von Ralf Schall und Sven Lüdemann
ESG: Wer früh genug dran ist, ist klar im Vorteil
ESG-Reporting smart und in hoher Qualität bereitstellen
Das 2021 von der EU verabschiedete „Europäische Klimagesetz“ soll helfen, den Klimaschutz in der Wirtschaft voranzutreiben. Aus diesem Grund wurden Maßnahmen beschlossen, die jetzt schrittweise in Kraft treten. Eine ist das sogenannte ESG-Reporting nach Anforderung der „Corporate Social Reponsibility Directive (CSRD), zu der im ersten Schritt Großunternehmen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet sind. Wer rechtzeitig die entsprechenden Weichen stellt und über die passenden Tools zur Erhebung der verteilten Daten verfügt, muss sich darüber keine Sorgen machen.
Die CSRD sieht vor, dass große Konzerne eine Vielzahl an Daten, Zahlen und Fakten aus den Bereichen Environmental (E), Social (S) und Governance (G) dokumentieren. In Deutschland werden in der ersten Welle etwa 500 große Unternehmen davon betroffen sein, die teilweise bereits berichtspflichtig waren. Verpflichtende Reports für mittelständische Unternehmen werden schrittweise in den Folgejahren kommen, sodass sich der Kreis allein in Deutschland auf ca. 15.000 Unternehmen erweitert. Die Reports sollen Stand heute etwa 150 quantitative KPIs umfassen – eine Mammutaufgabe, die durch eine Vielzahl qualitativer Berichtspunkte noch vergrößert wird.
„Verpflichtende Reports für mittelständische Unternehmen werden schrittweise in den Folgejahren kommen, sodass sich der Kreis allein in Deutschland auf ca. 15.000 Unternehmen erweitert.“
Veränderung als Impuls nutzen
Und genau da hapert es: beim Sammeln der Daten. Der Grund: Die nötigen Informationen sind in unterschiedlichen Unternehmensbereichen verteilt und es existieren meistens weder Prozesse noch Strukturen, mit denen diese gezielt gesammelt werden können. Die meisten digitalen Tools sind schlicht und ergreifend nicht für die Erhebung der ESG-Daten ausgerichtet. Fakt ist, dass viele Organisationen bei der Erfassung und Konsolidierung von Daten nach wie vor mit Excel arbeiten. Mit dieser weitgehend manuellen Methode werden sich Unternehmen schwertun, alle relevanten Informationen für das ESG-Reporting zu erfassen – ganz zu schweigen von kontinuierlich verfügbaren Echtzeitdaten, die bei Business-Entscheidungen eine hohe Relevanz einnehmen.
Umso wichtiger ist es sich zu fragen, welche Daten für das ESG-Reporting benötigt werden, wo sich diese befinden, wer auf sie Zugriff hat und mit welchen Hilfsmitteln eine höchstmöglich automatisierte Zusammenführung erreicht werden kann. Ohne geeignete Planungs- und Auswertungs-Tools wird dies kaum zu meistern sein, insbesondere da die ESG-Expertise noch in den Kinderschuhen steckt.
Hinzu kommt: Die CSRD und das dazugehörige Reporting bringen ein neues, sich stetig veränderndes Aufgabenfeld mit sich, dass es im Sinne des Unternehmens positiv zu gestalten gilt. Die Experten von BARC gehen beispielsweise davon aus, dass zukünftig eine Stabsstelle etabliert wird, die sich mit der ESG-Thematik beschäftigt. Diese zentrale Stelle benötigt den Zugriff auf die im Unternehmen verstreuten Daten. Ist diese Voraussetzung mit den entsprechenden Tools erfüllt, können die Experten mit aktuellen Zahlen, Forecasts oder Szenarien zu wichtigen Business-Entscheidungen beitragen, die das Unternehmen noch besser für die Zukunft aufstellen.
Doppelt profitieren
Wer heute schon seine Strukturen so aufbaut, dass er über ein zentrales System alle relevanten Unternehmensdaten sammelt, dem eröffnen sich neue Chancen. Da die Vorgaben der CSRD schrittweise in Kraft treten, haben all diejenigen, die sich schon heute mit der Datensammlung beschäftigen, einen großen Vorteil. Ein Beispiel: Im ersten Schritt der Umsetzung der ESG-Verordnung geht es um grundlegende Prinzipien, die den Klimawandel, die eigenen Arbeitskräfte sowie das Risikomanagement und interne Controlling betreffen. Allein für einen Teilstandard der Klimaschutzauswirkungen kommen auf die Unternehmen voraussichtlich 9 qualitative und 30 quantitative Kennzahlen zu. Wer diese Werte, etwa von konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels oder der Höhe des Energieverbrauchs nicht erneuerbarer Energien, identifiziert und dokumentiert, ist schon einen großen Schritt weiter. Mit der Erhebung dieser Werte legt man nicht nur eine solide Basis für das zukünftige ESG-Reporting, sondern auch für Business-Strategien.
Fünf Tipps für ein smartes ESG-Reporting
- Rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen
- Recherchieren und dokumentieren, welche Daten benötigt werden, wo sich diese befinden und wer Zugriff darauf hat
- Prozesse und Strukturen entwickeln, mit denen sich die Daten skalierbar zusammenzuführen
- Passendes agiles und skalierbares Tool zur Datensammlung und -analyse einsetzen (NICHT Excel)
- Neue Datentransparenz für neue Business-Chancen (Einsparungen, etc.) nutzen
Das Besondere an der Einführung dieser Reportingpflicht ist, dass sie rückwirkend gilt. Das bedeutet, dass die Unternehmen Zahlen über das zurückliegende Jahr dokumentieren müssen. Für Unternehmen, die ab dem kommenden Jahr rückwirkend reporten müssen, wird es also höchste Zeit, die nötigen Strukturen aufzubauen. Auch für die nächstkleinere Unternehmenskategorie gibt es bereits Pläne für das ESG-Reporting. Sie müssen voraussichtlich ab dem Jahr 2026 reporten, ebenfalls rückwirkend. Erschwerend kommt für viele auch kleinere, nicht-reportingpflichtige Unternehmen hinzu, dass sie als Bestandteil der Wertschöpfungskette größerer Konzerne zur Lieferung von Daten zur Erfüllung des dortigen CSRD-Reportings verpflichtet werden. Schlussendlich werden somit deutlich mehr Unternehmen in irgendeiner Form zu einem Reporting aufgefordert werden, als es der Gesetzgeber vorsieht.
Die gute Nachricht: Es gibt Tools aus dem Bereich der agilen Unternehmensplanung, die genau die Anforderungen an die Datenzusammenführung und Auswertung für das ESG-Reporting mit einem hohen Grad an Automatisierung erfüllen – unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße. Unternehmen, die solche Tools bereits im Einsatz haben, können es für das ESG-Reporting leicht ausweiten. Für andere, die noch keine Lösung für agile Unternehmensplanung einsetzen, ist es ebenso leicht. Mit weitreichend vorgefertigten Templates und Dashboards steht das Tool im Handumdrehen über die Cloud einsatzbereit zur Verfügung.
Die Autoren
Ralf Schall, Success Manager bei QVANTUM |
Sven Lüdemann, ESG-Experte bei Metrics Consulting |
Aufmachebild / Quelle / Lizenz
Foto von Mikael Blomkvist: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-frau-kreativ-schreibtisch-6476582/
CC BY-ND 4.0 DE
Sie dürfen:
- Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
- Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die im Beitrag enthaltenen Bild- und Mediendateien zusätzliche Urheberrechte enthalten.
Unter den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
- Keine Bearbeitungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder darauf anderweitig direkt aufbauen, dürfen Sie die bearbeitete Fassung des Materials nicht verbreiten.
- Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.