Vermögensfactoring?

„Schufafrei“ ein Projekt finanzieren – geht das?

Gewusst wie!

Es sind nicht nur Privatleute, die mit einem „Nein“ auf ihre Darlehensanfragen von der Bank ausgebremst werden. Gerade Freiberufler, Einzelunternehmer und kleinere Betriebe machen nicht selten diese Erfahrung. Oft geht es um die Finanzierung eines Projektes oder einer neuen Geschäftsidee und nach einer Absage müssen Alternativen her. Da erinnert man sich gerne an die lange angesparte Lebensversicherung. Mit einer Kündigung wäre man die lästigen Monatsbeiträge los und könnte mit dem Geld aus dem Vertrag sein Vorhaben realisieren. Doch das kann ernüchternd sein, bei Kündigung wird lediglich der Rückkaufswert bezahlt und auch das dauert schon seine Zeit. Was bringt in dieser Situation der Verkauf einer Police?

 

„Es ist nicht zu fassen, was sich der eine oder andere Banker einbildet“, schimpft Carmen Schade erbost. „Da habe ich ein detailliertes Konzept mit vollständiger Kalkulation erarbeitet und werde abgewiesen. Als ob ich Geld von der Bank bräuchte, wenn meine Einnahmen regelmäßiger und höher wären!“ Carmen Schade ist Buchautorin und verfasst selbständig Werbetexte für Unternehmen. Sie ist „Einzelkämpferin“ in diesem Bereich und hatte immer ein Auskommen mit ihrem schwankenden Einkommen. Natürlich kam es schon einmal vor, dass sie eine Rechnung über Gebühr lange nicht bezahlt hatte. Das brachte ihr dann auch einen Eintrag in die SCHUFA, einer Wirtschaftsauskunftei, die von den Banken zur Kreditwürdigkeit und Bonität von Personen und Unternehmen angefragt wird. Das war nun wohl auch der Grund für die Absage der Bank. Wer dort einen negativen Eintrag erhalten hat, bekommt nur selten ein Darlehen.

 

Dieses Jahr machte die Urlaubszeit Frau Schade so zu schaffen, dass all ihre Reserven aufgebraucht waren. Die Tantiemen für Ihre Bücher würden erst zum Jahresende abgerechnet werden und es schien so, als seien all ihre Auftraggeber gleichzeitig verreist. Sie musste unbedingt etwas tun, um Neukunden zu akquirieren und finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Geplant wurden ein neuer Internetauftritt, ein passender Flyer,  Visitenkarten und eine Telefonaktion. Darüber hinaus musste sie einen neuen Laptop und den längst fälligen Laser-Drucker mit in die Kalkulation nehmen. Sie berechnete den Kapitalbedarf für die Fortsetzung und Erweiterung ihrer selbständigen Tätigkeit auf 10.000,- Euro. Doch die Bank spielte nicht mit, obwohl sie sich von sich aus bereit erklärt hatte, ihre Lebensversicherung zu verpfänden. Was sollte sie also tun?

 

Sich mit 48 Jahren um eine Anstellung zu bemühen, das hielt sie für sinnlos. Ihre Idee: Sie würde ihre Lebensversicherung zu Geld machen und ihre Tätigkeit auf Vordermann bringen. Ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft nahm ihr jedoch gleich die Euphorie. Erst müsste einmal die Kündigung per Einschreiben eingehen und dann würde es schon eine Weile dauern, bis der sogenannte Rückkaufswert zur Auszahlung käme. Das heißt: Vom Sparguthaben samt Zinsen werden die Kosten für den Risikoschutz, Provision, Verwaltung und in vielen Fällen auch noch eine Stornogebühr in Höhe von drei bis fünf Prozent abgezogen. Carmen Schade sah ein, dass Kündigung zwar eine Möglichkeit wäre, aber nicht unbedingt die beste Wahl und ein Policen-Darlehen wollte sie nicht. „Ich sehe nicht ein, dass ich auf mein eigenes Geld auch noch Zinsen zahlen soll!“

 

Man kann doch Versicherungen auch verkaufen. Irgendwo hatte sie das schon gelesen oder gehört. Auf ihrer Suche im Internet wurde sie dann schnell fündig. Vorteil des Verkaufs gegenüber einer Kündigung ist, dass die Ankäufer meist mehr als den reinen Rückkaufswert bezahlen. Frau Schade wendet sich an die Firma Prolife in Ingolstadt und erfährt, dass man dort finanziell in Vorleistung geht und die komplette Abwicklung des Vertrages übernimmt. Sie könne also bereits 18 Tage nach Einreichung der Police mit der Auszahlung des Kaufpreises rechnen, unabhängig von der Kündigungsfrist.

 

Was kostet der Verkauf?

 

„Für unsere Arbeit berechnen wir natürlich eine Gebühr. Im Gegenzug dazu überprüfen aber unsere Fachanwälte die angegebenen Rückkaufswerte der Versicherungsgesellschaften nach neuester BGH-Rechtsprechung“, erklärt der Prolife-Geschäftsführer Michael Früchtl auf Rückfrage der Redaktion. „Oft kommt es wenige Wochen nach Auflösung des Versicherungsvertrages, zu einer zweiten Zahlung. Es ist nicht selten, dass die Versicherungen zu hohe Stornoabschläge einbehalten oder auch den Rückkaufswert falsch berechnen. Die Differenz zum ursprünglich angegebenen Rückkaufswert teilen sich dann Kunde und Policenkäufer.“ Das sei aber längst nicht alles und unterscheide Prolife deutlich von anderen Anbietern. „Wir erfassen die Policen in einem eigenen System und sobald sich etwas Neues in der Rechtsprechung ergibt, werden sie nochmals geprüft. Drei Jahre lang läuft dieses ‚Clearing‘, bei dem wir weitere Nachzahlungsmöglichkeiten suchen und oft fündig werden. Das kommt unseren Kunden ebenfalls zu Gute. Jeder unerwartete Geldeingang freut natürlich.“

 

Beispiel Versicherungsverkauf Carmen Schade:

Vertragseinreichung am 03.08.2012

Rückkaufswertangabe der Versicherung EUR                     EUR 12.300,00
21.08.2012 Zahlung an die Kundin Schade:                         EUR 11.377,50

19.03.2014 Nachzahlung (neue Rechtsprechung):              EUR   4.116,59

Bisherige Gesamtzahlung an den Kunden:                          EUR 15.461,09

Die Kundin hat durch den Verkauf im Vergleich zur Kündigung 25,70% mehr ausgezahlt bekommen. Das sogenannte Clearing, die Überprüfung der Police auf weitere Nachzahlungs-Möglichkeiten nach neuer Rechtsprechung, läuft aber noch weiter.
Weitere Infos finden Sie unter: www.prolife-gmbh.de

 

Bildquelle https://www.flickr.com/photos/matze_ott/

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