Blogs verknüpft werden.

Themen und Termine 2025

Trend-Report Ausgaben

Trägermedium: HANDELSBLATT

Ausgabe 01/2025

„Transformation – Deutschland “

Reportagen und Themen:

  • Hightech aus Deutschland
  • Forschung und Regionen
  • Automatisierung & KI
  • Industrie 4.0 und Cloud Computing
  • Cybersecurity und IT-Security-Management
  • Nachhaltige Entwicklung – Circular Economy
  • Elektromobilität
  • Smart Mobility

Handelsblatt / Gesamtauflage 
Verkaufte Auflage:
IVW II/2024: 120.739
Reichweite:
MA II/2024: 552.000 Leser
LAE 2024: 291.000 Entscheider:innen 
Auflage Details:
Belegung Print & E-Paper

Erscheinungstermin: 20.03.2025
Redaktionsschluss: Anfang März 2025

(Änderungen vorbehalten)

 

Ausgabe 02/2025

„Automatisierung & KI“

Reportagen und Themen:

  • Robotik & Industrial Transformation
  • Data Science für KI & ML
  • Automatisierung & KI
  • Digitale Transformation
  • Handel mit Zukunft
  • Blockchain
  • Elektromobilität
  • Smart Mobility

Handelsblatt / Gesamtauflage 
Verkaufte Auflage:
IVW II/2024: 120.739
Reichweite:
MA II/2024: 552.000 Leser
LAE 2024: 291.000 Entscheider:innen 
Auflage Details:
Belegung Print & E-Paper

Erscheinungstermin: 24. Juni 2025 
Redaktionsschluss: Anfang Juni 2025

(Änderungen vorbehalten)

 

Ausgabe 03/2025

„Digitale Transformation“

Reportagen und Themen:

  • Payment, Banking & KI
  • Datenschutz und die DSGVO
  • Data Science & KI
  • Cloud-Transformation
  • Cyber Security
  • New Work
  • Handel mit Zukunft

Handelsblatt / Gesamtauflage 
Verkaufte Auflage:
IVW II/2024: 120.739
Reichweite:
MA II/2024: 552.000 Leser
LAE 2024: 291.000 Entscheider:innen 
Auflage Details:
Belegung Print & E-Paper

Erscheinungstermin: 29.Oktober .2025
Redaktionsschluss: Anfang Oktober 2025

(Änderungen vorbehalten)

 

Online-Specials 2025 (wiwo.de & handelsblatt.com):

Mai 2024 Energie der Zukunft

Nachhaltigkeit ist en Vogue:
Von einer stillen Revolution, die Märkte und Gesellschaft prägt

September 2024 “ New Work“ HR und Automatisierung, Digital Workspace, Remote Work
 Dezember 2024 „Digitale Transformation III“ Digitale Unternehmenskultur, Mindset und Geschäftsmodelle
KI & ML

(Änderungen vorbehalten)

Key Facts:

WirtschaftsWoche Online
(wiwo.de): 2 Wochen Laufzeit
ca. 74.000 Ad Impressions
TREND REPORT Netzwerk:
4 Wochen Laufzeit, 68.500 Page Impressions

 

Open-Content-Buchprojekte:

Autoren- und Vertriebskooperationen auf Anfrage


https://www.handbuch-ki.net
https://www.handbuch-digitalisierung.de
https://www.handbuch-handel.de
https://www.handel-mit-zukunft.de
https://www.handbuch-hr.de
https://www.handbuch-iot.de

(Änderungen vorbehalten)

 

Technische Angaben TREND REPORT

Heftformat: Rheinisches Halbformat

Satzspiegel: 228 mm breit x 325 mm hoch

Druckverfahren: Zeitungsdruck Cold Set

Papier: Zeitungspapier aufgebessert weiß, 52g/qm

Farbmanagement: 4/4 farbig oder s/w. keine Pantone-, oder HKS-Sonderfarben. Bitte konvertieren. Nutzen Sie zu Ihrer Darstellung das erhältliche Profil FOGRA IsoNewspaper 26v4.icc

Korrekturabzüge: werden auf Wunsch versendet.

Datenformate: PDF-X/3 anliefern; alternativ als TIFF: 300dpi bei 100 Prozent Vergrößerung, CMYK-Farbmodus

Datenträger: Bevorzugt per E-Mail oder FTP, aber auch als CD, DVD, USB-Stick

Bilddaten: Farbbilder – Farb-Modus CMYK, Auflösung 300dpi, Größenmaßstab 100%
S/W-Bilder – Graustufen-Modus, Auflösung 300dpi, Größenmaßstab 100%
Strich: Bitmap-Modus, mindestens 1.200dpi
Innerhalb eines EPS dürfen keine Bilddaten im DCS-Format eingebunden sein.

Bei Lieferung fehlerhafter PDF-Dateien besteht kein Reklamationsanspruch.

Druckunterlagen: inklusive Proof, hergestellt von den mitgelieferten Daten, an: ayway media GmbH; Herrn Bernhard Haselbauer, Auguststraße 1, 53229 Bonn

Spezifika: Es handelt sich um ein Zeitungsformat ohne Anschnitt. Daher sind auch keine Anschnittsmotive möglich. Es sind keine über den Bund laufenden Motive möglich, außer im Mittelbund in der Heftmitte. Bundzugaben sind hierbei nicht notwendig. Bitte liefern Sie die Motive mit den üblichen Standmarken und Farbkontrollstreifen, aber ohne Anschnitt.

Online-Werbeformate

Domain: trendreport.de
Key-Facts:  Users: ca. 33.000; Page Impressions: ca. 112.000

Domain: handbuch-iot.de
Key-Facts:  Users: ca. 8.000; Page Impressions: ca. 12.000

Domain: handbuch-hr.de
Key-Facts:   Users: ca. 6.000; Page Impressions: ca. 7.000

Domain: handbuch-digitalisierung.de
Key-Facts:   Users: ca. 12.000; Page Impressions: ca. 16.000

Domain: handbuch-handel.de
Key-Facts:   Users: ca. 700; Page Impressions: ca. 1.000

Domain: handbuch-ki.net
Key-Facts:   Users: ca. 4.500; Page Impressions: ca. 6.000

Key-Facts über alle Domains:
User: ca. 92.100; Page Impressions: ca. 205.400

Alle Werbeformate werden auf allen Plattformen ausgestrahlt.
Quelle Daten: Automattic & Google Analytics & Revive Adserver
(Summiert über 3 Monate, Stand Januar 2022)

Werbeformate nach IAB:
Super Banner (*expandable): 728 x 90 (*300) px 3.500,00 Euro (Monat)
Wide Skyscraper: 160 x 600 px 3.500,00 Euro (Monat)
Medium Rectangle: 300 x 250 px 2.500,00 Euro (Monat)

Ad Special**:
Wir erzählen Ihre Story. Verschiedene Beiträge binden wir in einem Slider zusammen.
Dadurch bekommen Sie und Ihr Thema eine besondere redaktionelle Beachtung.
In diesem Fall generieren wir auch den Content (**Preis auf Anfrage).

Verlagsangaben

Verlag
ayway media GmbH
Verlag und Agentur für moderne Wirtschaftskommunikation

Hinter Hoben 149
53129 Bonn

Tel.: +49 (0)228 –  5551 135

Geschäftsführung
Bernhard Haselbauer, auch verantwortlich für Anzeigen

Zielgruppe und Vertrieb
TREND REPORT begleitet das HANDELSBLATT mit der Gesamtauflage.
(Print und online im E-Paper)redaktion(at)trendreport.de

Internet
https://trendreport.de

Erscheinungsweise
Vierteljährlich

Anzeigenpreise
Preisliste Nr. 10, gültig ab 01. Januar 2025
(Änderungen vorbehalten)

Druck
Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH, Saarbrücken

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. „Anzeigenauftrag“ oder „Advertorialauftrag“ im Sinne unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Advertorials und anderer Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in unseren Zeitungen (Druckschriften) zum Zwecke der Vervielfältigung und Verbreitung.
  2. Die AGB des Auftraggebers werden erst anerkannt, wenn der Verlag ihrer Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die AGB des Verlages gelten auch dann, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender Inhalte der AGB des Auftraggebers den Anzeigenauftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausführt.
  3. „Abschluss“ im Sinne der AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Werbemittel (Anzeigen), wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst nach der Freigabe des Auftraggebers erfolgen.
  4. Farbproofs und Abzüge werden nur auf Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Druckfahne von Advertorials und textlich gestalteten Anzeigen. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, innerhalb der schriftlich angegebenen Fristen.
  5. Bestimmte Platzierungs- und Datenvorschriften sowie Konkurrenzausschlüsse für Anzeigen und Advertorials sind nur bindend, wenn sie vom Verlag bestätigt wurden. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur im Abstand von maximal zwei aufeinanderfolgenden Seiten vereinbart werden. Platzierungswünsche für Anzeigen und Advertorials sind nur bindend, wenn sie vom Verlag im betreffenden Auftrag bestätigt wurden.
  6. Für die rechtzeitige, pünktliche  (nach Terminabsprachen)  Lieferung des „Advertorialtextes“ und / oder geeigneter, einwandfreier digitaler Bilder und Daten / Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag prüft die digitalen Datenformate nach bestem Wissen und Gewissen. Sie müssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen. Für erkennbar ungeeignete Datenformate oder beschädigte digitale Druckunterlagen fordert der Verlag soforti­gen Ersatz beim Auftraggeber an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die digitalen Druckunterlagen sich ergebenden Möglichkeiten. Digitale Druckunterlagen und Daten können durch ein vom Auftraggeber mitgeliefertes, farbverbindliches Proof (Cromalin) zusätzlich vom Verlag überprüft und bestätigt werden.
  7. Reklamationen müssen − außer bei nicht offensichtlichen Mängeln − innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg vom Auftraggeber angezeigt werden. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einem halben Jahr ab Veröffentlichung der An­­zeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die Fristen, gilt die Anzeige als genehmigt. Der Auftraggeber verliert damit seine Mängelrechte.
  8. Der Auftraggeber hat bei schlecht und unleserlichem, falschen oder bei nichtvollständigem Abdruck des Werbemittels Anspruch auf Preis- und Zahlungsminderung oder Nachbesserung des Verlages durch eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzei­ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder kann vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschul­den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind − auch bei telefonischer Auftragserteilung − ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den üblichen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts begrenzt.
  10. Wird ein „Anzeigenauftrag“ oder „Advertorialauftrag“  aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu verantworten hat oder beeinflussen kann, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt nur dann, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  11. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Verzugsdatums, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag bei Verbrauchern mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz nach§ 247 BGB, bei Kaufleuten mit acht Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere Einziehungskosten, bleiben hiervon unberührt.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn.
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie­hungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines ge­rin­geren Verzugschadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen auf Vorkasse bestehen.
    Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers drei Belegexemplare. Kann ein Belegexemplar nicht mehr beschafft werden, so stellt der Verlag eine schriftliche, rechtsverbindliche Bescheinigung aus über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  15. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts oder der Herkunft nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist und deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde.
  16. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  17. Kurzfristige Stornierungen von bereits bestätigten Anzeigenaufträgen durch den Werbetreibenden sind bis zu 14 Werktage vor dem Beilagen- und Drucktermin mit zusätzlichen Kosten zum vereinbarten Anzeigen­preis verbunden aber möglich. Eine Stornierung die vier Wochen vor dem Beilagen- und Drucktermin vorgenommen wird, verrechnet der Verlag mit 80 Prozent des ursprünglich im Anzeigenauftrag vereinbarten Anzeigenpreises.
  18. Der Anzeigenauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  19. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
  20. Erfüllungsort ist Bonn. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Bonn. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand ebenso Bonn vereinbart.
  21. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollten Lücken in der vorliegenden AGB vorhanden sein, werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Zusätzliche Bedingungen des Verlages
  22. Die Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung Treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
  23. Ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Werbungsvermitt­ler alle mit der Auftragsabwicklung zusammenhängenden Arbeiten selbst und in eigenen Namen organisiert und realisiert.
  24. Bei Änderung der Anzeigenpreise und der Onlinewerbepreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  25. Sollte für Unternehmen in einem Konzernverbund eine gemeinsame Rabattierung vom Auftraggeber gefordert werden, ist der schriftliche Nachweis des Werbungtreibenden / Anzeigenkunden erforderlich. Un­ter­nehmen im Konzernverbund sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Bei Neu­kunden und neuer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Teil­zahlungen als Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
  26. Der Auftraggeber gewährleistet und versichert, dass er alle zur Anzeigenschaltung und Advertorialschaltung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt alleinig die Verantwortung für die Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zugelieferten Werbemittel. Dies betrifft auch die Urheberrechte an Textbeiträgen für Advertorialschaltungen. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch seine Anzeigen und Advertorials geltend gemacht werden. Er stellt den Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und unverzüglich schriftlich zu informieren, hier besonders im Falle von vorangegangenen Rechtsstreitigkeiten im Kontext von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.
  27. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeigen und „textlich gestalteten Werbeanzeigen“ in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen.
  28. Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (§§ 23 und 26, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).
  29. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg.
  30. Im Falle höherer Gewalt sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Scha­densersatz. Im Falle von höherer Gewalt kann der Verlag die Veröffent­li­chung von Anzeigen und Advertorials so lange hinausschieben / verschieben, wie das Ereignis reell andauert. Unter „höhere Gewalt“ fal­len alle Sachverhalte, welche der Verlag nicht selbst verschuldet und zu ver­antworten oder zu vertreten hat und durch die Veröffentlichungen unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. „Höhere Gewalt“ bedeutet Streik, rechtsmäßiger Aussperrung, Krieg, Bürgerkrieg und Revolten, Terrorakte, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverboten durch Wirtschaftskriege und Sanktionen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Naturkatastrophen.
  31. Beeinträchtigen Umstände der höheren Gewalt lediglich die Auflagenhöhe der Publikation hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsprodukt mit 80 Prozent der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
  32. Die Pflicht zur Aufbewahrung von digitalen Druckunterlagen und diversen digitalen Bilddaten endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige oder Advertorials, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
117 Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.