Digitale Transformation
„Sind Sie fit für Förderprogramme?“
„Sind Sie fit für Förderprogramme?“
Es gibt hunderte verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Budgets, Zielsetzungen und Branchenausrichtungen. Viele dieser Programme sind für Unternehmen höchst attraktiv, aber die Vielzahl und Komplexität in der Beantragung schrecken ab. Viele Unternehmer wissen gar nicht, wie sie die für sie relevanten finden geschweige denn, wie sie die Gelder erhalten können. Dokumentationspflichten und Budgetverteilung sind auch nicht immer transparent. Es bedarf also einer Strategie, wie man die passenden Programme ausfindig macht, ihre Beantragung realisiert und die mit dem jeweiligen Programm verbundenen Pflichten erfüllt. Marcus Arens, Director Sales & Marketing bei Ayming, erläutert im Gespräch mit der Redaktion wie er Unternehmen hierbei unterstützt – und zwar ganzheitlich.
Herr Arens, seit etwa zwei Jahren gibt es das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“, kurz Forschungszulagengesetz, in Deutschland. Wer profitiert davon?
Das Forschungszulagengesetz gilt seit Anfang 2020, das stimmt. Mit diesem Gesetz können Unternehmen staatliche Unterstützung für ihre Forschungs- und vor allem auch Entwicklungsaufwendungen erhalten. Allerdings ist die Bewilligung nicht so einfach. Wie so oft, wenn es darauf ankommt, Entscheider in Ämtern und Behörden davon zu überzeugen, dass der Wunsch nach finanzieller Unterstützung legitim ist.
Was meinen Sie damit? Wollen die staatlichen Stellen diese Gelder nicht bereitstellen?
Ganz im Gegenteil. Hierzulande existieren hunderte verschiedene Förderprogramme, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten und finanziellen Möglichkeiten eine Vielzahl von Branchen adressieren. Fast alle davon sind gedeckelt. Das bedeutet, dass die Menge der zu verteilenden finanziellen Mittel von vornherein beschränkt ist. Daraus ergibt sich, dass sobald ein Unternehmen eine Summe bewilligt bekommt, für alle anderen Antragsteller entsprechend weniger übrig ist.
Und das ist bei der Forschungszulage anders?
Genau! Dabei können Unternehmen – genauer gesagt Unternehmensgruppen – bis zu 25 Prozent ihrer Personalausgaben rückerstattet bekommen. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt eine Million Euro für eine Unternehmensgruppe pro Jahr. Unternehmensgruppe bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich alle Mutter- und Tochter-Gesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent diesen Betrag teilen müssen.
Außerdem können Unternehmen hier, im Gegensatz zu fast allen anderen Formen der Förderung, bereits mit der Umsetzung des Forschungsvorhabens begonnen haben, bevor der Antrag gestellt und genehmigt worden ist. Sie müssen also keine sechs bzw. acht Monate oder gar noch länger auf eine Entscheidung warten und erhalten dennoch entsprechende Unterstützung.
Welche weiteren Unterschiede bestehen noch zwischen der Forschungszulage und dem bekannten Förderschema?
Zum einen handelt es sich um ein Gesetz. Das bedeutet, es existiert ein rechtlicher Anspruch. Zum anderen sprechen wir von einem zweistufigen Verfahren, bei dem die technischen Experten auf staatlicher Seite, beziehungsweise deren Vertreter, von den technologischen, innovativen Aspekten eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes überzeugt werden müssen. Verantwortlich ist dabei das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Partner des Ministeriums, die die technische Prüfung vornehmen, sind entweder das VDI Technologiezentrum, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder die AIF Projekt GmbH.
Wurden diese durch den Antrag überzeugt, erhält der Antragssteller eine Bescheinigung, welche dem Projekt die Förderberechtigung technisch-inhaltlich bescheinigt. Damit ist ein Rechtsanspruch auf diese Zulage verbunden. In einem zweiten Schritt wird dann diese Bescheinigung beim lokalen Finanzamt eingereicht. Das antragstellende Unternehmen erhält die Gelder entweder in Form einer Reduzierung seiner Steuerlast oder als Steuerrückzahlung, wenn die Zuschüsse die Steuerlast übersteigen.
Können Sie das konkretisieren?
Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen erhält 50.000 Euro Zuschüsse für sein innovatives Projekt bescheinigt. Gleichzeitig hat das Unternehmen 80.000 Euro an Steuern abzuführen. Das wird dann gegengerechnet und in der Folge muss nur die Differenz, also 30.000 Euro, an das Finanzamt abgeführt werden.
Liegt die Steuerlast hingegen nur bei 20.000 Euro, müssen diese Steuern nicht bezahlt werden und das Unternehmen erhält 30.000 Euro Steuern erstattet. Allerdings besteht grundsätzlich immer auch die Pflicht, den Aufwand nachzuweisen. Das ist wichtig, denn im Falle einer Betriebsprüfung müssen unberechtigterweise erhaltene Mittel zurückgezahlt werden. Das gilt es zu vermeiden.
Marcus Arens
Wie können Unternehmen denn sicherstellen, ihre Anträge jeweils vollständig und korrekt abzugeben, sodass dieses Risiko vermieden wird?
Das ist unser Job. Wir setzen uns mit unseren Kunden zusammen und analysieren deren Forschungs- und Entwicklungsprojekte – und das sehr kritisch. Schließlich geht es im ersten Schritt darum, zu analysieren, was überhaupt förderfähig ist. Auf Basis dieses Wissens erarbeiten wir dann die Grundlage zur Vorbereitung des Antrags und des Anspruchs. Diese gründliche Vorbereitung, wir sprechen ja hier immer noch über die technisch-inhaltliche Beschreibung, ist der kritische Aspekt, der über Erfolg oder Misserfolg des gestellten Antrags auf Bescheinigung entscheidet.
Das heißt, wir müssen für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte das technische Verständnis besitzen, um dieses dann in die Anträge einfließen zu lassen. Wenn ein Unternehmen diese Leistung von seinem Steuerberater fordert, der ja nun ein Experte auf einem ganz anderen Gebiet ist, hat es fast keine Chance, den Anspruch über die Bescheinigung zu erhalten. Entsprechend besteht unser Team bei Ayming zum überwiegenden Teil aus technischen Experten, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, die komplexe Zusammenhänge quasi in die Sprache des Fördermittelgebers übersetzen.
Sie müssen wissen, dass der Antrag auf die Bescheinigung maximal 4.000 Zeichen beinhalten darf. Wir müssen also sehr präzise arbeiten!
Das heißt, Ayming übergibt das dann an die Steuerberater?
Nein, so ist das natürlich nicht. Wir begleiten den Kunden vom Beginn bis zum Erhalt der Förderung. Wir sorgen aber auch dafür, dass im Rahmen dieses Prozesses alles ordentlich dokumentiert wird, um auch bei einer Betriebsprüfung, in ein oder zwei Jahren, sämtliche Ansprüche zu dokumentieren und so zu vermeiden, nachträglich Teile der Förderung wieder zurückzahlen zu müssen. Denn durch die mehrfach erwähnte Bescheinigung erhält das Unternehmen lediglich den Rechtsanspruch auf die Zulage dem Grund nach. Und da wir rein erfolgsorientiert abrechnen, wollen wir natürlich sicherstellen, dass auch unsere Kunden die bestmögliche Förderung erhalten und diese staatliche Unterstützung jeder Betriebsprüfung standhält.
Weitere Informationen unter:
https://www.ayming.de/expertise/forschungszulagen/
Dieser Beitrag steht unter Creative Commons CC BY ND zur Verfügung.
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