Was ist Open Content?

Als Open Content, auch freie Inhalte genannt, bezeichnet man Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist. Dies kann nach Ablauf von gesetzlichen Schutzfristen zutreffen, so dass ursprünglich geschützte Werke als gemeinfrei gelten. Alternativ werden Inhalte als frei bezeichnet, wenn der Urheber oder Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte ein Werk unter eine freie Lizenz gestellt hat.

Die Rechtsstrukturen freier Inhalte bilden damit eine Ergänzung zum gesetzlichen Schutz geistigen Eigentums. Auch freie Inhalte sind, sofern sie unter einer freien Lizenz stehen, urheberrechtlich geschützt. Die jeweilige Lizenz regelt die Bedingungen, die bei einer Nutzung einzuhalten sind. Die Idee zur Schaffung freier Inhalte entstand analog zur freien Software.

Die Begriffe „Open Content“ und „Freie Inhalte“

Der Begriff Open Content wurde von der von David Wiley gestarteten Open-Content-Initiative geprägt, die 1998 eine Open-Content-Lizenz und 1999 eine Open-Publication-Lizenz vorstellte.

Die Begriffe „freie Inhalte“ und „Open Content“ werden inzwischen vielfach gleichgesetzt. Es existieren unterschiedliche „Freiheitsgrade“, die vom Recht auf Namensnennung und Copyleft über die Erlaubnis zur Veränderung und/oder kommerziellen Nutzung bis hin zum Verzicht auf jegliche Nutzungsbedingungen reichen.

Andere wie etwa freedomdefined.org und opendefinition.org definieren „freie kulturelle Werke” bzw. „offenes Wissen“ als Inhalte, die von jedermann verändert und kommerziell genutzt werden dürfen.

Gemeinfreie Inhalte

Ältere Werke, bei denen die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, die also mittlerweile gemeinfrei sind, werden durch Digitalisierung in verschiedenen Projekten bereitgestellt. Das Project Gutenberg beispielsweise stellt solche Inhalte in elektronischer Form zur Verfügung.

Etliches gemeinfreies Material ist von amerikanischen Regierungsstellen vorhanden, da Werke ihrer Mitarbeiter keinem Copyright unterliegen.

In der Praxis wird die prinzipielle Gemeinfreiheit älterer Werke häufig aufgrund von Eigentumsrechten an der einzigen physischen Werksvorlage (etwa dem Original eines Bildes, das sich in einem Museum befindet) eingeschränkt, da der für eine Kopie notwendige Zugang zum Original verwehrt werden kann.¹

 

Gut, schnell und visuell aber etwas oberflächlich erklärt „Die Zeit“ zum Beispiel den neuen Begriff:

http://www.zeit.de/video/2013-03/2212439272001/freie-inhalte-kurz-erklaert-was-bedeutet-open-content


Trendreport nutzt die nachfolgenden Lizenzen:

Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut, Kreativallmende) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.²

 

 

Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation

(oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt; englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License; Abkürzungen: GNU FDL, GFDL) ist eine Copyleft-Lizenz, die für freie Software-Dokumentationen gedacht ist, die aber auch für andere freie Inhalte verwendet wird. Die Lizenz wird von der Free Software Foundation (FSF), der Dachorganisation des GNU-Projekts, herausgegeben.
Die Lizenz liegt ausschließlich in englischer Sprache vor, die aktuelle Fassung 1.3 wurde im November 2008 veröffentlicht.
Die Lizenz drohte – wie alle anderen freien Lizenzen auch – in Deutschland durch einen vom Bundesjustizministerium eingereichten Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des Urheberrechts vom 22. März 2000 ungültig zu werden. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software reichte am 26. Juni 2001 jedoch eine erweiternde Bestimmung, heute besser bekannt als Linux-Klausel, ein, die die Verwendbarkeit von freien Lizenzen in Deutschland sicherte.³

 

Weiterführende Literatur

Weiterführende Weblinks

Commons: Freie Inhalte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Rechtliche und konzeptuelle Hintergründe

Einzelnachweise

  1. Seite „Freie Inhalte“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Juni 2018, 09:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Freie_Inhalte&oldid=178213003 (Abgerufen: 15. August 2018, 14:33 UTC)
  2. Seite „Creative Commons“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Juli 2018, 10:07 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Creative_Commons&oldid=179575147 (Abgerufen: 15. August 2018, 14:41 UTC)
  3. Seite „GNU-Lizenz für freie Dokumentation“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. April 2018, 10:02 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation&oldid=176370061 (Abgerufen: 15. August 2018, 14:43 UTC)